Benutzer:Heiko242

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Heiko, Norddeutschland.

"Mir ist bis heute kein auch auch noch so kompliziertes Problem begegnet, das nicht, richtig betrachtet, noch komplizierter wurde" -- Poul Anderson

Von mir erstellte Artikel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nr. Erstellter Artikel Datum Thema
1 Lottbek (Wüstung) 02. Oktober 2020 Wüstung
2 Wülpensand 06. August 2021 Fiktiver Ort
3 Geografische Namen im Kudrunlied 03. September 2021 Fiktiver Ort
4 Hellmut Rosenfeld 31. Januar 2022 Biographie
5 Fuchserde 11. September 2022 Bodentyp
6 Gogericht#Gogerichte_in_Nordelbien Kapitel Gogericht
7 Fermi-Paradoxon#Berserker-,_Deadly-Probes-_und_Dunkler-Wald-Theorie Kapitel Fermi-Paradoxon
8 Grindel_(Hamburg)#Name Kapitel Grindel

Grindel (Hamburg)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Was ich inzwischen über den Hamburger Grindel herausgefunden habe: Erste urkundliche Erwähnung über das Waldgebiet westlich des (später gebauten) Dammtors, im Bereich von Alt-Harvestehude, Zisterzienser (Cistercienser) Kloster 'Jungfrauenthal' (1247, zuerst nahe St.Pauli, später näher and er Alster beim jungfernstieg, oder so), also erste urkundliche Erwähnung 1310, in einem Dokument bei Klefeker zu finden ist. Dort wird das Gebiet aber 'armdal' oder 'armdel' genannt, was aber ein (Schreib-)Fehler ist. (zwei Quellen sprechen von 'irrtümlich' armdal,armdel). 23.mai 1382 in einer Urkunde als 'Gryndel' bezeichnet, und 14xy als Grindel. Das gebiet ist mindestens bis 1350 eine Waldung. Es gibt in der Umgebung das kleine Dorf (Alt-)Harvestehude, (Harvstehude oder Herwerdeshude, lag anscheined näher an St.Pauli), ein kleines dorf (Obersfelde) dessen name später verschwand (da, wo jetzt Pößeldorf und Harvestehude sind) , das Zisterzienserkloster (nahe St. Pauli/Alt_Harvestehude), einen Hof Heymichhude (Heimhude, später harvestehude und Pößeldorf), eine Mühle, meherere kleine Bäche (pepermöhlenbek, bzw. Bach Harvestehude, später Hundbeck, evtl auch bach heimhude, isebek evtl?).

Die Gegend war also noch recht 'wild'. Ein Autor meinte, dieser Grindel Bereich sei vielleicht ein cul de Sac gewesen, deswegen Grindel (Riegel)

Grimm, deutsches Wörterbuch: Grindel: 1) 'ein pfahl, ein baum von mittler stärke' 2) pflugbaum: der pflugbaum oder der grindel ist derjenige theil, mittelst welchem der körper des pfluges in der erde fortgezogen 3) der riegelbalken; ebenfalls schon ahd.: grintil, crintil 4) in weiterem sinne für sperrvorrichtungen verschiedenster art, zB pallisadenwerk 5) welle von rädern: grindel, wellbaum an dem mülrad 6) der hebelarm eines spannwerkes: sucula grändel,

Grind: 1) sand, kies; 2) hautausschlag, hautkrankheit; 3) kopf, von der bedeutung (grindholz: faulbaum)

Hans Bahlow, Deutschlands geographische Namenwelt (1985, Nachdruck von 1965, Suhrkamp) schreibt: "Grindel, Grendel, ist eine uralter Wasser-,Wald- und Moorname. (vgl. den Moorunholt im Beowulf!); ein Fluß Grendel (Grindle Brook) in England nebst Grendlesmere! Ein Grendelbach (mit Grendelbruch!) fließt zur Breuch (Brusca) im Elsaß, ein Grindelbach z. Sulzbach/Stunzach in Württ.,ein Grindebach 1311 zur Ammer ebda. Ein Grindestat lag 991 b. Weißenburg/Elsaß. Vgl. Grindel südl. Basel, Grindelwald usw. Auch Grinden b. Verden a. Aller und Grindau b. Walsrode a. Böhme enthalten dasselbe Wort grind für Moor oder Moder, Schmutz."

Bahlow steht aber unter starker Kritik.

Ich persönlich finde daß nicht so überzeugend, vor allem weil alles durcheinandergeworfen wird, und es keinen anderen hinweise auf grind = Moor gibt. Die verschiedenen Formen von Grind können auch durch grind = Riegel, Grind = schlanke Baum(-gruppe) und in England durch grind = mahlen erklärt werden. Heirzu paßt vielleicht, was auf der heorot.dk seite zu Grendel steht: "The name Grendel is of obscure etymology. The name has variously been derived from grindan 'to grind' ('to destroy?'); or connected with Old Norse grindill 'storm' and perhaps Middle English gryndel 'angry'; or derived from grund 'bottom, ground', cp. Icelandic grandi 'a sandbank' and Low German dialectal grand 'coarse sand'. Interestingly, the word grendel (grindle, etc.) appears in various Anglo-Saxon charters, in connexion with meres, lakes, bogs, etc.: ...Newton (1990:144) points out that: 'it may also be significant that Grendel's association with low-lying, watery places seems to be echoed in the cognate East Anglian dialect word grindle, 'drain' or 'ditch'. This word is preserved in the names of several Suffolk watercourses, such as the Grundles of Wattisfield and Stanton, or Grindle Lane, Sproughton'. http://www.heorot.dk/beowulf-rede-notes.html"

Entwässerung würde also auch passen.

