Benutzer:Gustavf/Bericht zur SG-Amtszeit 06-09 bis 05-10

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Liebe Wikipedia-Kolleginnen und Kollegen.

Angeregt durch verschiedene Anmerkungen bei den letzten SG-Wahlen, habe ich mich zur Erstellung eines Arbeitsberichtes entschlossen. Das Ende meiner einjährigen Amtszeit scheint hierzu ein guter Zeitpunkt. Hierzu möchte ich auch darauf eingehen, wie Aufgaben bzw. Charakter des SGs aufgrund der Bestimmung in den beiden MBs von mir betrachtet werden. Viele meiner Gedanken konnte ich nur anreißen, daher bin ich sehr gern für eine Diskussion bereit.

Wie stellt sich mir das SG auf der Basis von Regeln und Einordnung in das Projekt dar?

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Die beiden MBs zum SG definieren die Zuständigkeit primär für die Konfliktlösung zwischen Benutzern. Aus dieser primären Zuständigkeit ergeben sich weitere, sekundäre Zuständigkeiten, die im MB erwähnt sind. Weiterhin soll das SG gemeinsam mit den Beteiligten nach einer Lösung der Konflikte suchen. Die Entscheidungen sind auf Basis der im MB erwähnten Regeln und Dokumenten zu treffen. So sind die Randbedinungen für die Arbeit des SG klar geregelt.

Der Name Schiedsgericht läßt vermuten, daß es sich bei dem Gremium um ein klassisches Gericht, wie es die verschiedenen Staaten vorhalten, handelt. Oft wird hieraus die unbedingte Zuständigkeit abgeleitet, in allen Arten von Konflikten entscheiden zu müssen und auch eine Art Überprüfungsinstanz für Admin-Entscheidungen zu sein. Bei genauem Hinschauen auf die Texte des MBs und die Diskussionen in der Einrichtungsphase scheint dies allerdings eher ein sekundäres Ziel zu sein, welches aber, nach klarer Prüfung des Konfliktes an sich, mitbetrachtet werden darf.

Zur Abschätzung, ob der vorgegebene Rahmen des MBs ausreichend ist, muß auch der Kontext mitbetrachtet werden, in den das SG eingebettet ist. Es ist ein Gremium innerhalb der Autorengemeinschaft der deutschsprachigen Wikipedia. Diese ist nun wiederum kein Diskussionsforum und auch kein Staatsgebilde, sondern eine auf privater Basis organisierte Gruppe von Freiwilligen, die sich die Erstellung einer Enzyklopädie zur Aufgabe gemacht haben. Eine Besonderheit dieses Projektes ist es, daß es vollumfänglich im virtuellen Raum stattfindet. Es gibt zwar Begegnungen in der real gelebten Welt, die zumeist allerdings einen rein informativen oder auch geselligen Charakter haben.

Was sind für mich wesentliche Punkte meiner Mitarbeit?

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Für mich ist ein wesentlicher Punkt schon die Annahme eines Falles, wo ich direkt nach den Vorgaben des MBs prüfe. Das MB fordert eine Begründung für eine Annahme durch die SGler, was für mich eine Art Hürde zur Annahme eines Falles aus. Die weitere Forderung des MBs, das SG als letzte Instanz anzusehen, stellt sich mir als Aufruf dar, daß sich die Beteiligten aktiv um die Lösung des Problems zu kümmern haben, bevor sie sich an das SG wenden. Vielleicht lege ich meine Meßlatte für der Vorraussetzungen etwas sehr hoch, aber es ist trotzdem kein Akt der Willkür. Eine Ablehnungsentscheidung richtet sich nur gegen einen Account und nicht gegen die dahinter stehende Person. Ein neuer Versuch der Mitarbeit unter Einhaltung der Regeln des Projektes ist in meinen Augen keine Sperrumgehung. Die Beteiligten sind aufgerufen, die ansonsten bestehenden Möglichkeiten zur Konfliktlösung auszunutzen, durch die Letzinstandlichkeit wäre nach einer gefundenen Lösung/Entscheidung auch ein weiterer Versuch verbaut. Um die Sache transparent zu machen, weise ich per Nachfrage darauf hin, wenn etwas noch nicht annahmebereit ist. Direkte Hilfe und Unterstützung bei den „Ermittlungen“ vor der Anfrageerstellung empfinde ich allerdings als einseitig. Für mich sind alle Anfragebeteiligten gleich zu behandeln. Dies gilt auch, wenn einer der Beteiligten Administrator ist und sich die Anfrage auf den Gebrauch der erweiterten Rechte bezieht. An der weiteren Entscheidungsfindung beteilige ich mich hauptsächlich nur bei Anfragen, die von mir angenommen wurden. Als Bearbeitungszeit halte ich für die Annahmebearbeitung zwei Wochen und für die Entscheidungsfindung sechs Wochen als anzustrebende Zeit.

