Benutzer:Bernhard Pfitzner/programmatische Positionen des IGB

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Dies ist eine meiner Baustellen-Seiten.

Ich habe sie aus zwei Gründen angelegt:

Möglicherweise kann eine Lösung der dort angesprochenen Fragen so aussehen (?):
Nach der Teilung des Artikels (bzw. Auslagerung des Teils zum "historischen" IGB) könnte es dann vielleicht in der Seite zum "heutigen" IGB eine relativ kurze Passage zu dessen Programmatik geben, die einen Verweis auf eine eigene Seite enthalten könnte, die dann explizit dieser Programmatik gewidmet wäre und dann auch durchaus ausführlichere Passagen aus IGB-Dokumenten enthalten könnte (sofern es dazu Sekundärliteratur gibt, natürlich auch diese).

Ich freue mich über Stellungmahmen zu diesem Vorgehen auf der Diskussionsseite

programmatische Dokumente

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Gründungskongress

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Der Gründungskongress (1.-3.11.2006, Wien) verabschiedete u.a. das Programm des IGB[1].

Es enthält die Abschnitte

  • Die Globalisierung verändern
  • Die Herausforderung multinationaler Unternehmen
  • Die Gewerkschaftsrechte schützen und fördern
  • Bekämpfung von Diskriminierung, Durchsetzung von Gleichstellung
  • Beendigung von Kinderarbeit
  • Eine menschenwürdige Zukunft für jugendliche Beschäftigte
  • Gesunde und sichere Arbeitsplätze für alle
  • Die Internationale Arbeitsorganisation als globaler Bezugspunkt
  • Frieden, Sicherheit und die Vereinten Nationen
  • Organisierung
  • Der neue Internationalismus

2. Weltkongress

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Der 2. Weltkongress (21.-25.6.2010, Vancouver) verabschiedete

  • eine "Hauptplenarentschließung: 'Aus der Krise ... mit globaler Gerechtigkeit'"

sowie dreizehn Entschließungen:

  • Die Globalisierung verändern
  • Die grundlegenden Arbeitnehmerrechte fördern und schützen
  • Gleichstellung der Geschlechter
  • Ein nachhaltiges und gerechtes Entwicklungsmodell für das 21. Jahrhundert
  • Globale Gewerkschaften und globale Unternehmen
  • Organisierung
  • Ein menschenwürdiges Leben für jugendliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Die Internationale Arbeitsorganisation
  • Demokratie, Frieden, Sicherheit und die Rolle der Vereinten Nationen
  • Den Klimawandel durch eine nachhaltige Entwicklung und einen gerechten Übergang bekämpfen
  • Wanderarbeitskräfte
  • Den sozialen Schutz ausweiten und für guten Arbeitsschutz sorgen
  • Kampf gegen HIV/Aids[2]

3. Weltkongress

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Der 3. Weltkongress (18.-23.5.2014, Berlin) nahm

  • eine "Kongresserklärung" zu den Themen
    • Die globale Wirtschaft,
    • Ungleichheit,
    • Die Rolle der Gewerkschaften,
    • Die globale Erwerbsbevölkerung,
    • Klimaschutz,
    • Frieden und Demokratie,
    • Schlussfolgerung[3],
  • drei "Aktionsrahmen":
    • Förderung der Rechte[4],
    • Nachhaltige Arbeitsplätze[5],
    • Gewerkschaftswachstum[6]

sowie eine

  • Dringlichkeitsentschließung - Türkei[7]

an.

Die Generalsekretärin gab im Plenum eine Erklärung zur Ukraine ab.[8]

zu IWF, Weltbank und WTO

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In seinem Programm[1] bezieht der IGB zum IWF, zur Weltbank und zur WTO Stellung:

  • "9. Die wirksame und demokratische Lenkung der globalen Wirtschaft erfordert eine grundlegende Reform der relevanten internationalen Organisationen, vor allem des Internationalen Währungsfonds (IWF), der Weltbank und der Welthandelsorganisation (WTO). Ihre Entscheidungsprozesse müssen transparenter und demokratischer und ihre kollektiven politischen Positionen müssen kohärenter werden. Gleichzeitig müssen alle Organisationen erkennen, dass die Menschenrechte Vorrang vor finanziellen, kommerziellen oder wirtschaftlichen Regulierungsmaßnahmen haben. Die Regierungen müssen ihre Aufgabe, sie zu lenken und sie zu umfassender Kohärenz und zu einer rechenschaftspflichtigen Zusammenarbeit zu veranlassen, ernster nehmen, damit demokratisch beschlossene Ziele erreicht werden."

Speziell zu IWF und Weltbank:

  • "11. Der IWF und die Weltbank führen weiterhin arbeitnehmer- und armenfeindliche Programme durch und unterstützen typischerweise Privatisierungen, die Liberalisierung des Handels und der Investitionen sowie eine Deregulierung des Arbeitsmarktes. In vielen Ländern haben sie die Möglichkeiten des Staates, für eine wirksame Lenkung zu sorgen, untergraben. Die internationalen Finanzinstitutionen müssen die vom IGB vorgeschlagenen Alternativen, die eine nachhaltige und sozial gerechte Entwicklung fördern, anstatt sie zu untergraben, aufgreifen."

