Banngewalt

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Banngewalt (althochdeutsch bannan: aufbieten, befehlen oder vor Gericht fordern). Vom Mittelalter bis in die Frühe Neuzeit konnte der Besitzer (Bannherr) eines bestimmten Bezirks (Bannmeile) von den Einwohnern verlangen, dass bestimmte Lebensbedürfnisse nur allein von ihm oder vorzugsweise nur durch ihn befriedigt werden durften. Das betraf zum Beispiel die Bier-, Mühlen- und Branntweinzwänge oder den Weinanbau (Weinkelterbann).

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerhard Dilcher (Herausgeber), Cinzio Violante (Herausgeber): Strukturen und Wandlungen der ländlichen Herrschaftsformen vom 10. zum 13. Jahrhundert – Deutschland und Italien im Vergleich – Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient (HIST), Band 14, 2000