Benutzer:GerhardSchuhmacher/8-9

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== zu: Eberhardinger == * ? [[Regelinda]] († 958), Ehefrau der Herzöge [[Burchard II. (Schwaben)|Burchard II.]] ([[Burchardinger (rätisches Adelsgeschlecht)|Burchardinger]]) und [[Hermann I. (Schwaben)|Hermann I.]] ([[Konradiner]]) von [[Herzogtum Schwaben|Schwaben]] == Borgolte, Grafschaften Udalrich == * Borgolte: Verlag Jan Thorbecke, ISBN 978-3-7995-7351-1 * Vom 31. August 891 datiert die St. Galler Urkunde 680 295; in ihr wird der Beschluß einer illustren Versammlung über die Rechte des Klosters im Rheingau festgehalten. Unter den Anwesenden ist Graf Udalrich vom Linzgau mehrfach genannt. (74) * Thurgauer Grafen Udalrich (I), der von 787 bis ca. 799 nachgewiesen ist (93) * Im Breisgau bzw. Alpgau begegnen zur jeweils etwa gleichen Zeit wie im Thurgau die Grafennamen Chancors, Udalrichs (I), Gerolds (III) und Adalberts (II). […] Auf Chancor folgten im Thurgau Warin, Isanbard und Erchanmar, im Breisgau Adalhart, auf Udalrich (I) Scopo, Ruadbert (II), Rihwin und Erchanbald bzw. Erchangar (I) und Liuthar, auf Gerold (III) Udalrich (III), Adalhelm, Gerold (IV) und evt. Adalbert (I) bzw. Albrich. […] Udalrich (I), der zwischen 787 und ca. 799 im Thurgau, Alpgau und Breisgau sowie im Hegau amtiert zu haben scheint, ist vielleicht seit Beginn des 9. Jahrhunderts am Nordufe r des Bodensees tätig geworden. […] Für eine kurzfristige Unterbrechung der Amtszeit Udalrichs (I) durch einen Grafen Adalrich gäbe es demgegenüber gewisse politische Anhaltspunkte. (109) * Von den ersten Thurgauer Grafen scheinen einige vorzeitig ihrer Aufgaben entbunden worden zu sein 229 . Sicher wurde Chancor von Warin abgelöst. Isanbard, der sein Amt nach wenigen Jahren aufgegeben hat, ist wohl einer Entscheidung Karls des Großen zum Opfer gefallen, die von der Königin ''Hildegart'' und ihren Verwandten beeinflußt worden war. Möglicherweise hat auch Pebo nach dem Tag von Cannstatt den Thurgauer Comitat aus politischen Gründen verloren. […] === Abfolge === * Gerold I., 774/784 Graf am Mittelrhein, † wohl vor 795; ∞ Imma, 778/786 bezeugt, Tochter von Graf Hnabi, Schwester von Graf Ruatpert * Gerold II., * um 755/60, † 799 Stammvater der Geroldonen * Hildegard, * 758; † 30. April 783; ∞ Karl der Große * Ulrich (Udalrich) I., † 807, Graf in Pannonien, Graf im Breisgau 780–807, Graf am Bodensee * Udalrich II., † nach 815 * Ratbert (800/803), * Ruadbert (806/813–814), † wohl 817, Graf, 806 Graf im Thurgau, 807/813–814 Graf am Nordufer des Bodensees, 807 Graf im Argengau, 813–814 Graf im Linzgau, begraben wohl in Lindau === Info II === * spricht vieles dafür, daß die sogenannten Udalrichinger in der Zeit Karls des Großen bemüht waren, die Grafschaft im Thurgau wie die im Norden des Bodensees in ihrer Sippe erblich zu machen […] Mehr als bei der Zürichgauer Grafschaft gibt es also im Thurgau Anzeichen für eine Verherrschaftlichung des Grafenamtes (110) * Aus dem Alpgau 54 , der dem Breisgau jenseits des Hochschwarzwaldes vorgelagerten Landschaft, sind bis 817 neun St. Galler Urkunden überliefert 55; von ihnen bieten nur vier die Grafenformel. (121) * In der einen Urkunde war Schwaningen Güterort 57; auffälligerweise befand sich nach Diplomen der Könige Konrad I. und Otto I. hier auch Fiskalbesitz 58 . Im anderen Fall gibt es Anzeichen dafür, daß der vorher und vielleicht auch später wieder bezeugte Graf Udalrich (I) zeitweise von seinen Pflichten entbunden war 59 . Die ersten drei Grafen im Alpgau, belegt von 780 bis ca. 850, sind auch