Ausführungsbestimmung

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Die Ausführungs- oder Durchführungsverordnung ist eine Rechtsverordnung, die die konkrete Anwendung eines Gesetzes oder einer anderen Rechtsverordnung regelt.[1] Die allgemeinen Regeln eines Gesetzes oder einer Verordnung werden i. d. R. abstrakt formuliert. Das Prinzip der Gewaltenteilung wird dadurch gewährleistet, dass die in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedete Ermächtigung Inhalt, Zweck und Ausmaß der Rechtsverordnung bestimmen muss (z. B. § 51 EStG, § 33 KStG). Mit der Ausführungsverordnung soll sichergestellt werden, dass diese abstrakten Texte dennoch auf allen Ebenen zu einer gleichen Anwendung der Vorgaben führt, daher sind die Aus- und Durchführungsverordnungen deutlich umfangreicher, regeln wesentlich mehr im Detail, sind aber durch viele Verweise und Querverbindungen zu anderen Regelwerken für Außenstehende deutlich schwerer zu lesen. Sie stellen jedoch nur Handlungsanweisungen dar und keine Rechtsnorm.

Als Beispiele aus dem Steuerrecht sind zu nennen:

Ausführungsgesetze

Neben den Verordnungen gibt es auch Ausführungsgesetze. Diese Parlamentsgesetze dienen etwa der Ausführung von Bundesrecht durch die Länder oder der Umsetzung von europäischem Gemeinschaftsrecht im nationalen Recht.[8]

Einzelnachweise

  1. Definition im Duden. Abgerufen am 21. November 2014.
  2. EStDV. Abgerufen am 21. November 2014.
  3. ErbStDV. Abgerufen am 21. November 2014.
  4. GewStDV. Abgerufen am 21. November 2014.
  5. KStDV. Abgerufen am 21. November 2014.
  6. LStDV. Abgerufen am 21. November 2014.
  7. UStDV. Abgerufen am 21. November 2014.
  8. Ausführungsgesetz bei finanzlexikon.de. Abgerufen am 21. November 2014.