Beischlafdiebstahl

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Als Beischlafdiebstahl wird ein Diebstahl im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit Geschlechtsverkehr bezeichnet. Dieses Delikt wird hauptsächlich im Prostitutionsmilieu begangen,[1] regelmäßig gemeinsam mit Mittätern oder Gehilfen. Nach deutschem Recht ist diese Tat als Diebstahl gemäß § 242 und ggf. auch § 243 StGB strafbar. Die Dunkelziffer ist hoch, weil die zum Tatzeitpunkt unter Umständen alkoholisierten Opfer keine Anzeige erstatten, den Verlust nicht bemerken oder nicht sicher sind, ob ein Diebstahl vorliegt.[2]

In künstlerischer Form wurde das Motiv des Beischlafdiebstahls unter anderem in Alexander Kluges und Edgar Reitz’ Film In Gefahr und größter Not bringt der Mittelweg den Tod (1974) aufgegriffen.[3] Ihr Tun rechtfertigt die Beischlafdiebin Inge Maier in diesem Film mit der Begründung: „Das, was die Männer versprechen, erweist sich nachträglich immer als zu wenig. Für dieses Defizit nehme ich ihre Brieftaschen an mich“.

Einzelnachweise

  1. Günther Kaiser: Kriminologie: ein Lehrbuch. C. F. Müller Verlag, Heidelberg 1996, ISBN 3-8114-6096-X, S. 797 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  2. Handwörterbuch der Kriminologie, Band 1. de Gruyter Verlag, Berlin 1966, S. 123 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. In Gefahr und größter Not bringt der Mittelweg den Tod im Lexikon des internationalen Films