Grafen im Breisgau gewesen; bis Mitte des 9. Jahrhunderts haben beide Landschaften offenkundig einen Comitat gebildet […] Die Verwaltungsorganisation im endenden 8. und beginnenden 9. Jahrhundert setzte sich über die vielberufene Schwarzwaldbarriere hinweg. Mindestens seit 780 war dabei der Alpgau in die Grafschaftsverfassung einbezogen worden. Auffälligerweise hat wohl schon Udalrich (I, II) im Alpgau amtiert, obwohl er im Breisgau auf die nördliche Region beschränkt war […] Udalrich (I) und abermals Gerold (III) dürften auch Grafen im Thurgau gewesen sein; die dort in der Zwischenzeit vorkommenden Grafennamen sind in keiner Urkunde aus Alp- oder Breisgau genannt. Die Vereinigung der Grafschaft am Hochschwarzwald mit Grafschaftsrechten im Hegau, Linz- und Argengau, die man für Udalrich (I, II) annehmen kann, blieb ebenso singulär […] Zu Udalrichs (I) Aktionsbereich gehörte jenseits des Oberrheins das Unterelsaß, s. BORGOLTE, Die Geschichte der Grafengewalt im Elsaß 21-24. (122) * Mitte des 9. Jahrhunderts ein eigener Comitat im Breisgau entstanden ist. Schwieriger zu beurteilen ist die Lage im Alpgau. Außer Adalbert (II) erscheint in karolingischer Zeit nur noch Chadaloh (II). Beide Grafen haben augenscheinlich auch in anderen Landschaften Alemanniens amtiert. […] Lage im Alpgau […] Anzeichen dafür, daß sich gleichzeitig mit dem Comitat im Breisgau eine eigene Grafschaft im Alpgau entwickelt hat. Die Revision der Grafschaftsverfassung westlich und östlich des Hochschwarzwaldes war kein isolierter Verwaltungsakt, sondern offenbar eine der Maßnahmen, durch die '''Ludwig der Deutsche''' seine Herrschaft über Alemannien seit den fünfziger Jahren intensivierte. […] Die alte Abtei St. Gallen befreite er endgültig von allen Zinsen und Diensten ans Bistum Konstanz und garantierte ihre Rechte (854)70 . Von dem Adligen Wolvene nahm er Kloster Rheinau entgegen, das er 858 dem (123) – zu '''Rheinau''' (Neugründung): (124) / (125) * 873/4 – Rund zwanzig Jahre darauf gab Graf Udalrich »von Aadorf«, der im Breis- oder im Alpgau sonst nicht belegt ist, seine proprietas im Alpgau an St. Gallen; die Güter lagen abermals in Gurtweil, ferner in Dietlingen, Bannholz (?) und Tiefenhäusern (124) * im Breisgau wäre Udalrich (II), der Sohn Udalrichs (I), auf den Vater gefolgt (125) ** Römerstrassen (151) === Vorfahren === * Die Entfaltung Pirihtilos in der Bertoldsbaar wurde im nördlichen Teil der Landschaft durch zwei Grafen gehemmt, die ihre Stellung auf andere Weise als er selbst erlangt haben dürften: Gerold (I) und dessen Sohn Gerold (II) 219 . Der ältere Gerold war wohl als vermögender Grundherr aus dem Mittelrheingebiet nach Alemannien gekommen und hatte sich hier schon in den fünfziger Jahren mit Imma vermählt, der mutmaßlichen Tochter Nebis und Urenkelin Herzog Gottfrids 220 . Anscheinend durch die Heirat oder durch Konfiskationen im Dienst der fränkischen Herrschaft hatte er umfangreiche Güter in der gesamten Bertoldsbaar, besonders aber am Neckarbogen um Sulz und Horb erworben. [219 Zum folgenden BORGOLTE, Die Grafen Alemanniens, Am. GEROLD (I), GEROLD (II). 