Amtsgericht Stallupönen

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Das Amtsgericht Stallupönen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Stallupönen, Ostpreußen.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das königlich preußische Amtsgericht Stallupönen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 6 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Insterburg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Stallupönen. Aufgehoben wurde das Kreisgericht Stallupönen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Stallupönen.[1]

Am Gericht bestanden 1888 vier Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Bei diesem Amtsgerichte wurde eine Strafkammer gebildet. Gerichtstage wurden in Mehlkehmen gehalten.[2]

1945 wurde der Amtsgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Amtsgerichts Stallupönen.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 399, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online