Ok, weitere Quellen: Horst Beckershaus,Die Hamburger Straßenamen, Kabel Verlag, 1997, schreibt einfach: "Grindelallee, (Rotherbaum), 1858, nach dem dort befindlichen Grindel = Wald; Grindelallee ist demnach eine durch den Wald führende, mit Bäumen bestandene Straße." Christian Hanke, Hamburgs Straßennamen erzählen Geschichte, Medien-Verlag Schubert, 1997, schreibt: "Grindelallee (1858), Grindelberg (1858); der Strassenzug Grindelallee-Grindelberg, ist der alte Weg vom Dammtor nach Hoheluft, Lokstedt und Niendorf sowie nach Eppendorf (über den Lehmweg). Die Strassen haben ihren namen von dem Grindelwald, der mindestens bis zum Ende des 14. Jahrhunderts das Gebiet zwischen Ihnen und den heutigen Straßen Grindelhof und Parkallee bedeckte. Grindel soll auf Alt-Plattdeutsch Riegel bedeutet haben. Der Wald wurde so benannt, weil hier durch den Eisbach (Isebek) ungebetene Gäste gestoppt werden konnten. Der Name könnte aber auch mit dem Word Grind Moor oder Sumpf zusammen hängen."

Neddermeyer, F. H., Zur Statistik und Topographie der Freien und Hansestadt Hamburg und deren Gebiete, Verlag Hoffmann und Campe, 1847, Seite 74-75: "1310 wurde zwischen dem Kloster zum Jungefernthale (das ist das Kloster Harvestehude, seit 1295 an der Alster gelegen) und dem Rathe zu Hamburg ein Grenzevergleich geschlossen (gedr. bei Klefeker X.98 wo armdel statt Grindel irrig steht)(Klefeker X. ist Johann Klefeker: Sammlung der Hamburgischen Gesetze und Verfassungen.. Teil 10)... Die Umgebung war noch im 14. Jahrhunder mit Waldung bedeckt, wie denn der Grindel in einer Urkunde vom 28. März 1382 den Namen nemus Gryndel führt."

Hamburgisches Urkundenbuch, Johann Martin Lappenberg, Staatsarchiv Hamburg, 1842:, Seite xxxi:" Die bei Klefeker zuerst abgedruckten Urkunden sind oft unverständlich, zB die Urkunde von 1310, wo Armdal als Grenze des städtischen und St. Johannis-klostergebietes für Grindel steht. "

So, mal eine Fortsetzung. Über Zeno.org bin ich darauf gestoßen, daß mit Grindel auch die (Holz-)Welle gemeint ist, auf der das Mühlrad in der Mühle befestigt ist. Explizit steht in der Zeitschrift des historischen Vereins für Niedersachsen (1858) auch, daß "Grindelbach, gelichbedeutend mit Mühlbach. Davon im Englischen to grind, mahlen. Der Grindel heißt noch jetzt der Theil des Pfluges, an dem sich die Räder bewegen,... Grindel (Grindelein) ist Deminutiv von Grind. Im Hausbuche von 1595 heißt es von der Spiegelberger Mühle: 'eine Mühle mit einem Grinde, gehöret dem Grafen Spiegelberg.' ". Weitehrhin bei Adelung: "Der Mǖhlbách, ein Bach, welcher eine Mühle treibt; Nieders. Grindelbach, von Grindel, die Mühle." Niedersächsisch!

Das ist eigenartig, hier wird also "to grind" mit mahlen, somit mit Mühle und hierüber mit Bach verknüpft. Der Hamburger Grindelwald enthält mehrer Fliessgewässer an denen ebenfalls explizit ein (oder zwei?) Mühlen, also könnte es einfach der Mühlenwald sein. Wie ist das mit den anderen Grindelbalken verknüpft? .. Heiko242 15:10, 15. Apr. 2009 (CEST)

Test[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geografische Namen im Kudrunlied

Nachfolgend findet sich eine alphabetische Liste der geograpfischen Namen im Kudrunlied. Die Liste orientiert sich an den Forschungsergebnissen von W. Roesler,[1] und umfasst nach Angaben des Autoren alle geografischen Namen der Dichtung.

Das etwa um 1233 entstandene Kudrunlied enthält eine Reihe von geografischen Bezeichnungen, die seit der Wiederentdeckung der Handschrift Anfang des 19. Jahrhunderts zu zahllosen Untersuchungen und Spekulationen über die Herkunft geführt hat. Roesler vermutet, dass der Dichter des Kudrunlieds zwar ein stimmiges geographisches Bild für seine Dichtung entwickelt hatte, dieses jedoch eine fiktive Geographie darstellt, die lediglich bedingt mit mit 'realistischen' geografischhen Angaben in Einklang zu bringen ist.[2] Vielmehr basieren die vom Dichter herangezogenen Orte auf allgemein "bekannten" Orten, die damalig in der höfischen Dichtung und mündl. Überlieferungen kursierten. Teilweise könnten, so der Autor, geläufige Ortsnamen aus anderen zeitgenössischen Dichtungen entnommen worden sein. Roesler listet hierzu neun zeitgenössische Dichtungen auf (u.a. Parzival, Nieblungen usw.), in denen er regelmäßig gleichlautende Ortsnamen wie im Kudrun entdeckt hat. Neben einer kurzgefassten Erläuterung der fiktiven Geografie und politischen Verhältnisse innerhalb der Dichtung werden vom Autor umfangreich Erklärungsmöglichkeiten für die mögliche Herkunft bzw. die Auswahl des Dichters für einen bestimmten 'Kudrun'-Ort dargelegt. Diese können nachfolgend lediglich in maximal verkürzter Form aufgeführt werden (Spalte: Mögliche Herkunft). Die Identifierzung der realen geografischen Orte steht für den Autoren nicht im Vordergrund. Hierzu wird ggf. auf die weiterführende Literatur verwiesen.

