Auflage

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Auflage hat mehrere Bedeutungen:

  • allgemein ähnlich der Unterlage ein flacher Gegenstand, der zum Schutz einer Oberfläche, zum Schutz vor einer Oberfläche oder zum Abstandsausgleich auf einen Untergrund oder Arbeitsbereich gelegt wird
  • im Verwaltungsrecht eine belastende Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt, siehe Auflage (Verwaltungsrecht).
  • in der Judikative ein Rechtsinstrument der Staatsanwaltschaft oder der Teil eines Urteils oder eines gerichtlichen Beschlusses, siehe Auflage (Justiz) und Auflage (Jugendstrafrecht)
  • eine Anordnung bei einer Schenkung oder in einer letztwilligen Verfügung, siehe Auflage (Zivilrecht).
  • die Auflage einer Publikation, in der Drucktechnik, im Buch- bzw. Verlagswesen die Gesamtzahl der gleichzeitig hergestellten Vervielfältigungsstücke von Printmedien
  • die Auflage bezeichnet die Gesamtheit der identischen Abzüge von einer einzigen Platte, einem einzigen Stein, einem Block oder einer anderen Druckform ggf. unter Angabe von Verlagsort und Erscheinungsjahr, z.B. 4. Auflage, Dornach 1994.
  • in der Kunst das mit einer Matrize einer Gefäßform aufgedrückte Relief als ornamentale oder figürliche Verzierung
  • Verbandmaterial: Wundauflage
  • Überzug auf Gegenständen aus einem bestimmten Material, z.B. Goldauflage.


Siehe auch:

Wiktionary
 Wiktionary: Auflage – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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