Benutzer:Avatar/Datenanfrage der Schweizer Polizei

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Presroi mit 2:1 überstimmt und abgeschickt :-)

Sehr geehrter Herr XXX, sehr geehrter Herr XXX,

"XXX" <xxx@xxx.xx> schrieb:

> Ein Geschädigter behält sich das Recht vor, gegen einen Benutzer der
> Wikipedia Strafanzeige zu erstatten. Der Erfolg einer Strafanzeige ist
> jedoch von der Möglichkeit einer Benutzeridentifikation abhängig. Gemäss der
> Aussagen des Geschädigten soll der Benutzer Nr. 84.226.126.95 mindestens
> einen unwahren Eintrag über den Geschädigten in der Wikipedia verfasst
> haben.

Die Beiträge des nicht-angemeldeten Benutzers mit der IP 84.226.126.95
finden Sie unter dieser Adresse:
http://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Contributions/84.226.126.95

Der Eintrag, um den es sich vermutlich handelt, wurde am 16. September um
16:31 Uhr im Artikel "Grenchen" vorgenommen, aber bereits zwei Minuten später
wieder entfernt. Der Benutzer mit der entsprechenden IP trug ihn jedoch 
leicht verändert erneut ein; dieser Eintrag wurde erst am 8. Oktober 2005
um 23:54 Uhr komplett entfernt.

> In diesem Zusammenhang wäre für uns von Interesse:
> 
> 1. Besteht die Möglichkeit, anhand der Benutzernummer 84.226.126.95 Angaben
> zur Identifikation dieses Anwenders zu erhalten ?
> 2. Bestehen Login Daten, welche die persönliche IP-Adresse des Benutzers
> 84.226.126.95 beinhalten ?

1. Anhand der oben genannten Adresse können Sie alle (drei) Änderungen der
IP, die diese unangemeldet an der Wikipedia vorgenommen hat, nachvollziehen.
Unangemeldete Benutzer haben keine Anmeldung durchlaufen, so dass keine
persönlichen Daten erfasst werden.

2. Möglicherweise liegt hier ein Missverständnis vor. Die "Benutzernummer"
84.226.126.95 IST die IP-Adresse des betreffenden Benutzers. Sie gehört
zum Netz des Schweizer Providers "Sunrise".

Sollte Ihre Frage bedeuten, ob ein angemeldeter Benutzer die entsprechende
IP hatte, so können wir dies nach den uns vorliegenden Daten verneinen. Die
vorgehaltenen Daten, auf denen dieser Abgleich basiert decken etwa einen
Monat ab. Ältere Daten werden nicht vorgehalten.

> Unsere Anfrage hat nicht zum Ziel, persönliche Angaben über den
> beschuldigten Benutzer zu erhalten. Diese Informationen dienen lediglich
> einer Voruntersuchung. Allfällige Anfragen über die persönlichen Daten des
> beschuldigten Anwenders würden allenfalls durch die Staatsanwaltschaft des
> Kanton Solothurn (Gerichtsbehörde) eingeholt werden.

Gemäß unseren Datenschutzrichtlinien könnten wir persönliche Angaben
auch nur als Reaktion auf eine gerichtliche Herausgabeverfügung oder
eine andere zwingende Verordnung von Strafverfolgungsbehörden herausgeben.

Da uns diese Daten allerdings wie oben ausgeführt nicht vorliegen,
können wir Ihnen somit leider nicht weiterhelfen. Da die IP jedoch
einem Schweizer Provider zugeordnet ist, besteht möglicherweise hier
ein Ansatzpunkt, weitere Informationen zu erlangen.

Mit freundlichen Grüßen,