220 Zur Zeit der Vermählung ebd. Art. UDALRICH (I, II).] Zu den Kindern Gerolds (I) und (154) Immas zählten neben Gerold (II), dem nach Tassilos Sturz die Statthalterschaft in Bayern anvertraut wurde, der Graf Udalrich (I) und vor allem Hildegart, die Karl der Große 771 zu seiner Frau nahm. Um 779/83 hat Gerold (I oder II) nach einer Lorscher Urkunde die Grafengewalt über Dornstetten und Glatten bei Freudenstadt ausgeübt 221, und in derselben Zeit beschenkte er das Kloster des hl. Nazarius mit Besitz in Gültstein und in *Reistingen bei Herrenberg 222 . Gerold (II) erscheint ?790 in einer St. Galler Urkunde als Zeuge in Sulz und in der Grafenformel für das südlich von Glatten gelegene Priorberg 223. Bevor er nach Bayern überwechselte, hat er sich vor allem als Förderer der Klöster Reichenau und St. Gallen hervorgetan 224 . In der Traditionsurkunde für St. Gallen von 786 werden die Liegenschaften in pago, qui uocatur Perihtilinpara, lokalisiert, aber obwohl Graf Pirihtilo auch unter den Zeugen aufgeführt ist, steht in der Grafenformel Gerold selbst (sub ipso Gerolto comite). Offenkundig endete Pirihtilos Grafengewalt am Besitz Gerolds. Trotzdem hat Gerold seine Grafenstellung sicher nicht im Gegensatz zur karolingischen Herrschaft behauptet; er gründete sie aber wohl weniger auf gräflichem Amts- oder auf Königsgut als auf Allodialgut; dieses könnte freilich aus altem, schon bald nach der Unterwerfung Alemanniens von 746 angefallenem Fiskalbesitz hervorgegangen sein. Besitzkonzentrationen wie bei Gerold (II) lassen sich in Alemannien nur in der Baar, nicht in Landschaften wie dem Thurgau, Zürichgau oder Breisgau ermitteln. Einen Parallelfall zu Gerold stellt der Graf Bertold (II) dar 225 . Bertold tradierte in der Bertoldsbaar weitverstreute Güter an St. Gallen, die das Kloster ihm 793 und ?803 wieder als Leihe auftrug 226 (155) == Info 3 == * Hildegart (191) / Ruadpert (192) * Ruadbert (I) hat im Linz- und Argengau ungefähr bis zum Jahr 800 amtiert. Im Hegau war aber um 790 Udalrich (I) an seine Stelle getreten, ein Bruder der Königin Hildegart und ein Neffe Ruadberts (I) selbst 60 . Diese Aufteilung der Grafengewalt in derselben Sippe leitete die administrative Loslösung des Hegaus vom Linz- und Argengau ein, (192) Diese Aufteilung der Grafengewalt in derselben Sippe leitete die administrative Loslösung des Hegaus vom Linz- und Argengau ein, die um 830 vollzogen gewesen zu sein scheint 61 . Linz- und Argengau haben dagegen bis zum Ende des 9. Jahrhunderts unter denselben Grafen gestanden, so daß sie einem einzigen Comitat angehört haben müssen6 2 . Allerdings war die Grafschaft stark adelsherrschaftlich geprägt. Denn die Nachfolger Ruadberts (I), Udalrich (I) bzw. dessen Söhne Udalrich (II) und Ruadbert (II), haben die Gebiete gemeinsam verwaltet; weder räumlich noch zeitlich lassen sich ihre Kompetenzen trennen6 3 . Die Grafenstellung Udalrichs (I, II) und Ruadberts (II) erinnert an die vorkarolingischen comites Pebo, Petto, Erich und Bertrich, war aber kaum aus der Kontrolle des Königtums geraten. Nach Notker hat Karl der Große Udalrich (I) zwar mit mehreren Comitaten ausgestattet, vorübergehend aber auch seiner Aufgaben entbunden64 . Und Ruadbert (II) dürfte 816/7 als uassallus regis an jener Untersuchung im Nibelgau teilgenommen haben, die durch die Ansprüche der selbstbewußten Dame Rachil auf St. Galler Klostergut veranlaßt worden war 65 (193) * [60 Zu W I N r. 115 s. BORGOLTE, Die Grafen Alemanniens, Art. UDALRICH (I, II). Dort auch zu W I N r. 160 von 800 I 6. - Udalrich (I) und sein Vater Gerold (I) sind als Grafen 778/9 zum ersten Mal belegt (s. BORGOLTE, A m . UDALRICH I, II und GEROLD I). Im Hinblick auf die Zeugnisse für Ruadbert (I) von 778 könnte man versucht sein anzunehmen, daß beide erst beim Ausscheiden Isanbards zur Grafenstellung gelangt sind. Diese Annahme ließe indessen außer acht, daß Gerold (I) wohl im Auftrag der Karolinger nach Alemannien gekommen war und durch die Vermählung seiner Tochter mit dem König in einem viel engeren Verhältnis zu den Karolingern gestanden haben muß, als Ruadbert als vermutlicher Nachfahre des alemannischen Herzogs in männlicher Linie. 