Benutzer:Asb/Watchme

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Dies Seite listet Artikel auf, die im Peer Review-Prozess kontrolliert werden sollten. Ja nach Rechtsauslegung kann die Beschreibung, Verlinkung oder möglicherweise sogar bereits die Nennung einiger dieser Begriffe einen Straftatbestand darstellen. Die Formulierungen müssen daher absolut dem NPOV-Grundsatz entsprechen.

Hohes Risiko[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Erhöhtes Risiko[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Normales Risiko[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Notizen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • BGH-Urteil vom 17.07.03 (Az.: I ZR 259/00): "Ein Link ist lediglich eine elektronische Verknüpfung der den Link enthaltenden Datei mit einer anderen in das Internet eingestellten Datei".