Liste[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gerät/Maschine Installierte Nutzleistung P in kW Elektrische Leistung Pel in kW Masse m in kg Schnittbreite L in cm Zulässiger Schallleistungspegel

in dB/1 pW Stufe I ab 3. Januar

Zulässiger Schallleistungspegel

in dB/1 pW Stufe II ab 3. Januar 2006

Kommentar
Verdichtungsmaschinen

(Vibrationswalzen, Rüttelplatten, Vibrationsstampfer)

Nr. 8.1
P ≤ 8 108 105
Verdichtungsmaschinen

(Vibrationswalzen, Rüttelplatten, Vibrationsstampfer)

Nr. 8.1
8 < P ≤ 70 109 106
Verdichtungsmaschinen

(Vibrationswalzen, Rüttelplatten, Vibrationsstampfer)

Nr. 8.1
P > 70 89 + 11 lg P 86 + 11 lg P (2) Stufe II: Lediglich Richtwert
Planierraupen, Kettenlader, Kettenbaggerlader
 Nr. 21
P ≤ 55 106 103 (2) Stufe II: Lediglich Richtwert
Planierraupen, Kettenlader, Kettenbaggerlader
 Nr. 21
P > 55 87 + 11 lg P 84 + 11 lg P (2) Stufe II: Lediglich Richtwert
Planiermaschinen auf Rädern, Radlader, Baggerlader auf Rädern, Muldenfahrzeuge, Grader, Müllverdichter mit Ladeschaufel, Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor, Mobilkräne, Verdichtungsmaschinen (nicht vibrierende Walzen), Straßenfertiger, Hydraulikaggregate
Nr. 16, 18, 8.1, 23, 29, 31, 36.1 
P ≤ 55 104 101 (2) (3) Stufe II: Lediglich Richtwert Für einmotorige Mobilkräne gelten die Werte der Stufe I bis zum 3. Januar 2008. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Werte der Stufe II.
Planiermaschinen auf Rädern, Radlader, Baggerlader auf Rädern, Muldenfahrzeuge, Grader, Müllverdichter mit Ladeschaufel, Gegengewichtsstapler mit Verbrennungsmotor, Mobilkräne, Verdichtungsmaschinen (nicht vibrierende Walzen), Straßenfertiger, Hydraulikaggregate
Nr. 16, 18, 8.1, 23, 29, 31, 36.1
P > 55 85 + 11 lg P 82 + 11 lg P (2) (3) Stufe II: Lediglich Richtwert Für einmotorige Mobilkräne gelten die Werte der Stufe I bis zum 3. Januar 2008. Nach diesem Zeitpunkt gelten die Werte der Stufe II.
Bagger, Bauaufzüge für den Materialtransport, Bauwinden, Motorhacken P ≤ 15 96 93
P > 15 83 + 11 lg P 80 + 11 lg P
Handgeführte Betonbrecher, Abbau-, Aufbruch- und Spatenhämmer m ≤ 15 107 105
Handgeführte Betonbrecher, Abbau-, Aufbruch- und Spatenhämmer 15 < m < 30 94 + 11 lg m 92 + 11 lg m (2) Stufe II: Lediglich Richtwert
Handgeführte Betonbrecher, Abbau-, Aufbruch- und Spatenhämmer m ≥ 30 96 + 11 lg m 94 + 11 lg m
Turmdrehkräne 98 + lg P 96 + lg P
Schweißstrom- und Kraftstromerzeuger Pel ≤ 2 97 + lg Pel 95 + lg Pel Pel für Schweißstromerzeuger: konventioneller Schweißstrom multipliziert mit der konventionellen Schweißspannung für den niedrigsten Wert der Einschaltdauer nach Herstellerangabe. Pel für Kraftstromerzeuger: variable Aggregate-Dauerleistung nach ISO 8528-1:1993, Abschnitt 13.3.2."
Schweißstrom- und Kraftstromerzeuger 2 < Pel ≤ 10 98 + lg Pel 96 + lg Pel Pel für Schweißstromerzeuger: konventioneller Schweißstrom multipliziert mit der konventionellen Schweißspannung für den niedrigsten Wert der Einschaltdauer nach Herstellerangabe. Pel für Kraftstromerzeuger: variable Aggregate-Dauerleistung nach ISO 8528-1:1993, Abschnitt 13.3.2."
Schweißstrom- und Kraftstromerzeuger 10 > Pel 97 + lg Pel 95 + lg Pel Pel für Schweißstromerzeuger: konventioneller Schweißstrom multipliziert mit der konventionellen Schweißspannung für den niedrigsten Wert der Einschaltdauer nach Herstellerangabe. Pel für Kraftstromerzeuger: variable Aggregate-Dauerleistung nach ISO 8528-1:1993, Abschnitt 13.3.2."
Kompressoren P ≤ 15 99 97
Kompressoren P > 15 97 + 2 lg P 95 + 2 lg P
Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider L ≤50 96 94 (2) Stufe II: Lediglich Richtwert
Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider 50 < L ≤ 70 100 98
Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider 70 < L ≤ 120 100 98 (2) Stufe II: Lediglich Richtwert
Rasenmäher, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider L > 120 105 103 (2) Stufe II: Lediglich Richtwert