Ein mir wesentlicher Punkt, ist die Lebenszeit, die ich der Wikipedia gern zur Verfügung stellen möchte. Hier konkurriert das SG derzeit mit anderen Gebieten, wobei meine Arbeit am eigentlichen Ziel etwas zu kurz kommt. Mir ist hier bewußt, daß ich das eigentliche Ziel, nämlich die Schaffung einer Enzyklopädie, während meiner Amtszeit ziemlich vernachlässigt habe. Dies sollte ich wieder einmal aufarbeiten.

Wie kann es Weitergehen?

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Aus der Sicht der Dinge, das SG als freiwilliges Angebot zur Konfliktlösung vorzuhalten, sollten die konfliktlösenden Maßnahmen des Projektes stärker vernetzt werden. Konflikte sollten immer dort gelöst werden wo sie entstehen. Eine „übergeordnete Konfliktlösungsinstanz“ wie das SG soll und kann nur eine Möglichkeit für „verfahrene“ Situationen sein, und daher ist in die Überlegungen zur weiteren Entwicklung auch die Entwicklung der anderen Einrichtungen mitzubetrachten. Die MBs zum SG verweisen deutlich auf die Nutzung dieser Angebote und es muß auch die Projektarbeitsweise zur Konfliktlösungsarbeitsweise passen. Aus diesem Grund ist es auch nicht sonderlich hilfreich, wenn Geschäfts- oder Gerichtsordnungen der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder von Schiedsgerichten anders gearteter Organisation übernnommen werden – sie bilden den hier gestellten Aufgabenbereich einfach nicht ab. Die Versuche, die bisher in diese Richtung gehen, wirken auf mich eher als ein Versuch die WP als Online-Community zu manifestieren, denn als stabilisierendes Werkzeug bei der Schaffung einer Enzyklopädie.

Die Konfliktlösungswerkzeuge müssen viel stärker in die Arbeit der Autorengemeinschaft eingebunden werden. Als guten Ansatz hierzu kann z.B. die Sperrprüfung herangezogen werden, bei der nach dem Mehraugenprinzip angezweifelte Sperrungen noch einmal überprüft werden können. Auch wenn sich dieses Instrument sehr zufriedenstellend entwickelt, muß trotzdem der Wille zur unabhängigen Entscheidung verstärkt in de Vordergrund gestellt werden. Wir dürfen hier allerdings auf keinen Fall die Administratoren in eine etablierte Stellung bringen, sondern es muß weiterhin spürbar sein, daß es „ganz normale Kollegen“ sind, denen die Autorengemeinschaft den verantwortungsbewußten Umgang mit den übertragenen Machtinstrumenten zutraut. Vielleicht kann als „vertrauensbildende Maßnahme“ an dieser Stelle auch die Auswertung gemeinsam von Kollegen mit und ohne Zusatzrechte durchgeführt werden. An anderen Stellen sind andere Ideen notwendig, die je nach Entstehungsort des Konfliktes passend organisiert sein müssen. Hier können Vermittlungsausschuß, dritte Meinung, Mentorenprogramm etc. Aufgaben in einem Konfliktlösungsnetzwerk zusammen mit dem SG wahrnehmen. Das SG an sich darf hier nur eine Art letzter Versuch sein, einen Konflikt über die Methode „Entscheidungsfindung“ doch noch lösen zu können. Allerdings muß man sich an dieser Stelle auch klarmachen, daß es Grenzen gibt, hinter denen wir mit unseren Methoden nicht mehr hilfreich sein können. Z.B. kann eine Situation so verfahren sein, daß nur noch eine externe und professionelle Mediation weiterhelfen könnte, oder es könnten öffentliche Interessen wie z.B. das Strafrecht betroffen sein. Um das angedachte Netzwerk mit Leben zur erfüllen, bedarf der Anstrengung der gesamten Autorengemeinschaft. Die aktiven und ehemaligen SGler sind hier nur eine Teilmenge der Knotenpunkte, die allerdings ein grüttelt Maß an Erfahrung mit dem Instrument SG einbringen können.

Ist das SG arbeitsfähig oder gescheitert?

