Arzt im Praktikum

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Die Ableistung einer 18-monatigen Phase als Arzt im Praktikum (AiP) war in der Bundesrepublik Deutschland zum Erhalt der vollen Approbation in der Zeit von 1. Juli 1988 bis zum 30. September 2004 notwendig. Diese Regelung fand sich in der deutschen Bundesärzteordnung.

Verfahren

Am 6. Mai 2004 hat der Deutsche Bundestag durch eine Änderung der Bundesärzteordnung einstimmig beschlossen, den Arzt im Praktikum mit Wirkung ab 1. Oktober 2004 abzuschaffen. Seitdem erhalten Mediziner mit erfolgreich abgeschlossenem Studium wieder sofort ihre Approbation als Arzt und den Status eines Assistenzarztes bei der Aufnahme einer Tätigkeit in einer Klinik.

Als Ziel der Einführung des Arztes im Praktikum wurde die Verbesserung der ärztlichen Ausbildung angegeben. Bestimmte Tätigkeiten durfte ein Arzt im Praktikum nur unter direkter oder mittelbarer Aufsicht durch einen vollapprobierten Arzt ausführen. Gleichzeitig wurde die Vergütung deutlich auf ca. 1600 bis 1900 DM im Monat abgesenkt. So wurden häufig in Krankenhäusern einzelne Stellen für Assistenzärzte in zwei oder drei AiP-Stellen umgewandelt. Von Betroffenen wurde damals kritisiert, dass der geringeren Vergütung häufig keine bessere Ausbildung gegenüberstand, dass Ärzte im Praktikum die gleiche Arbeit leisteten wie vorher die Assistenzärzte.

Gab es bei der Einführung 1988 auf freie Weiterbildungsstellen regelmäßig viele Bewerber, hatten die Kliniken dagegen Anfang des 21. Jahrhunderts Probleme, Arztstellen zu besetzen. Um die Attraktivität von Medizinstudium und Arztberuf zu erhöhen, sollte daher durch den Wegfall der AiP-Zeit das Einstiegsgehalt eines Arztes wieder auf das bei anderen Akademikern übliche Niveau (meist entsprechend BAT Ⅱb) angehoben werden. Die damit verbundenen Mehrkosten tragen hauptsächlich die gesetzlichen Krankenkassen, die hierfür Mittel aufbringen, die durch Einsparungen im Zuge der 2004 begonnenen Gesundheitsreform freigeworden sind.

Situation in anderen Ländern

Außerhalb Deutschlands gibt es beispielsweise in Großbritannien eine vergleichbare Regelung (Junior House Officer). Die vergleichbare Institution in Österreich ist der Turnus.