Nr. Gerät/Maschine Sp.1 Sp.2 Definition Kommentar
1 Hubarbeitsbühne mit Verbrennungsmotor X Gerät, das mindestens folgende Teile umfaßt: Arbeitsbühne, Ausleger und Unterbau. Die Arbeitsbühne besteht aus einer Plattform mit Geländer oder einem Korb, die bzw. der unter Last in die gewünschte Arbeitsposition bewegt werden kann. Der mit dem Unterbau verbundene Ausleger trägt die Arbeitsbühne; er ermöglicht es, die Arbeitsbühne in die gewünschte Position zu bewegen. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
2 Freischneider X Tragbares handgeführtes Gerät mit Verbrennungsmotor und einem rotierenden Schneidwerkzeug aus Metall oder Kunststoff zum Schneiden von Gräsern, Gesträuch, Büschen oder ähnlichen Pflanzen. Das Gerät schneidet in einer etwa parallel zum Boden verlaufenden Ebene. Lediglich Kennzeichnungspflicht.

Ggf. nach § 7 zusätzliche Einschränkung für den Betrieb an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten.

3 Bauaufzug für den

Materialtransport mit

Aufzug mit Kraftantrieb, der vorübergehend errichtet werden kann und für die Benutzung durch Personen bestimmt ist, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist.

Er bedient I) bestimmte Ladestellen und verfügt über eine Plattform,

— die nur zum Materialtransport bestimmt ist,

— auf die Personen zum Be- und Entladen Zutritt haben,

— auf die befugte Personen während des Auf- und Abbaus sowie bei der Instandhaltung Zutritt haben und mitfahren dürfen,

— die geführt ist,

— die sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt,

— die gehalten oder getragen wird durch Drahtseil, Kette, Gewindespindel und Mutter, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulikzylinder (direkt oder indirekt) oder durch ein Hubgelenksystem,

— deren Masten eventuell die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen, oder

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                II) entweder eine obere Ladestelle oder eine Arbeitsebene am Ende der Führungsschiene(z. B. Dach) mit einem Lastenträger,

— der nur zum Materialtransport bestimmt ist,

— der so konstruiert ist, daß es nicht erforderlich ist, den Aufzug zum Be- oder Entladen oder zur Instandhaltung, zum Auf- und Abbau zu betreten,

— zu dem Personen striktes Zutrittsverbot haben,

— der geführt ist,

— der sich entlang von Führungen bewegt, deren Neigung mindestens 30° betragen kann, der aber in jedem beliebigen Winkel bewegt werden kann,

— der gehalten oder getragen wird durch Drahtseil und Zwangsantrieb,

— der mit Drucktastenbedienung ausgestattet ist,

— der keine Gegengewichte hat,

— dessen Tragfähigkeit 300 kg beträgt,

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
3.1 Verbrennungsmotor X Siehe Tabelle unten
3.2 Elektromotor X Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
4 Freischneider X Tragbares handgeführtes Gerät mit Verbrennungsmotor und einem rotierenden Schneidwerkzeug aus Metall oder Kunststoff zum Schneiden von Gräsern, Gesträuch, Büschen oder ähnlichen Pflanzen. Das Gerät schneidet in einer etwa parallel zum Boden verlaufenden Ebene. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
4 Baustellenband-

sägemaschine

x Motorgetriebene Maschine mit Handvorschub (Gewicht von weniger als 200 kg) mit einem einzigen Endlossägeband, das über zwei oder mehr Scheiben läuft. Lediglich Kennzeichnungspflicht nach Art 13.
5 Baustellenkreis-

sägemaschine

Mit einem Durchmesser von 350 mm—500 mm. Das Sägeblatt ist während des Sägens nicht verstellbar. Der waagrechte Tisch ist während des Sägens ganz oder teilweise feststehend. Das Sägeblatt ist auf einer waagrechten, nicht kippbaren Spindel angebracht, die während des Betriebs feststehend ist. Die Maschine kann folgende

Merkmale haben:

— Das Sägeblatt kann an dem Tisch anhebbar bzw. absenkbar angebracht sein,

— der Maschinenständer unterhalb des Tisches kann offen oder geschlossen sein,

— die Säge kann mit einem zusätzlichen handbetätigten Schiebetisch ausgestattet sein (nicht direkt neben dem Sägeblatt).

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
6 Tragbare

Motorkettensäge

x Motorgetriebenes Werkzeug mit einer Sägekette zum Schneiden von Holz. Sie besteht aus einer integrierten kompakten Einheit mit Griffen, Motor und Schneidevorrichtung. Sie wird mit beiden Händen gehalten. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
7 Kombiniertes Hochdruckspül-

und Saugfahrzeug

x Fahrzeug, das entweder als Hochdruckspül- oder als Saugfahrzeug dient. Siehe Hochdruckspülfahrzeug, Saugfahrzeug. Lediglich Kennzeichnungspflicht nach Art 13.
08 Verdichtungsmaschine

in der Bauart von

Maschine, mit der Stoffe, wie Schotter, Erde oder Asphalt, durch Walzen, Stampfen und Vibrationen verdichtet werden. Es kann sich um eine selbstfahrende, gezogene, geführte Maschine oder eine Anbaumaschine für eine Trägermaschine handeln.