61 Nach Udalrich (I) hat mit Ruacher (I, II) wohl mindestens noch ein Graf im Linz- und Argengau auch im Hegau amtiert (828/9 IV 27), daneben vielleicht aber auch Ruadbert (II) (806 V 29).] (192) * Im Einverständnis Ludwigs des Frommen und im Konflikt mit den Hunfridingern versuchte offenbar derselbe Ruadbert danach auch, Rätien der udalrichingischen Adelsherrschaft zuzuführen 66 . Dieser Ausgriff mißlang und führte zur Erschlagung Ruadberts durch den Hunfridinger Adalbert, der den Königsvasallen in Lindau bestattete. Nach späteren Zeugnissen scheint Adalbert der Stifter Kloster Lindaus gewesen zu sein, so daß der Auseinandersetzung mit Ruadbert in Rätien ein Vorstoß der Hunfridinger in den Argengau vorangegangen sein mag. Im Linz- und Argengau ist auch Udalrich (I, II) über 817 hinaus nicht bezeugt. Der nächste Graf, Ruachar (I, II), kann nicht zu den »Udalrichingern« gezählt werden, so daß man vermutet hat, die Angehörigen der Königin Hildegart hätten bei der Heirat Ludwigs des Frommen mit Judith im Jahr 819 deren Verwandten, den Weifen, weichen müssen67 . Das erste sichere Zeugnis für einen Weifen am Nordufe r des Bodensees, das sich auf Graf Konrad (I) bezieht, datiert aber erst von 839. Es ist deshalb eher anzunehmen, daß die Weifen im Zuge einer umfassenden politischen Neuordnung Alemanniens nach dem Erfolg Ludwigs des Frommen über Ludwig den Deutschen Ende der dreißiger Jahre zur Grafenstellung gelangten. (193) * gelten die Udalriche als Nachkommen Udalrichs (I). (195) * Warin und Ruthard haben, wenn nicht alles täuscht, im Hegau statt einer einheitlichen Grafengewalt eine kleinräumige Verwaltungsordnung geschaffen. Der Übergang zur Grafenherrschaft fiel anscheinend in die Zeit nach ihrem Wirken in Alemannien und auch an das Ende von Isanbards Comitat im Thurgau41 . Der Rückzug Isanbards, des Sohnes Warins, um 779 bezeichnet den endgültigen Schlußpunkt einer noch auf König Pippin zurückgehenden »harten« Alemannienpolitik. Die ersten beiden Grafen im Hegau, Ruadbert (I) und Udalrich (I), waren Onkel und Bruder der Königin Hildegart (771-783), die bei Karl dem Großen die Absetzung Isanbards erwirkt und ihre Verwandten gefördert haben dürfte. Da Ruadbert (I) in der Nähe seines Grafennachweises Eigengut hatte, das wohl auf vorkarolingische Zeit zurückging 42 , stellt sich die Errichtung der Grafengewalt im Hegau als Ergebnis einer Stärkung des einheimischen Adels unter der Gunst Karls des Großen dar. Die Hegauer Grafengewalt zwischen Königtum und adligem Eigeninteresse bleibt während der gesamten Karolingerzeit ein Thema der alemannischen Geschichte; prosopographische Forschungen zu den einzelnen Amtswaltern lassen das Urteil zu, daß die Machtbalance lange erhalten blieb 43 . Nachdem mit Ruadbert (I), Udalrich (I) und evt. Ruadbert (II) »Udalrichinger« die Grafenwürde bekleidet hatten 44 , wurde, vielleicht im Zusammenhang mit der Heirat Ludwigs des Frommen mit Judith, Ruachar (I, II) Graf 4 5 . Dessen Nachfolger Albgar scheint vor seiner Grafentätigkeit im Königsdienst in Italien gestanden zu haben und wurde wohl durch den Herrscher im Hegau eingesetzt; Albgars Vater stammte nach italienischen Quellenhinweisen aus dem Linzgau. Ato (I) kann als Erbe des Hegauer Klosters Schienen, also als Besitznachfolger Scrots gelten, der am Beginn des 9. Jahrhunderts als Graf in Italien gewirkt hatte46 . Der letzte