Ausreiseantrag

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Karteikarte, mit der vollzogene Ausreisen aus der DDR erfasst wurden.

Ausreiseantrag war in der DDR ein gängiger Ausdruck für einen Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR. Damit gab ein DDR-Bürger dem Staat zu verstehen, dass er eine staatliche Genehmigung zur Reisefreiheit über das Gebiet des Ostblocks hinaus beanspruchte und dass er dauerhaft außerhalb der DDR leben, also auswandern wollte.

Um als DDR-Bürger aus der DDR legal auswandern zu können, also die innerdeutsche Grenze oder die Berliner Mauer ohne Gefahr für Freiheit, Leib und Leben passieren zu können, unter Vermeidung einer Flucht aus der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR, bedurfte es dieses Ausreiseantrages. Ein Verlassen der DDR, ebenso Versuche, ohne staatliche Genehmigung wurde als Republikflucht strafrechtlich verfolgt. Wer gefasst wurde, geriet in politische Haft.

Anders verhielt es sich in der Bundesrepublik Deutschland, wo es lediglich der Beantragung eines Reisepasses bedurfte, mit dem freizügiges Ausreisen möglich war. In diesem Sinne verwehrte die DDR-Regierung ihren Bürgern bis zum Mauerfall die Reisefreiheit. Mit dem Mauerfall am 9. November 1989 endete die Ära der Ausreiseanträge.

Wer einen Ausreiseantrag in den Westen stellte, musste mit zum Teil langwierigen und harten Schikanen rechnen,[1] bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung und Inhaftierung.[2] Aber es bestand tatsächlich die Möglichkeit, auf diese Weise die DDR zu verlassen. Die Ausreisebewegung war ein großes Problem für die DDR-Machthaber. Dazu wurden etliche geheime Befehle und Anordnungen erlassen.[3] Obschon sich Antragsteller ab 1975 auf das zugesicherte Recht auf Freizügigkeit der von Erich Honecker unterzeichneten KSZE-Schlussakte von Helsinki beriefen, wurden sie als „rechtswidrige Übersiedlungsersucher“ diffamiert und mit massiven persönlichen, familiären und beruflichen Repressalien belegt.

Antragstellung

Ein Antrag auf „ständige Ausreise“ in den Westen Deutschlands, also Auswanderung, war in den Gesetzen der DDR an sich nicht vorgesehen. Wenn ein DDR-Bürger einen solchen stellte, konnten die staatlichen Organe (Ausdruck für Behörden in der DDR) diesen allerdings nicht ignorieren, da er aus ihrer Sicht eine nicht akzeptable Absage an den in der DDR propagierten „real existierenden Sozialismus“ darstellte. Der Ausreiseantrag wurde von den Antragstellern oft mit einem Antrag auf Entlassung aus der DDR-Staatsbürgerschaft gemäß § 10 DDR-Staatsbürgergesetz verbunden.

Angenommen wurden die Anträge bei der Abteilung Inneres des Rates des jeweiligen Kreises oder Stadtbezirks. Diese Abteilungen handelten eng zusammen mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das die Antragsteller beobachtete. Wartezeiten bis zur möglichen Genehmigung reichten von einigen Monaten bis zu einigen Jahren.

Von einer offiziellen Antragsannahme konnte hingegen keine Rede sein, wie vergleichbar im verwaltungsrechtlichen Sinne in der BRD die Rede ist. Ausreiseanträge wurden als „Rechtswidrige Ersuchen – RWE“ bezeichnet und als solche zwar registriert, jedoch nicht im Sinne eines Verwaltungsverfahrens bearbeitet. Keinem einzigen Antragsteller wurde jemals ein schriftlicher Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid ausgehändigt.

Die geheime MdI-Anweisung „Über die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Übersiedlung von Bürgern der DDR in die BRD und nach West-Berlin“ schrieb den Mitarbeitern der Abteilungen Innere Angelegenheiten ein Verfahren vor, das für Außenstehende völlig undurchsichtig, intern aber streng formalisiert und abgeschottet war. Wer eine Übersiedlungsgenehmigung beantragte, wurde zu einer „Aussprache“ vorgeladen, in deren Verlauf seine Motive ausführlich zu ergründen und der Antrag als rechtswidrig abzuweisen waren. Antragsunterlagen wurden grundsätzlich erst dann entgegengenommen, wenn intern geklärt war, dass Aussicht auf Erfolg bestand.

