Beamter

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Beamter[1] (älter: Beamte,[2] verkürzte Substantivbildung eines partizipialen Adjektivs beamtet zum Verb beamten (mit einem Amt betrauen);[3] weibliche Form: die Beamte oder die Beamtin) steht für

  • allgemein bzw. historisch: Arbeitnehmer in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, siehe Beamtentum

Arbeitnehmer in einem Dienstverhältnis nach Öffentlichem Recht, im Unterschied zu Arbeitnehmern nach Privatrecht

Siehe auch:

Wiktionary Wiktionary: Beamter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Duden: Beamter
  2. Beamte. In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Leipzig 1854ff (http://woerterbuchnetz.de)
  3. Amt. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache des 20. Jahrhunderts (DWDS).
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