Ausgabe letzter Hand

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Als Ausgabe letzter Hand wird in der Literaturwissenschaft die letzte vom Autor selbst redigierte und überwachte Ausgabe seiner Werke bezeichnet. Die Ausgabe letzter Hand führt damit die Texte in ihrer vom Autor gewünschten Endgültigkeit auf oder auf dem Stand, wo der Autor an einer weiteren Bearbeitung durch Krankheit oder Tod gehindert wurde.

Der Begriff fand, ausgehend von Christoph Martin Wielands „Ausgabe von der letzten Hand“ (1794–1802/11) sowie Goethes „Vollständige Ausgabe letzter Hand“ (1827–1830), Eingang in die Editionswissenschaft.

Literatur

  • Günther und Irmgard Schweikle (Hrsg.): Metzler-Literatur-Lexikon. 2., überarbeitete Auflage, Stuttgart: Metzler 1990, ISBN 3-476-00668-9.