Amtsgericht Nordenburg

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Das Amtsgericht Nordenburg war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Nordenburg, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Nordenburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 17 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Bartenstein im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Nordenburg. Aufgehoben wurde die Gerichtskommission Nordenburg beim Kreisgericht Wehlau.

Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Gerdauen den Stadtbezirk Nordenburg und die Amtsbezirke Abelischken, Abelliennen, Bajohren, Birkenfeld, Hochlindenberg, Kurkenfeld, Großpentlack, Raudischken, Schönwiese, Sobrost und Truntlack.[1]

Am Gericht bestand 1888 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Nordenburg.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 396, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 442 online