Von vornherein aussichtslos waren Übersiedlungsanträge von aktiven oder ehemaligen Angehörigen bewaffneter Organe, sonstigen Geheimnisträgern und ihren Verwandten sowie Kindern und Ehegatten von „Republikflüchtigen“. Die Zurückweisung seines Gesuchs war dem Antragsteller grundsätzlich mündlich und ohne Gründe mitzuteilen. Sie sollte nicht unmittelbar vor oder nach gesellschaftlichen Höhepunkten bekanntgegeben werden und war zeitlich mit dem Volkspolizeikreisamt (VPKA) sowie der MfS-Kreisdienststelle (KD) abzustimmen, damit gegen den abgewiesenen Antragsteller Kontrollmaßnahmen eingeleitet werden konnten. Offenbar sollte vor allem „Demonstrativhandlungen“ wie Fluchtversuchen, Kurzschlussreaktionen usw. vorgebeugt werden.[4]

Rechtliche Grundlage

Viele Ausreisewillige beriefen sich bei der Antragstellung auf ihr Recht auf Freizügigkeit aus der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 und/oder auf Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10. Dezember 1948:

„1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

Anträge auf dauerhafte Ausreise in westliche Länder wurden zunächst generell abgelehnt. Anträge auf vorübergehende Ausreise in diese Länder wurden nur Reisekadern gewährt. In seltenen Fällen wurde die Ausreise Personen, die in der DDR nicht mehr erwünscht waren, vorübergehend oder dauerhaft gestattet.

Rentner

Rentner konnten für vier Wochen im Jahr in die Bundesrepublik reisen. Für sie galt eine Besuchsregelung. Daher mussten sie auch bei Übersiedlungsplänen keinen Antrag auf Ausreise stellen. Aufgrund der bundesdeutschen Gesetze (Anspruch auf Rente für jeden Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, also auch für DDR-Bürger) und der mit der Rentenzahlung verbundenen ökonomischen Belastung für die DDR konnten ostdeutsche Rentner schnell und ohne Beschränkungen durch die DDR-Behörden in die Bundesrepublik übersiedeln.

MfS und Folgen für die Antragsteller

Anträge auf dauerhafte Ausreise (Übersiedlung) vor dem Rentenalter hatten hingegen negative Folgen für den Antragsteller, die bis zum Verlust der Arbeitsstelle und/oder der Verhinderung von Bildungschancen reichten. Der Antrag konnte auch dazu beitragen, dass der Antragsteller beim MfS intern als Feindlich-negative Person eingestuft wurde.

Federführend für die Durchführung dieses Maßnahmenkataloges war die Zentrale Koordinierungsgruppe (ZKG) des MfS. Sie steuerte die Vorgehensweise aller anderen staatlichen Behörden, Betriebe und Einrichtungen (Politisch-operatives Zusammenwirken). Dabei wurde grundsätzlich ein sogenannter Operativer Vorgang angelegt mit dem Ziel, die gesamten Lebensumstände der „Zielperson“ zu ermitteln, um sie dann mittels einer individuell abgestimmten „Zersetzungsmaßnahme“, die über Jahre gehen konnte, zur Rücknahme des Ausreiseantrags zu veranlassen.

Dies war unabhängig davon, wie über den Ausreiseantrag entschieden wurde. Im Regelfall fand in der monate-, oft auch jahrelangen sogenannten Bearbeitungszeit eine soziale Benachteiligung aufgrund staatlicher Restriktionen statt. Die Behörden entzogen die Arbeitsstelle manchmal schon bei dem Ausreiseantrag eines Familienmitgliedes. Viele Ausreisewillige wurden sozial schikaniert und bewusst kriminalisiert. Fast immer wurde der Personalausweis eingezogen. Er galt laut seiner Beschriftung als „wichtigstes Dokument“ des DDR-Bürgers, das er „stets bei sich zu tragen“ und „auf Verlangen den Angehörigen der Sicherheitsorgane auszuhändigen bzw. anderen dazu berechtigten Personen vorzuzeigen“ hatte. Der Ausreiseantragsteller erhielt statt des Personalausweises einen sogenannten PM-12, im Volksmund „Klappkarte“ genannt, der zudem spezielle Beschriftungen trug.

