Arnoldus de Rosebike

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Arnoldus de Rosebike war in den Jahren 1312, 1316 und 1323 Bürgermeister in Brilon.

In mehreren Urkunden Bredelars wird er als Bürgermeister oder als Mitglied der Stadtregierung Brilons genannt. Er war für die Eintreibung und Abführung des Zehenten an das Kapitel des Soester Patroklistiftes verantwortlich.[1]

Bei Stadtfehden stand der Bürgermeister der städtischen Streitmacht vor, auch hatte er das Recht zur Begnadigung von harten Verurteilungen durch das Stadtgericht bei Straftaten. Er konnte bei Todesstrafe begnadigen.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Josef R. Kleiner: Briloner Heimatbuch, Band 5, S. 55f.
  • 750 Jahre Stadt Brilon. 1220 bis 1970, Herausgeber Stadt Brilon, Brilon
  • Joseph Prinz (im Auftrag der Historischen Kommission Westfalens): Die Urkunden des Bistums Paderborn, Band 4, S. 1090

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Urkunden von Bredelar Nr. 208, 242, 176, 178 und 180.