Amtsgericht Rotthalmünster

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Das Amtsgericht Rotthalmünster war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Rotthalmünster in Niederbayern. Bis 2008 bestand das Amtsgericht noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Passau weiter.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Folge der Verwaltungsreform des Jahres 1838 im Königreich Bayern wurde 1840 das Landgericht Rotthalmünster eingerichtet. Im Jahr 1862 wurden als Folge der Trennung von Justiz und Verwaltung die Landgerichte Griesbach und Rotthalmünster zum Bezirksamt Griesbach im Rott(h)al zusammengefasst.[1] Das Landgericht Rotthalmünster blieb als Gerichtsbehörde bestehen und wurde mit der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 in Amtsgericht Rotthalmünster umbenannt.[2] Nach der Auflösung des Landkreises Griesbach wurde 1973 auch das Amtsgericht in Rotthalmünster aufgelöst und nur noch als Zweigstelle des Amtsgerichts Passau geführt.[3] Zum 1. Februar 2008 wurde die Zweigstelle Rotthalmünster des Amtsgerichts Passau aufgelöst.[4] Das Gebäude beherbergt jetzt die Montessori-Schule, die von Kößlarn nach Rotthalmünster umgezogen ist.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 474.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  3. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
  4. Bayerischer Landtag: Drucksache 16/6977 vom 2. März 2011.