Allgemeine Bedingungen für Kfz-Versicherung in Deutschland

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Bei den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) handelt es sich um unverbindliche Musterbedingungen, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. für die Kfz-Versicherung erstellt hat. Sie haben daher keine Gesetzeskraft, sondern sie werden, soweit sich die Vertragspartner auf diese Bedingungen einigen, Vertragsbestandteil des Versicherungsvertrages. Sie sind die einschlägigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) für die Kraftfahrtversicherung (siehe auch Allgemeines Versicherungsrecht (Deutschland)). Die AKB werden im Abstand von einigen Jahren weiterentwickelt. Sind die AKB Vertragsbestandteil geworden, gelten sie grundsätzlich in der Fassung, die bei Vertragsschluss aktuell war.

Fragen über ihre Anwendbarkeit gehören zum Versicherungsrecht und Verkehrszivilrecht.

AKB 2015

Die aktuellen AKB wurden am 15. Januar 2015 bekanntgegeben. Sie werden als AKB 2015 abgekürzt. Sie enthalten Bestimmungen über den Leistungsumfang der Versicherung (Teil A), den Beginn des Versicherungsschutzes (Teil B), die Beitragszahlung (Teil C), die Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs (Teil D), die Pflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall (Teil E), die Rechte und Pflichten der mitversicherten Personen (Teil F), die Laufzeit und Kündigung des Vertrages nebst den Bestimmungen bei Verkauf des Fahrzeugs (Teil G), Außerbetriebsetzung, Saisonkennzeichen, Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen (Teil H), das Schadenfreiheitsrabattsystem (Teil I), Beitragsänderungen (Teil J und K), sowie Meinungsverschiedenheiten und den Gerichtsstand (Teil L).[1]

Siehe auch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Deutschland)

Einzelnachweise

  1. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) auf gdv.de, abgerufen am 23. März 2015.