Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland
Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland wurde am 30. März 1960 unterzeichnet (Kabinett Adenauer III) und führte zum Beginn einer griechischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als Gastarbeiter bezeichnet.
Gemäß dem Anwerbeabkommen wurde griechischen Staatsbürgern zur Erzielung von Erwerbseinkommen ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der BRD gewährt. Die Anwerbeabkommen mit der BRD wurden auf Initiative der Entsendeländer zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.[1]
Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten: Türkei, Italien, Jugoslawien, Marokko, Portugal, Spanien und Tunesien.
Weblinks
- Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: 50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Griechenland
Belege
- ↑ Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. "Gastarbeiter" in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.