Application Service Provider

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Der Application Service Provider (Abkürzung ASP) bzw. Anwendungsdienstleister ist ein Dienstleister, der eine Anwendung (z. B. ein ERP-System) zum Informationsaustausch über ein öffentliches Netz (z. B. Internet) oder über ein privates Datennetz anbietet. Der ASP kümmert sich um die gesamte Administration, wie Datensicherung, das Einspielen von Patches usw. Anders als beim Applikations-Hosting ist Teil der ASP-Dienstleistung auch ein Service (z. B. Benutzerbetreuung) um die Anwendung herum. Dabei wird die benötigte Software nicht gekauft, sondern im Bedarfsfall über das Datennetz für die Nutzung angemietet. Mit Hilfe von ASP-Dienstleistungen können Unternehmen ganze Verwaltungsbereiche oder Prozessschritte auslagern und sich damit auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

Recht / Vertrag

Die Dienstleistung wird in der Regel im Rahmen eines Mietvertrags angeboten. Eine rechtliche Beurteilung als Dienstvertrag scheidet aus, weil hier der Leistende (der ASP) lediglich ein Tätigwerden zur Bereitstellung, nicht aber den Bereitstellungserfolg, schulden würde. Da hier auch anwendbares Gewährleistungsrecht fehlt, würde eine solche rechtliche Bewertung die Interessen des Nutzers unangemessen benachteiligen. Auch ein Werkvertrag kann nicht angenommen werden; der ASP stellt die Software lediglich bereit, eine erfolgreiche Anwendung, welche erst Bestandteil eines Werkvertrags sein könnte, obliegt dem Nutzer. Denkbar ist hingegen auch eine Ausgestaltung als Pachtvertrag, insbesondere als Rechtspacht.

Siehe auch

Literatur

  • Gerrit Tamm, Oliver Günther: Webbasierte Dienste: Technologien,Märkte und Geschäftsmodelle. Springer Physica-Verlag, Heidelberg, 2005.
  • Malte Grützmacher: Application Service Providing. Urhebervertragsrechtliche Aspekte. In: Der IT-Rechtsberater (ITRB). 2001, S. 59 ff.
  • Michael König: Besitzlos glücklich. In: c’t. Nr. 19, 2001, S. 220 ff.
  • René Riedl: Application Service Providing. Entwicklung eines Modells zur Qualitätsmessung. DUV, 2005.
  • Sedlmeier, Kolk: ASP - Eine vertragstypologische Einordnung. In: MMR. 2002, S. 75.

Weblinks