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Zum derzeitigen Zeitpunkt sehe ich das SG als arbeitsfähig und damit als nicht gescheitert an. Der große Rücktritt der vorangegangenen Halbwahlperiode wurde zwar hin und wieder als Scheitern des SGs erklärt und es wurde nach Regelungen gerufen. Aber niemand machte sich groß die Mühe die Gründe zu analysieren. War hier überhaupt etwas passiert, was sich durch eine Bürokratisierung lösen ließe. Aus meinem Blickwinkel war hier nichts weiter passiert, als daß verschiedene Sichten zueinander standen, die sich auch gleich auf zwei Ebenen aneinander rieben. Zum einen stand der Ruf nach Transparenz gegen die gelebte "Black-Box-Arbeitsweise". Zum anderen entwickelte sich bei einigen kein Verständnis dafür, eine „verfahrene“ Konfliktsituation zwischen zwei Benutzern durch das Mittel der Sperrung beider Seiten lösen zu wollen. Eine solche Situation kann über die Zeit ein Frustrationspotential erzeugen, welches verständlicherweise den Rückzug aus einem solchen Gremium zur Folge haben kann. Allerdings führt aus einer solchen Situation keine bürokratisierende SG-Ordnung heraus, hier kann mit der Änderung von Arbeitsweisen geantwortet werden.

Für mich ergab sich das Bild, daß diese Situation von interessierten Kreisen in der WP zur Einrichtung einer Art WP-Überbehörde ausgenutzt werden sollte. Bei Betrachtung der derzeitigen Halbwahlperiode wird diese Situation deutlicher. Scheinbar wurden auch SGler berufen, deren Ziel nicht die Arbeit in dem Gremium sondern der Umbau des Gremiums war. Anstatt auf Basis der vorhandenen Regeln, Verfahrens- und Ablaufbeschreibungen einfach die Arbeit zu beginnen und aus den Erfahrungen hiermit zu lernen, versuchte eines der SG-Mitglieder der derzeitigen Halbwahlperiode eigene Regeln innerhalb des Gremiums durchzusetzen. Nach alter demokratischer Tradition wäre es eigentlich üblich, die Mehrheit eines Gremiums von der Nützlichkeit, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit solcher Änderungen zu überzeugen. Nachdem dies nicht gelang, wurde der Weg an die Öffentlichkeit gewählt, wohl um mit Unterstützung einer Gruppe Interessierter, die anscheinend für ihre Überlegungen nicht so sehr den öffentlichen Einblick schätzen, die angedachten Regelungen durchzusetzen - immerhin ohne Erfolg. Hier zeigt sich auch deutlich, daß nicht von einem Scheitern des SGs an sich die Rede sein kann. Immerhin wurde dieser „Überfall“ erfolgreich abgewehrt und das SG arbeitete weiterhin – wenn auch leicht in der Motivation gedämpft – seine angetragenen Anfragen weiter ab. Für tiefgreifende Änderungen benötigt es halt einen langen Atem. Das dies auch im SG funktioniert, kann bei der Wahl des Weges zu einer offeneren Arbeitsweise betrachtet werden. Hier wurden Ideen vorgestellt, den Kollegen wurde Raum und Zeit gelassen, sowohl die Wirksamkeit als auch die Konformität mit dem SG-MB zu prüfen. Erst als eine notwendige Mehrheit der SGler hierzu bereit waren, wurde der erste Testlauf gestartet, der sich derzeit in der Auswertung befindet. Nur über diesen Weg ist es möglich, nicht nur Änderungen sondern auch Verbesserungen durchzuführen. Schnellschüsse, die lediglich auf dem Gedankengebäude eines einzelnen beruhen, sind meist nicht sehr nachhaltig angelegt.

Bei der ganzen Diskussion um die Notwendigkeit neuer Regelungen fehlt mir persönlich die saubere Analyse dafür, welche Bereiche überhaupt kritisch sind. Der Ablauf für die Bearbeitung einer Anfrage ist genau genug beschrieben. Es ist richtig, daß Regeln festgelegt sein müssen, aber genauso richtig ist es, daß durch ein Übermaß an Regeln noch keine Gerechtigkeit gewährleistet wird. Oft wird hier die Freiheit, die die SGler haben, auch beanstandet. Aber diese Freiheit ist ausdrücklich im MB gefordert. Es kann daher kein Fehler sein, diese Regelungen anzuwenden. Diese Freiheit entbindet den einzelnen SGler auch nicht, auf der Basis der im MB genannten Richtlinien und Dokumente zu entscheiden. Diese Richtlinien sind aber Vorgaben für das SG, genauso wie es Vorgaben für die Arbeit der einzelnen Benutzer sind. Wenn hier etwas nicht ausreicht, ist es ureigenste Aufgabe der Autorengemeinschaft, hier zu erweitern.

Ich halte das SG für ein nützliches Gremium im Projekt WP, welches sich allerdings nur gemeinsam mit der Autorengemeinschaft entwickeln kann - es darf sich nicht zu einer Art Übergremium entwickeln. Die Lösung von Konflikten ist eine Aufgabe, die dort gelöst werden müssen, wo sie entstehen. Eine ausschließliche Vertagung an Gremien läßt auf Dauer die Bereitschaft zu konfliktvermeidenden Handeln sinken. Daher müssen wir weiter an einem Netz der konfliktlösenden Werkzeuge arbeiten, von denen das SG nur eine Wabe sein kann.