„Nach der ab 1977 gültigen MdI-Ordnung 118/77 waren Antragsteller in kontinuierlich zuführenden Aussprachen von ihrem Vorhaben abzubringen. Dazu sollten in Abstimmung mit der SED, dem MfS und dem Betrieb des Antragstellers Bürger mit starker Überzeugung und hoher Autorität personenbezogen eingesetzt werden. Kritische Äußerungen des Antragstellers über die Einhaltung der Verpflichtungen aus der Schlußakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa konnten bereits zur Einschaltung der Kripo und des MfS führen. Die Aussprache bei der Abteilung Inneres war in diesem Fall bis zu einer Entscheidung des MfS über eine Inhaftierung fortzusetzen.“[5]
„Mit seinem Befehl 6/77 zur ‚Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung feindlichnegativer Handlungen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Versuchen von Bürgern der DDR, die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen‘, ordnete Mielke an, Gesinnung, Charakter, Lebensgewohnheiten, berufliche Funktion, Motive und Verbindungen der Antragsteller umfassend aufzuklären. Alle dabei ermittelten Informationen sollten bei der 1975 im MfS gebildeten Zentralen Koordinierungsgruppe (ZKG) gebündelt werden. Ziel war die Verhinderung ‚feindlich-negativer Handlungen‘ unter ‚Ausschöpfung strafrechtlicher Mittel‘.“[6]

In den letzten DDR-Jahren machten zahlreiche Ausreisewillige ihren Ausreiseantrag unter anderem durch weiße Bänder an den Autoantennen öffentlich. Dies führte bisweilen zu Verfolgungen wegen „unerlaubter Standartenführung“ durch die Volkspolizei. In Anlehnung daran nannte sich 1983 eine Jenaer Gruppe von Ausreisewilligen, die ihr Anliegen öffentlich machen wollten, Weißer Kreis. Außerdem erschien von Gerhard Schöne ein Lied mit dem Titel „Das weiße Band“.

Folgen für die DDR

Leipziger Montagsdemonstration am 23. Oktober 1989

Kurzfristig bedeutete die Ausreise für die DDR eine Entlastung, denn unzufriedene Menschen verließen das Land, und die Gelder der Bundesrepublik waren für den DDR-Staatshaushalt sehr wichtig. Langfristig aber überwogen die Nachteile:

  • Die Anträge wurden nicht weniger, denn die Menschen erkannten, dass es einen mühsamen, aber realistischen Weg aus der DDR gab.
  • Vor allem besser qualifizierte Menschen, nämlich Facharbeiter und Intellektuelle wie Ärzte, Ingenieure, Wissenschaftler und Künstler, verließen die DDR. An ihnen vergrößerte sich der Mangel in der DDR.

Seit 1988 hatten in verschiedenen Städten der DDR Ausreisewillige („Antragsteller“) regelmäßige Demonstrationen begründet. Sie wurden für diese Aktivitäten meist mit Strafverfahren und Haftstrafen verfolgt. Durch ihre offene Haltung waren viele der Ausreisewilligen in der DDR-Gesellschaft Denunziationen und sozialer Ausgrenzung ausgesetzt. Die Montagsdemonstrationen des Jahres 1989 fußten zum Teil auf den Aktivitäten der Ausreisewilligen.

Anzahl der Ausreisenden

Aus der DDR reisten von 1961 bis 1988 etwa 383.000 Menschen legal aus. Im selben Zeitraum verließen etwa 222.000 Menschen anderweitig die DDR:

  • eher wenige durch Flucht über die deutsch-deutsche Grenze,
  • viele durch Freikauf aus dem Gefängnis,
  • die meisten, indem sie von einer genehmigten Reise nicht zurückkehrten

Nach Statistiken der ZKG stellten von 1977 bis Mitte 1989 etwa 316.000 DDR-Bürger einen Erstantrag auf Ausreise, von denen knapp 93.000 diesen wieder zurücknahmen.[7]

Antragsteller auf dauerhafte Ausreise (in Tausend) 1977–19891
Jahr Antragsteller (31.12.) Erst-Antragsteller jährlich Rücknahme Antragsteller jährlich Zuwachs Antragsteller jährlich Ausreisende insgesamt2 jährlich
1977 8,4   0,8   8,0   3,5  
1978 5,4   0,7   4,7   4,9  
1979 7,7   4,3   3,4   5,4  
1980 21,5   9,8   4,7   4,1   4,4  
1981 23,0   12,3   5,0   7,3   9,2  
1982 24,9   13,5   6,5   7,0   7,8  
1983 30,4   14,8   5,6   9,2   6,7  
1984 50,6   57,6   17,3   40,3   29,8  
1985 53,0   27,3   11,3   16,0   17,4  
1986 78,6   50,6   10,8   39,8   16,0  
1987 105,1   43,2   12,8   30,4   7,6  
1988 113,5   42,4   11,7   30,7   25,3  
1989 (30.6.) 125,4   23,0   1,4   21,6   34,6  
Gesamt    316,0   92,9   222,5   176,2  