Speziell zur WTO:

  • "12. Seit ihrer Gründung ist die WTO das Instrument für ein unhaltbares Handelsliberalisierungsmodell gewesen, das die Ausbeutung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Entwicklungsungleichheiten, die Umweltzerstörung und geschlechtsbedingte Ungleichgewichte verschärft. Der Kongress ist sich bewusst, dass das internationale Handelssystem nicht entwicklungsfördernd ist und dass im Rahmen einer integrierten Anstrengung des gesamten multilateralen Systems dafür gesorgt werden muss, dass dies der Fall ist. Die Entwicklungsländer müssen über genügend Spielraum verfügen, um mit der Agenda für menschwürdige Arbeit vereinbare industrielle Entwicklungsstrategien im Inland verfolgen und uneingeschränkt an den Entscheidungsprozessen der WTO mitwirken zu können."
  • "13. Der Kongress weist zudem auf die zwingende Notwendigkeit hin, dass die WTO soziale und arbeitsrelevante Fragen aufgreift und fordert sie auf, eine Arbeitsgruppe oder ein ständiges Arbeitsforum für die Bereiche Handel, soziale Entwicklung und Arbeitsnormen einzusetzen, unter umfassender Beteiligung der Internationale Arbeitsorganisation. Der IGB muss auf die Aufnahme einer Arbeitnehmerrechtsklausel in die WTO-Statuten hinarbeiten, um zu erreichen, dass alle zwischen den einzelnen Ländern gehandelten Waren und Dienstleistungen im Einklang mit den Kernarbeitsnormen produziert und verteilt werden. Eine derartige Klausel wäre antiprotektionistisch, entwicklungsfördernd und ein unerlässliches Instrument für soziale Gerechtigkeit in einem offenen Welthandelssystem. Begleitet werden sollte sie von technischer Zusammenarbeit, um die Länder bei der umfassenden Einhaltung der Arbeitsnormen zu unterstützen."

zur ILO / zu menschenwürdiger Arbeit (decent work)

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Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO / ILO) wird an mehreren Stellen des Programms des IGB[1] erwähnt. Ihr ist darüber hinaus ein ganzer Abschnitt des Programms gewidmet:

"Die Internationale Arbeitsorganisation als globaler Bezugspunkt"
  • "33. Der Kongress bekräftigt erneut seine nachdrückliche Unterstützung der Internationalen Arbeitsorganisation bei der Erfüllung ihres ständigen historischen Mandats für die Förderung von sozialer Gerechtigkeit und der Rechte und Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit. Er verpflichtet den IGB über die IAOArbeitnehmergruppe zur Stärkung der IAO, zur Ausweitung der Beteiligung von Frauen daran und zur Erhöhung der Wirksamkeit ihrer Arbeit."
  • "34. Der Kongress unterstützt die IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit - Umsetzung internationaler Arbeitsnormen, politische Strategien zur Erreichung von Vollbeschäftigung, sozialer Schutz und sozialer Dialog -, durch die die Organisation ihre Position und Sichtbarkeit erhöht hat, und er fordert den IGB auf, sich umfassend an ihrer konkreten Umsetzung zu beteiligen."
sowie die folgenden Absätze 35. bis 37..

Im engen Zusammenhang mit der ILO steht die Agenda für menschenwürdige Arbeit und die entsprechenden Aktionen des IGB:

  • "6. Der Kongress beauftragt den IGB, einen weltweiten Aktionstag zu organisieren, um internationale Sofortmaßnahmen zu fordern, damit eine Agenda für eine neue Globalisierung festgelegt und umgesetzt wird, einschließlich der IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit sowie, als Minimum, der umfassenden Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele der UN. Angesichts des inakzeptablen Ausmaßes der Arbeitslosigkeit und der Unterbeschäftigung muss die Erreichung von Vollbeschäftigung und von menschenwürdiger Arbeit für alle im Mittelpunkt dieser internationalen Aktion stehen. ..."
  • "34. Der Kongress unterstützt die IAO-Agenda für menschenwürdige Arbeit - Umsetzung internationaler Arbeitsnormen, politische Strategien zur Erreichung von Vollbeschäftigung, sozialer Schutz und sozialer Dialog -, durch die die Organisation ihre Position und Sichtbarkeit erhöht hat, und er fordert den IGB auf, sich umfassend an ihrer konkreten Umsetzung zu beteiligen."[1]

Die Vereinten Nationen (UNO) werden an mehreren Stellen des Programms des IGB[1] erwähnt. Ihnen ist darüber hinaus ein Großteil des Abschnitts

"Frieden, Sicherheit und die Vereinten Nationen" (Absätze 38.-45.)

gewidmet:

  • "38. Der Kongress bekräftigt erneut die Verpflichtung des IGB, eine friedliche und sichere Welt herbeizuführen, in der die Menschen aller Länder in gegenseitiger Achtung und Toleranz miteinander leben, ohne die Gefahr von bewaffneten Konflikten, Terror - seitens staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure - oder anderen Formen von Gewalt. Frieden ist eine Vorbedingung für das Erreichen der Gewerkschaftsziele."
  • "39. Der Kongress lehnt Unilateralismus in internationalen Fragen ab und verpflichtet den IGB zu jeder möglichen Unterstützung der tragenden Rolle der Vereinten Nationen bei der Wahrung von Frieden und der friedlichen Beilegung von Konflikten. Er verurteilt den Beschluss aus dem Jahr 2003, den Krieg im Irak ohne ausdrückliche Genehmigung der UN zu beginnen und fordert eine Rolle für die UN, um die Besatzung dieses Landes zu beenden."
  1. a b c d e Programm des IGB, abgerufen 23.-28.1.2018
  2. Vom 2. IGB-Weltkongress verabschiedete Entschließungen, abgerufen 22.1.18
  3. Building Workers’ Power Kongresserklärung, abgerufen 23.1.18
  4. Förderung der Rechte, abgerufen 23.1.18
  5. Nachhaltige Arbeitsplätze, abgerufen 23.1.18
  6. Gewerkschaftswachstum, abgerufen 23.1.18
  7. Dringlichkeitsentschließung Türkei, abgerufen 23.1.18
  8. Erklärung der IGB-Generalsekretärin zur Ukraine im Kongressplenum, abgerufen 23.1.18