Hegauer Graf, Adalbert (II), der auch als königlicher Missus bezeugt ist, war verwandt mit den Rheinauer Adligen; diese verfügten über Besitz im Klettgau, Hegau und Thurgau. Ohne Zweifel beruhte also die Grafenstellung Ruadberts (I) und seiner Nachfolger zumeist auf eigenem Besitz oder auf Verwandtschaft zu Magnaten der Gegend, aber es gibt auch deutliche Anzeichen für eine Mitwirkung des Königtums an der Vergabe der Grafengewalt. (202) […] Unter den Verwandten der Königin Hildegart gehörte der Hegau zu einer Grafenherrschaft, die über den Linzgau und Argengau das ganze Nordufe r des Bodensees erfaßte. Er spielte allenfalls insofern eine Sonderrolle, als er jüngeren Angehörigen der »Udalrichinger« als eine Art Unterbezirk übergeben wurde 52 . Nachdem die Udalrichinger verdrängt worden waren, amtierte mit Albgar um 830 der einzige Graf, der in Alemannien ausschließlich im Hegau bezeugt ist; allerdings wird für ihn auch nur eine Urkunde mit Grafenformel überliefert 53 (203) / (207) ___________________________________________________________________________________________ * '''»Ulrichsage«''' der Chronik von Petershausen aus der Mitte des 12. Jhs. soll ein Kaiser (Karl der Große?) Udalrich und seinen Bruder (Udalrich I und Gerold II?) u.a. mit Bodman beschenkt haben: Chronik Petershausen 38, 40, dazu SCHMID 329, vgl. 331, BORST 220; zur Quelle WALTHER, Gründungsgeschichte und Tradition. S.a. BORGOLTE, Die Grafen Alemanniens, A m . UDALRICH (I, II) und UDALRICH (III, IV, V). 66 SCHMID, »Eberhardus comes de Potamo« 3271, mit Bezug auf D Arn N r. 81 = W II N r. 675 von 890 und D LdK N r. 37 = W II N r. 740 von 905. Gegen Schmids Deutung: WALTHER, Fiskus Bodman 258 A. 129, vgl. BORST, Pfalz Bodman 207f. 67 Vgl. BORST, Pfalz Bodman 204f. S. oben Kap. VIII bei A. 95. 68 Zu W II N r. 673, D Arn N r. 48 und Ex miraculis S. Waldburgis 542 s. BORGOLTE, Die Grafen Alemanniens, Art. ADALBERT (II). 69 Ebd., Art. BURCHARD . 70 Ebd., Art. ADALBERT (III). '''Als Graf im Klettgau ist Adalbert (III) 901/2 bezeugt''' * 73 Die verbreitete Annahme, Adalbert (II) sei ein Enkel Hunfrids von Rätien gewesen (s. zuletzt GOETZ, »Dux« und »Ducatus« 307, BORST, Pfalz Bodman 199, CLAVADETSCHER, Wolfinus Cozperti palatini comitis filius 153), ist nicht gesichert (s. bereits SCHMID, Familie, Sippe und Geschlecht 8). Die Ableitung Adalberts von dem Thurgaugrafen Adalbert (I) ist gar nicht, diejenige Adalberts (I) von Hunfrid mindestens nicht zweifelsfrei belegt. S. BORGOLTE, Die Grafen Alemanniens, A m . ADALBERT (I), ADALBERT (II). S. auch unten Exkurs. - Im Hinblick auf den Herzog Burchard (d.J.) ist der Name »Burchardinger« deshalb treffender. (205) Kampf um die politische Führung Alemanniens / Arnulf von Kärnten / Aufstand / auch: Uldarich V. / Adalbert III. (205 - 207) ___________________________________________________________________________________________________________________________________ * Klettgau Zur Grafschaft / Rheinau (208–211) Gozbert-Wolfene / später Adalbert III. und Udarich IV. ___________________________________________________________________________________________________________________________________ [[Chadaloh II. (Alaholfinger)]] (Alpgau/Aargau) (218) _________________________________________________________________________________________________________________________________ Denn als Nachfolger Ruadberts (II) als Graf am Nordufer des Bodensees wird bereits seit ca. 824 Ruachar (I, II) genannt 38. Eine gemeinsame Amtswaltung Ruadberts und Ruachars ist wenig wahrscheinlich, da beide