Verdichtungsmaschinen werden wie folgt untergliedert:

— fahrergesteuerte Walzen: selbstfahrende Verdichtungsmaschinen mit einem oder mehreren metallischen Zylindern (Walzen) oder Gummiradwalzen: der Bedienungsstand ist integraler Bestandteil der Maschine;

— geführte Walzen: selbstfahrende Verdichtungsmaschinen mit einem oder mehreren metallischen Zylindern (Walzen) oder Gummiradwalzen, deren Fahrbetrieb, Steuerung, Bremsanlage und Stampfbetrieb von einer begleitenden Person oder über Fernbedienung bedient wird;

— gezogene Walzen: Verdichtungsmaschinen mit einem oder mehreren metallischen Zylindern (Walzen) oder Gummiradwalzen ohne unabhängiges Antriebssystem; das Bedienungspersonal befindet sich auf der Zugmaschine;

— Rüttelplatten oder Stampfplatten: Verdichtungsmaschinen mit einer im wesentlichen planen vibrierenden Platte als Verdichtungsaggregat; sie werden von einer begleitenden Person gesteuert oder sind Anbaugeräte mit Trägermaschine;

— Explosionsstampfer: Verdichtungsmaschinen mit einer im wesentlichen planen Platte als Verdichtungsaggregat, die durch Explosionsdruck hauptsächlich in senkrechte Richtung bewegt wird; die Maschine wird durch eine begleitende Person gesteuert.

Lediglich Kennzeichnungspflicht nach Art 13.
08.1 Vibrationswalzen und nichtvibrierende Walzen, Rüttelplatten und Vibrationsstampfer x
08.2 Explosionsstampfer x Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
09 Kompressor

(< 350 kW)

x Maschine, die zur Verwendung mit austauschbaren Ausrüstungsteilen bestimmt ist und zum Komprimieren

— und damit zur Erhöhung des Drucks — von Luft, Gasen und Dämpfen dient. Ein Kompressor setzt sich aus dem Verdichter selbst, dem Hauptantrieb und sonstigen Bauteilen oder Vorrichtungen zusammen, die zum sicheren Betrieb des Kompressors notwendig sind. Ausgenommen sind folgende Gerätetypen:

— Gebläse, d. h. Geräte, bei denen die Luftzirkulation bei einemU¨ berdruck von höchstens 110 000 Pa erfolgt;

— Vakuumpumpen, d. h. Geräte zum Absaugen von Luft aus geschlossenen Behältern/Räumen mit atmosphärischem Druck oder darunter;

— Gasturbinen.

10 Handgeführter Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhammer x Kraftgetriebene Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhämmer (beliebiger Antriebsart) für Baustellen.
11 Beton- und Mörtelmischer x Maschinen zur Herstellung von Beton bzw. Mörtel—durch einen beliebigen Belade-, Misch- und Entleervorgang. Sie können im Intervallbetrieb oder kontinuierlich betrieben werden. Betonmischer auf Lastwagen werden als Transportbetonmischer bezeichnet (siehe Definition 55). Lediglich Kennzeichnungspflicht nach Art 13.
12 Bauwinde mit Vorübergehend aufgestelltes Hubgerät mit Motorantrieb, das mit Vorrichtungen zum Heben und Senken von

Lasten ausgestattet ist.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
12.1 Verbrennungsmotor x
12.2 Elektromotor x Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
13 Förder- und Spritzmaschine

für Beton und Mörtel

x Maschine zum Fördern und Spritzen von Beton und Mörtel mit oder ohne Rührwerk, wodurch das Fördergut durch Rohre, Verteilermaste und sonstige Vorrichtungen zu den Auftrageorten befördert wird.

Die Förderarbeit erfolgt:

— bei Beton mechanisch durch Kolben- oder Rotorpumpen,

— bei Mörtel mechanisch durch Kolben-, Schnecken-, Schlauch- oder Rotorpumpen bzw. pneumatisch durch Kompressoren mit oder ohne Windkessel. Diese Maschinen können auf Lastkraftwagen, Anhänger oder Spezialfahrzeuge montiert werden.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
14 Förderband x Vorübergehend aufgestellte Maschine für die Beförderung von Material durch ein Fließband mit Motorantrieb. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
15 Fahrzeug-

kühlaggregat

x Laderaum-Kühlaggregate auf Fahrzeugen der Klassen N2, N3, O3, und O4 gemäß der Richtlinie 70/156/EWG.

Die Energieversorgung des Kühlaggregats kann integraler Bestandteil des Aggregats, ein separates Teil, das an der Fahrzeugkarosserie angebracht wird, der Antriebsmotor des Fahrzeugs oder eine unabhängige Energiequelle oder eine Hilfsenergiequelle sein.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
16 Planiermaschine

(< 500 kW)

x Selbstfahrende Maschine mit Rad- oder Kettenantrieb, die über Anbaugeräte eine Schub- bzw. Zugkraft ausübt.
17 Bohrgerät x Maschine zum Bohren von Löchern auf Baustellen durch

— Schlagbohren,

— Drehbohren,

— Drehschlagbohren.

Bohrgeräte sind während des Bohrvorgangs ortsfest. Sie fahren mit eigenem Antrieb von einem Bohrort zum anderen. Zu den selbstfahrenden Bohrgeräten gehören auch solche, die auf Lastwagen, Fahrgestellen mit Rädern, Zugmaschinen, Ketten oder Gleitschienen (mit Winde gezogen) montiert sind. Sind Bohrgeräte auf Lastwagen, Zugmaschinen, Anhängern oder einem Fahrgestell mit Rädern angebracht, können sie mit höherer Geschwindigkeit und auf öffentlichen Straßen befördert werden.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
18 Muldenfahrzeug

(< 500 kW)

x Selbstfahrende Maschine mit Rad- oder Kettenantrieb und offenem Aufbau zur Beförderung oder Deponierung bzw. Verteilung von Material. Muldenfahrzeuge können mit einem eigenen integrierten Beladungsgerät ausgestattet sein
19 Be- und Entladeaggregat

von Silo- oder Tankfahrzeugen

x Motorgetriebenes Gerät, das an Silo- oder Tankfahrzeugen angebracht ist und zum Be- oder Entladen von Flüssigkeiten oder Schüttgut (durch Pumpen oder ähnliche Geräte) dient. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
20 Hydraulik- und Seilbagger

(< 500 kW)

x Selbstfahrende Maschine mit Rad- oder Kettenantrieb und einem um mindestens 360° drehbaren Aufbau, die Material mit Hilfe einer Schaufel ausgräbt, in einer Drehbewegung befördert und ablädt, ohne daß das Fahrgestell oder der Unterwagen während des Arbeitsvorgangs der Maschine bewegt wird. Die Schaufel ist an einem

Ausleger und Schwenkarm bzw. an einem Teleskopausleger angebracht.

