Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien
Das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Spanien wurde am 29. März 1960 unterzeichnet (Kabinett Adenauer III) und führte zum Beginn einer spanischen Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Die angeworbenen Arbeiter wurden in Deutschland als „Gastarbeiter“ bezeichnet.
Gemäß dem Anwerbeabkommen wurde spanischen Staatsbürgern, zur Erzielung von Erwerbseinkommen, ein zeitlich unbefristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Die Anwerbeabkommen mit der Bundesrepublik Deutschland wurden auf Initiative der Entsendeländer zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen.[1]
Ähnliche Anwerbeabkommen schloss die Bundesrepublik Deutschland auch mit anderen Staaten, darunter auch Portugal, was zu einem Wachstum der ibero-deutschen Community führte.
Siehe auch
- Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten
Weblinks
- Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz: 50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland-Spanien
- Netzwerk Migration in Europa e.V.: Im Rückblick: 50. Jahrestag der Anwerbeabkommen mit Spanien und Griechenland, 2010
- PresseAnzeiger (Sebastian Karpp): Sonderausstellung „50 Jahre Anwerbeabkommen Deutschland Spanien und Griechenland“, 2010
Einzelnachweise
- ↑ Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008.