Arbeitnehmererfinderrecht

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Das Arbeitnehmererfinderrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit der Thematik von Erfindungen angestellter Erfinder befasst.

Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In fast allen Rechtssystemen ist das Rechtsgebiet durch einen Zielkonflikt zweier konkurrierender Prinzipien geprägt, nämlich

  • das arbeitsrechtliche Prinzip, wonach die Leistung des Arbeitnehmers mit seinem Gehalt abgegolten ist und weitergehende Ergebnisse, etwa Rechte an Erfindungen, alleine dem Arbeitgeber zustehen, und
  • das erfinderrechtliche Prinzip, wonach die Rechte an einer Erfindung alleine beim Erfinder, dem Angestellten, liegen.

Das Arbeitnehmererfinderrecht löst diesen Konflikt.

Rechtsquellen in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Bundesrepublik Deutschland hat es die folgenden wichtigsten materiellen Rechtsquellen:

Daneben gelten alle anderen Gesetze, materiell etwa BGB, verfahrensrechtlich die ZPO, und viele mehr.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Kurt Bartenbach, Franz-Eugen Volz: Arbeitnehmererfindungsgesetz. Kommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. 6. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2019, ISBN 978-3-452-29121-9.
  • Burkhard Boemke, Stefan Kursawe (Hrsg.): Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Kommentar. 1. Auflage. C.H. Beck, München 2015, ISBN 978-3-406-63881-7.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
  2. Vergütungsrichtlinien für Arbeitnehmererfindungen
  3. Einigungsvorschläge und Beschlüsse der Schiedsstelle