1Ohne Rentner und „Wohnsitzänderungen“ (Zusammenführung von Eltern mit ihren minderjährigen Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen und Ehegatten) und allein bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin; zusammengestellt aus Jahresanalysen der Zentralen Koordinierungsgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit von Bernd Eisenfeld[8]
2Einschließlich Freikauf politischer Häftlinge

Im Jahr 1989, vor dem Fall der Berliner Mauer im November, konnten bis September etwa 102.000 Menschen die DDR verlassen.[9]

Bis 1989 zahlte die Bundesrepublik Deutschland für 250.000 Personen, die die DDR mit einer Ausreisegenehmigung verlassen durften.[10]

Literatur

  • Falk Blask, Belinda Bindig, Franck Gelhausen (Hrsg.): Ich packe meinen Koffer. Eine ethnologische Spurensuche rund um OstWest-Ausreisende und Spätaussiedelnde. Berlin: Ringbuch Verlag 2009, ISBN 978-3-941561-01-4
  • amnesty international: Deutsche Demokratische Republik – Rechtsprechung hinter verschlossenen Türen, Bonn 1992.
  • Richard Bessel, Ralph Jessen (Hrsg.): Die Grenzen der Diktatur. Staat und Gesellschaft in der DDR, Göttingen 1996, S. 7–24.
  • Bernd Eisenfeld: Die zentrale Koordinierungsgruppe Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung. In: Klaus-Dietmar Henke, Siegfried Suckut, Clemens Vollnhals, Walter Süß, Roger Engelmann (Hrsg.): Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur und Methoden. MfS-Handbuch. Band 3: Wichtige Diensteinheiten/17. Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Abteilung Bildung und Forschung, Berlin 1996.
  • Dietmar Riemann: Laufzettel. Tagebuch einer Ausreise. Band 3 der Serie: Biografische Quellen. Hrsg. von der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der Ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BstU), Göttingen 2005, S. 9-24.
  • Bernd Eisenfeld u. a.: Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstrategien der Staatssicherheit (Reihe B: Analysen und Berichte, Nr. 1/97). Hg. BStU. 2. Auflage, Berlin 1998.

Weblinks

Wiktionary: Ausreiseantrag – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Bernd Eisenfeld u. a.: Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstrategien der Staatssicherheit. (Reihe B: Analysen und Berichte, Nr. 1/97). Hg. BStU. 2. Auflage, Berlin 1998; S. 67 ff.
  2. Bernd Eisenfeld u. a.: Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstrategien der Staatssicherheit. (Reihe B: Analysen und Berichte, Nr. 1/97). Hg. BStU. 2. Auflage, Berlin 1998; S. 70 ff., S. 80 ff., S. 89 ff.
  3. Bernd Eisenfeld u. a.: Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstragtegien der Staatssicherheit. (Reihe B: Analysen und Berichte, Nr. 1/97). Hg. BStU. 2. Auflage, Berlin 1998; S. 61/62.
  4. Bernd Eisenfeld u. a.: Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstragtegien der Staatssicherheit (Reihe B: Analysen und Berichte, Nr. 1/97). Hg. BStU. 2. Auflage, Berlin 1998; S. 20 ff.
  5. Bernd Eisenfeld u. a.: Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstrategien der Staatssicherheit (Reihe B: Analysen und Berichte, Nr. 1/97). Hg. BStU. 2. Auflage, Berlin 1998; Seite 23, Abs. 5 bis Seite 24 Abs. 1
  6. Bernd Eisenfeld u. a.: Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstrategien der Staatssicherheit (Reihe B: Analysen und Berichte, Nr. 1/97). Hg. BStU. 2. Auflage, Berlin 1998; Seite 24, Abs.4 Satz 2 ff.
  7. Klaus Dietmar Henke et al. (Hrsg.): Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur und Methoden. MfS-Handbuch. Teil 3: Wichtige Diensteinheiten. Teil: 17: Die zentrale Koordinierungsgruppe Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung, Berlin 1995, S. 50
  8. Bernd Eisenfeld: Die Ausreisebewegung – eine Erscheinungsform widerständigen Verhaltens. In: Ulrike Poppe, Rainer Eckert und Ilko-Sascha Kowalczuk (Hg.): Zwischen Selbstbehauptung und Anpassung: Formen des Widerstandes und der Opposition in der DDR. Berlin, S. 192–223.
  9. Bernd Eisenfeld: Flucht und Ausreise, Macht und Ohnmacht. In: Eberhard Kuhrt (Hg.): Opposition in der DDR von den 70er Jahren bis zum Zusammenbruch der SED-Herrschaft. Opladen 1999, S. 399.
  10. Klaus Schroeder: Der SED-Staat, München/Wien 1998, S. 191.