21 Baggerlader

(< 500 kW)

x Selbstfahrende Maschine mit Rad- oder Kettenantrieb, an deren Tragkonstruktion sowohl eine Frontladeschaufel als auch ein Heck-Baggerlöffel angebracht werden können. Im Baggerlöffelbetrieb gräbt die Maschine in der Regel unter Bodenniveau mit Bewegung der Schaufel in Richtung der Maschine. Der Baggerlöffel gräbt Material aus, befördert es in einer Drehbewegung und lädt es ab, ohne daß die Maschine selbst bewegt wird. Im Frontladebetrieb lädt bzw. gräbt der Baggerlader durch die Vorwärtsbewegung der gesamten Maschine und hebt, befördert und entlädt das Material. Material mit Hilfe einer Schaufel ausgräbt, in einer Drehbewegung befördert und ablädt, ohne daß das Fahrgestell oder der Unterwagen während des Arbeitsvorgangs der Maschine bewegt wird. Die Schaufel ist an einem Ausleger und Schwenkarm bzw. an einem Teleskopausleger angebracht.
22 Altglas-

sammelbehälter

x Behälter aus beliebigem Material zur Einsammlung von Flaschen. Er verfügt über mindestens einer Öffnung zum Einwerfen der Flaschen und eine weitere zum Leeren des Behälters. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
23 Grader

(< 500 kW)

x Selbstfahrende Maschine mit Radantrieb mit einem verstellbaren Planierschild, das zwischen der Vorder- und Hinterachse angebracht ist und Material in der Regel je nach Planierbedarf abträgt, bewegt und verteilt.
24 Grastrimmer/ Graskantenschneider x Tragbares, handgeführtes Gerät mit Verbrennungsmotor und nicht metallischen biegsamen rotierenden Schneidewerkzeugen (Schnur/Schnüren, Faden/Fäden oder ähnlichem) zum Schneiden von Gesträuch, Gras oder ähnlichem weichen Bewuchs. Bei Grastrimmern arbeiten die Schneidewerkzeuge in etwa parallel zum Boden, bei Graskantenschneidern in einer etwa senkrecht zum Boden stehenden Ebene. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
25 Heckenschere x Handgeführtes Gerät mit integriertem Antrieb, das von einer Person zum Schneiden von Hecken und Büschen verwendet wird und mit einer oder mehreren linear angeordneten Schneiden, die sich hin- und herbewegen, arbeitet.
26 Hochdruck-

spülfahrzeug

x Fahrzeug mit einer Vorrichtung zur Reinigung von Kanälen oder ähnlichem durch einen Hochdruckwasserstrahl. Die Vorrichtung kann entweder auf dem Fahrgestell eines speziellen Lastkraftwagens angebracht oder in einen eigenen Wagenkasten eingebaut sein. Das Gerät kann fest montiert sein oder sich wie austauschbare Aufbauteile an- und abmontieren lassen. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
27 Hochdruckwasser-

strahlmaschine

x Maschine mit Düsen oder anderen Beschleunigungsöffnungen, aus denen Wasser — eventuell mit Zusätzen — als freier Strahl austritt. Im allgemeinen bestehen Hochdruckwasserstrahlmaschinen aus einem Antrieb, einem Druckgenerator, Schläuchen, Sprühvorrichtungen, Sicherheitsvorrichtungen, Bedienungs- und Meßgeräten.

Hochdruckwasserstrahlmaschinen können beweglich oder ortsfest sein:

— Bewegliche Hochdruckwasserstrahlmaschinen sind verfahrbare Maschinen für den Betrieb an verschiedenen Orten und verfügen zu diesem Zweck über ein eigenes Fahrgestell oder sind auf ein Fahrzeug montiert. Sämtliche Versorgungsleitungen sind biegsam und können leicht abgetrennt werden.

— Ortsfeste Hochdruckwasserstrahlmaschinen sind für den längerfristigen Betrieb an einem Ort bestimmt, können aber mit geeignetem Gerät an einen anderen Ort gebracht werden. Sie sind im allgemeinen auf Gleitschienen oder auf einem Rahmen montiert; die Versorgungsleitungen können abgetrennt werden.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
28 Hydraulikhammer x Gerät, bei dem die Hydraulik-Energiequelle der Trägermaschine dazu benutzt wird, einen Kolben (bisweilen gasunterstützt) zu beschleunigen, der dann auf ein Werkzeug auftrifft. Die kinetisch erzeugte Druckwelle wird über das Werkzeug auf das zu bearbeitende Material übertragen, das durch die Druckeinwirkung aufbricht. Für den Betrieb eines Hydraulikhammers ist die Versorgung mit Drucköl erforderlich. Das gesamte Aggregat aus Trägermaschine und Hammer wird von einer Person in der Regel vom Sitz in der Kabine der Trägermaschine aus gesteuert. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
29 Hydraulikaggregat x Maschine, die zur Verwendung mit austauschbaren Ausrüstungsteilen bestimmt ist und zur Erhöhung des Drucks von Flüssigkeiten dient. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenbau aus einem Hauptantrieb und einer Pumpe sowie gegebenenfalls einem Vorratsbehälter und Ausrüstungsteilen (z. B. Steuereinrichtungen, Überdruckventil). Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
30 Fugenschneider x Bewegliche Maschine zum Schneiden von Fugen in Beton, Asphalt und ähnlichen Straßenbelägen.

