Adjunkt (Beruf)
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Der Adjunkt ist die veraltete Bezeichnung für den Gehilfen eines Beamten. Auch die Assistenten ohne Lehrtätigkeit an Sternwarten, junge Kapläne sowie protestantische Geistliche, die einem Pfarrer als Aushilfe zugeordnet waren, wurden früher als Adjunkt bezeichnet.
In der Schweiz ist der Begriff nach wie vor gebräuchlich und bezeichnet einen höheren Angestellten oder Beamten in Stabsfunktion.
Adjunkt war bis 1979 in Österreich ein Beamtentitel und wird noch heute in der Försterausbildung (Forstadjunkt) verwendet.
In Polen und Schweden ist Adjunkt ein Beamtentitel für höhere Lehrkräfte an den Hochschulen, die eine Stufe unter dem Professor stehen, etwa Juniorprofessoren.
Siehe auch: Adjutant, Adlatus, den mathematischen Begriff Adjunkte
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 134.(online bei www.zeno.org)
- Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 25.(online bei www.zeno.org)
- Der große Brockhaus in einem Band, 2. Auflage, Leipzig 2005, S. 14, ISBN 3-7653-3142-2
- Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 169. (online bei www.zeno.org)