im Unterschied zu den '''»Udalrichingern« Ruadbert (I), Udalrich (I bzw. II) und Ruadbert (II)''' als Verwandte nicht erwiesen werden konnten 39 . Ruachar (I, II) muß also als Ruadberts (II) Nachfolger im Linz- und Argengau ... (223) zum Thema bis (228) NOCH EINFÜGEN Der Tod Ruadberts (II) in Rätien während der zweiten Jahreshälfte 817 führte offenbar zu einer empfindlichen Beeinträchtigung des udalrichingischen Geschlechts, mindestens am Nordufer des Bodensees; auch Udalrich (I, II) ist im Juni 817 zuletzt nachgewiesen 76 . Aber ebenso dürften die Hunfridinger durch ihre Mitwirkung am Aufstand Bernhards einen Rückschlag erlitten haben. So scheinen die Mißerfolge Ruadberts (II) und Adalberts den Aufstieg der Welfen in der Kaisergunst ermöglicht zu haben, der 819 mit der Brautwahl der schönen Judith durch Ludwig den Frommen angehoben hat 77. 76 Ebd. Art. UDALRIC H (I, II). 7 7 FLECKENSTEIN, Weife n 9 5 ; KONECNY, D i e Frauen 89. (229) _____________________________________________________________________________________________________________________________ == Hintergrund == # Nach den Niederlagen um die Jahrhundertwende [[Schlacht bei Straßburg (506)|des 5. zum 6. Jahrhunderts]] gegen die [[Franken (Volk)|Franken]] unter den [[Merowinger]]n, gerieten die Alamannen, die sich in Herrschaftsbereiche gleichrangiger Herzöge teilten und sich allenfalls spontan einer gemeinsamen Führung unterordneten, in zunehmende Abhängigkeit vom fränkischen Zentralstaat, der sich unter den [[Karolinger]]n über Mitteleuropa ausdehnte. Auch andauernde Aufstände brachten im 7. Jahrhundert nur eine vorübergehende Autonomie zurück, die nach Mitte des 8. Jahrhunderts – vor allem nach dem [[Blutgericht von Cannstatt]] 764 – zu einer Neuorganisation der Herrschaftsstrukturen durch die Einsetzung fränkischer [[Gau]]grafen zum Ausdruck kam. Auch die gesellschaftlichen Veränderungen mit zahlreichen [[Kloster]]gründungen und der Entwicklung [[Stadt#Stadtentwicklung im Mittelalter|städtischer Siedlungen]] und überregionaler [[Wirtschaftsgeschichte des Mittelalters|Wirtschaftsaktivitäten]] brachten die lange dominierende Lebensweise in [[Volksstamm|Stammesverbänden]] zum Erlöschen. Historiker sehen hier auch politische und kulturelle Anfänge zu ersten europäischen Gemeinsamkeiten. Das 8. und 9. Jahrhundert stand im Zeichen interner Konflikte, die von verschiedenen Interessen bestimmt waren – neben denen der Staatsgewalt, denen von Adelsfamilien und Klöstern, die um Territorien konkurrierten und dem Bürgertum, die auf die Kapitalbildung setzten. Das Augenmerk auf dem Grafentum als der noch entscheidenden militärischen Gewalt, rechtfertigt sich über die dadurch erfolgende Prägung der Verhältnisse in diesen beiden Jahrhunderten.<ref group="Anm">Die Entwicklung wird im 10.Jahrhundert durch eine von außen herangetragene Katastrophe, die [[Ungarneinfälle]], die eine jahrzehntelange Agonie zur Folge haben, unterbrochen. Danach bilden sich umfassendere Herrschaftsbereiche heraus, die auch den sich erweiternden Dimensionen von Kirchenmacht, Wirtschaft und städtischer Organisation entsprechen.</ref> Das Grafentum entwickelte sich im Rahmen der älteren Gaustrukturen, entscheidend jedoch durch das allmählich schwindende Prinzip der unabhängig von Verwandtschaft wechselnden Einsetzung der Machthaber durch die Könige hin zur Vererbung der Macht innerhalb der Familien. Dieser Prozess hatte sich bei den Udalrichingern schon durchgesetzt und wurde nur noch in seltenen Fällen aufgehoben. == Anmerkungen == <references group="Anm" />