Das Schneideaggregat ist eine mit Hochgeschwindigkeit rotierende Scheibe. Der Fugenschneider kann wie folgt vorwärts bewegt werden:

— manuell,

— manuell mit maschineller Unterstützung,

— maschinell.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
31 Müllverdichter, der Bauart nach ein Lader mit Schaufel (< 500 kw) x Selbstfahrende Verdichtungsmaschine auf Rädern mit einer frontseitigen Laderkupplung, an der eine Schaufel angebracht ist, mit Stahlrädern (Walzen); die Maschine dient in erster Linie zum Verdichten, Schieben, Ebnen und Laden von Erde, Ablagerungsmaterial oder Müll.
32 Rasenmäher (mit Ausnahme von

- land- und forstwirtschaftlichen Geräten

- Mehrzweckgeräten, deren Hauptantrieb eine installierte Leistung vom mehr als 20 kW

aufweist)

x Geführtes oder fahrergesteuertes Grasschneidegerät bzw. eine Maschine mit einem oder mehreren Anbaugeräten zum Grasschneiden. Die Schneidefläche verläuft in etwa parallel zum Boden. Die Maschine orientiert sich zur Bestimmung der Schneidehöhe mit Hilfe von Rädern, Luftkissen, Gleitschienen u. a. am Boden. Der Antrieb

erfolgt mittels eines Verbrennungs- oder Elektromotors. Schneideelemente sind — entweder feste Schneideelemente

— oder nicht metallische Fäden bzw. mit einer kinetischen Energie von über 10 J frei rotierende, nicht metallische Schneiden; die kinetische Ernergie wird anhand der Norm EN 786:1997, Anhang B, bestimmt. Ebenfalls unter die Begriffsbestimmung fallen geführte oder fahrergesteuerte Grasschneidegeräte bzw. Maschinen mit einem oder mehreren Anbaugeräten zum Grasschneiden, bei denen die Scheideelemente um eine horizontale Achse rotieren. Sie verfügen über eine unbewegliche Schneide oder ein Messer (Spindelmäher). Bei der Bewegung der Maschine wird so eine Scherbewegung ausgeführt.

33 Rasentrimmer / Rasenkantenschneider x Geführte oder handgehaltene Grasschneidemaschine mit Elektromotor und Schneideelementen aus nicht metallischen Fäden bzw. mit einer kinetischen Energie von über 10 J frei rotierenden, nicht metallischen Schneiden zum Schneiden von Gras oder ähnlichem weichen Bewuchs. Die Schneidefläche verläuft in etwa parallel zum Boden (Rasentrimmer) bzw. in einer etwa senkrecht zum Boden liegenden Ebene (Rasenkantenschneider). Die kinetische Energie wird anhand der Norm EN 786:1997, Anhang B, bestimmt.
34 Laubbläser x Motorgetriebene Maschine zur Entfernung von Laub und anderem Material von Rasenflächen, Pfaden, Wegen, Straßen usw. durch einen Hochgeschwindigkeitsluftstrom. Sie kann tragbar (handgeführt) oder nicht tragbar, aber beweglich sein. Lediglich Kennzeichnungspflicht.

Ggf. nach § 7 zusätzliche Einschränkung für den Betrieb an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten.

35 Laubsammler x Motorgetriebene Maschine zum Sammeln von Laub und anderem Haufwerk mit Hilfe eines Sauggerätes mit einer Energievorrichtung, die in dem Gerät einen Unterdruck erzeugt, sowie mit einer Saugdüse und einem Sammelbehälter. Sie kann tragbar (handgeführt) oder nicht tragbar, aber beweglich sein. Lediglich Kennzeichnungspflicht.

Ggf. nach § 7 zusätzliche Einschränkung für den Betrieb an Werktagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten.

36 Gegengewichtsstapler

mit Verbrennungsmotor

Gabelstapler mit Radantrieb, Verbrennungsmotor, Gegengewicht und Hubvorrichtungen (Mast, Teleskoparm oder Gelenkarm).

Hierbei handelt es sich um

— geländegängige Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, die in erster Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z. B. auf Baustellen, bestimmt sind);

— sonstige Gegengewichtsstapler. Ausgenommen sind Gegengewichtsstapler, die speziell für die Containerbeförderung gebaut sind.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
36.1 geländegängiger Gabelstapler (Gegengewichtsstapler auf Rädern, der in erster Linie für naturbelassenes gewachsenes und aufgewühltes Gelände, z. B. auf Baustellen, bestimmt ist) x
36.2 sonstiger Gegengewichtsstapler mit einer Tragfähigkeit von höchstens 10 Tonnen, ausgenommen Gegengewichtsstapler, die speziell für die Containerbeförderung gebaut sind x Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
37 Lader

(< 500 kW)

Selbstfahrende rad- oder kettengetriebene Maschine mit einer integrierten frontseitigen Schaufelhalterung und einem Schaufelgelenk, die durch Vorwärtsbewegung Material lädt oder ausgräbt, hebt, befördert und ablädt. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
38 Mobilkran x Auslegerkran mit eigenem Antrieb, der mit oder ohne Traglast verfahren werden kann, ohne daß hierzu eine ortsfeste Fahrbahn benötigt wird, und dessen Standsicherheit durch die Schwerkraft sichergestellt wird.

