Benutzer:Aalfons/WLM-Bewertungskriterien

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Hier stelle ich meine WLM-Bewertungskriterien zur Diskussion. Bemerkungen, Fragen usw. bitte auf der Diskussionsseite.

Der Kontext ...[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im enzyklopädischen Rahmen sind Artikeltexte, Bilder und gesprochene Artikel gleichwertig. Realistischerweise werden sich viele Bilder zu Objekten finden, die noch gar keinen Artikel haben. In solchen Fällen läuft die Bebilderung also der Betextung sogar voraus.

Gute Artikel werden durch Bilder im Wortsinn anschaulich. Bilder machen Objektbeschreibungen verständlich, wenn dem Artikel das architektonische, kunsthistorische oder denkmalpflegerische Vokabular für Formen, Strukturen und Funktionen seines Gegenstandes fehlt.

Eine besondere Herausforderung ist die knappe Betextung der Bildunterschrift, mit der Bild und Artikeltext verklammert werden. Das Hauptproblem ist, ein definiertes Maß von Redundanz mit dem Artikeltext zu schaffen.

... zählt nicht![Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aber all das ist nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs. Hier geht es nicht um die Artikelbebilderung, sondern schlicht um Bilder für Artikel. Die Fotos stehen, von ihrer Kategorisierung abgesehen, auf Commons zunächst allein, und die Bildbeschreibungen müssen keinesfalls zwingend zu Bildunterschriften werden. Womöglich legt sogar ein Artikel den Akzent auf eine bauliche Eigenart, die auf dem zugehörigen Bild überhaupt nicht zu erkennen ist. Meine Auszeichnungskriterien orientieren sich deswegen am Bild selbst und an seinem Verhältnis zum Objekt, nicht aber am Verhältnis zu einem vorhandenen, künftigen oder vergangen Wikipedia-Text. Es sei auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fotos von Objekten, nicht die Objekte selbst bewertet werden!

Sehr viele Bilder werden ordentlich, erfreulich und nützlich sein. Aber die WLM-Auszeichnung soll schon ein deutliches Überschreiten des heutzutage üblichen fotografischen Niveaus würdigen. Das wird kaum noch aus Einzelgründen der Fall sein, vielmehr werden mehrere Aspekte zusammenkommen. Sie müssen nicht immer spektakulär sein, die Auszeichnung kann auch wegen einer Kombination von drei, vier sehr ordentlich erledigten Herausforderungen erfolgen.

Sondern dies:[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fototechnische und bildrechtliche Essentials vorausgesetzt, führen bei mir folgende Sachverhalte zur Auf- bzw. Abwertung:

  • Das Foto gibt alle wesentlichen visuellen Eigenschaften des Zielobjekt wieder: Form, Farbe, Oberflächenbeschaffenheit, die Konstellation von Teilen zueinander, seine Position im Raum. Aufnahmen von einem erhöhten und/oder versetzten Standpunkt aus können deutlich informationsträchtiger sein als solche aus der Fußgängerperspektive. Auch die Umrisse des Objektes sollen gut erkennbar sein. Obwohl ich eine räumlichkeitsorientierte Abbildung goutiere, sind Fassadenfotos nicht benachteiligt, wenn sowieso nur die Fassade denkmalgeschützt bzw. abbildungswürdig ist. Allein das Bild des Eingangsgebäudes zu einem denkmalgeschützen Ensemble kann wiederum zu wenig ganzheitlich für eine Auszeichnung sein. Fotoserien werden übrigens nicht ausgezeichnet; eigentlich schade, aber in den Spielregeln nicht vorgesehen.
  • Das Foto hat ein hohes Maß von Ähnlichkeit mit dem Original. Verzerrungen, Verfremdungen usw. sind aus informationellen Gründen unerwünscht. Die in solchen Fällen verwendete Technik ist oft so zeitgebunden, dass sich ihre Wahrnehmung schon nach kurzer Zeit als anachronistischer Faktor vor die Wahrnehmung des Fotoinhalts schieben kann, und das Foto verliert seinen enzyklopädischen Wert.
  • Das Foto ist schwarzweiß. Wegen des Verzichts auf Farbe werden es Bilder sicher schwer haben. Aber aus SW kann sich auch ein Informationsgewinn ergeben; dies ist der Maßstab.
  • Das Foto ist bearbeitet: Bildbearbeitungen sind nicht einheitlich negativ oder positiv zu sehen. Die Entfernung von Schatten, partielles Aufhellen usw. sind akzeptabel, wenn sie zu einem Zuwachs von Informationen führen. Gleichfalls qualitätssteigernd ist die Wegnahme von Elementen, die mit dem Zielobjekt nichts zu tun haben (außer, wenn sie zum Ensemble gehören, Flaggenmasten vor einem Gebäude etwa). Führt die Bildbearbeitung zu Informationsverlust (indem etwa die Struktur einer Oberfläche unkenntlich wird, wie bei Vergrößerungen manchmal zu erkennen ist), bedeutet dies Abwertung.
  • Das Foto enthält irrelevante Informationen. WLM findet ausgerechnet zu einer Jahreszeit statt, wo die Vegetation besonders stört, vor allem natürlich das Blattwerk der Bäume. Sorry – aber nicht die Produktionsbedingungen sind für die Auszeichnung von Bedeutung, sondern nur das Produkt selbst. Auch Autos, Passanten usw. lassen sich oft nicht glaubwürdig zu einer relevanten Kontext-Information umdefinieren, wenn sie eigentlich nur stören.
  • Das Foto bietet nur einen Ausschnitt des Objektes. Das kann zur Bebilderung eines Artikels etwa über Architekturelemente passen, ist aber hier unwichtig. Erwünscht ist, ein denkmalgeschützte Objekt möglichst umfassend darzustellen – auch wenn dieser Satz nicht jeder Luftbildaufnahme sofort einen Startvorteil verschafft, weil sich die bauliche Würdigung eines Objektes doch oft an der „Menschlichkeit“ des Stand- bzw. Sichtpunktes orientiert. Sagen wir: Es geht darum, dass das Objekt möglichst verständlich dargestellt ist.