Er kann auf Reifen, Ketten oder anderen Verfahrvorrichtungen betrieben werden. In festen Arbeitspositionen kann er durch ausfahrbare Stützen oder andere Vorrichtungen gestützt werden, die die Standsicherheit erhöhen. Der Oberwagen eines Mobilkrans kann frei drehbar, begrenzt drehbar oder auch nicht drehbar sein. Er ist in der Regel mit einem oder mehreren Hubwerken und/oder mit Hydraulikzylindern zum Heben oder Senken des Auslegers und der Last ausgestattet. Mobilkräne können mit einem Teleskopausleger, einem Knickausleger, einem Gittermastausleger oder mit einer Kombination dieser Auslegerarten ausgerüstet sein. Der Ausleger kann leicht abgesenkt werden. Die am Auslegerkopf hängenden Lasten können mit einer Unterflasche oder mit anderen speziellen Lastaufnahmemitteln befördert werden

39 Rollbarer Müllbehälter x Entsprechend ausgelegter, mit einem Deckel versehener Behälter auf Rädern zur vorübergehenden Lagerung von Müll. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
40 Motorhacke

(< 3 kW)

x Selbstfahrendes, geführtes Gerät

— ohne/mit Räder/n, dessen rotierende Teile als Hackwerkzeuge dienen und gleichzeitig das Gerät vorwärts bewegen (Motorhacke);

— das sich auf einem oder mehreren Rädern fortbewegt, die direkt vom Motor angetrieben werden, und mit Hackwerkzeugen ausgestattet ist (Motorhacke mit Treibrad).

41 Straßenfertiger Bewegliche Straßenbaumaschine zum Auftragen einer Baumaterialschicht, wie bituminöses Mischgut, Beton oder Schotter, auf Fahrbahnen. Straßenfertiger können mit einer Hochverdichtungsbohle ausgestattet sein. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
41.1 ohne Hochverdichtungsbohle x
41.2 mit Hochverdichtungsbohle x Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
42 Rammausrüstung x Eine Einrichtung zum Einrammen oder zum Herausziehen der Rammelemente wie beispielsweise Schlaghammer, Ausziehvorrichtungen, Rüttler oder statische Vorrichtungen zum Stoßen bzw. Ziehen der Rammelemente, bestehend aus einer Baugruppe aus Maschinen und Maschinenteilen für das Einrammen oder das Herausziehen

von Rammelementen, die auch folgendes umfaßt:

— das Rammgerüst, bestehend aus Trägergerät (auf Ketten, Rädern, Schienen oder Schwimmkörpern), Steuerungsaufsatz, Steuerungs- oder Führungssystem;

— Zubehörteile wie beispielsweise Kappen für die Rammelemente, Rammaufsätze, Bleche, Nachführer, Klemmelemente, Vorrichtungen zur Handhabung der Elemente, Lärmschutz-Ummantelungen, Stoß- und Vibrationsdämpfer, Netzteile bzw. Generatoren sowie Hubbühnen oder Plattformen für das Bedienungspersonal.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
43 Rohrleger x Selbstfahrende Maschine mit Ketten- oder Radantrieb speziell zum Heben und zum Verlegen von Rohren und zum Befördern von Rohrausrüstung. Die Maschine, die nach dem Vorbild einer Zugmaschine konstruiert ist, hat speziell konzipierte Bauteile wie Unterwagen, Rahmen, Gegengewicht, Ausleger und Hubgerät sowie einen in einer senkrechten Ebene schwenkbaren seitlichen Ausleger. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
44 Pistenraupe x Selbstfahrende Maschine mit Kettenantrieb, die Schnee und Eis mit Anbaugeräten schieben oder schleppen kann. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
45 Kraftstromerzeuger Gerät, bei dem ein Verbrennungsmotor einen Rotationsgenerator antreibt, der eine kontinuierliche elektrische Leistung abgibt. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
45.1 < 400 kW x Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
45.2 >= 400 kW Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
46 Kehrmaschine x Einsammelmaschine mit einer Vorrichtung zum Kehren von Haufwerk in die Bahn eines Saugeinlasses. Das Kehrgut wird dann pneumatisch durch einen Hochgeschwindigkeitsluftstrom oder durch ein mechanisches Sammelsystem in einen Sammeltrichter befördert. Die Kehr- und Sammelaggregate können entweder auf dem

Fahrgestell eines speziellen Lastkraftwagens angebracht oder in einen eigenen Wagenkasten eingebaut sein. Das Gerät kann fest montiert sein oder sich wie austauschbare Aufbauteile an- und abmontieren lassen.

Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
47 Müllsammel-

fahrzeug

x Für die Sammlung und den Transport von Haus- und Sperrmüll entwickeltes Fahrzeug, wobei die Beladung über Behälter oder von Hand erfolgt. Das Fahrzeug kann mit einem Verdichtungsmechanismus ausgestattet sein. Ein Müllsammelfahrzeug besteht aus einem Fahrgestell mit Fahrerhaus und Aufbau. Das Fahrzeug kann mit einer Behälter-Schütteinrichtung ausgestattet sein. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
48 Straßenfräse x Bewegliche Maschine zum Abtragen von Material von Straßenoberflächen mit Hilfe einer kraftgetriebenen Walze, auf der Fräsen angebracht sind; die Fräswalzen drehen sich während des Vorgangs. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
49 Vertikutierer x Geführte oder fahrergesteuerte motorgetriebene Maschine mit Aggregaten zum Aufschlitzen oder Auflockern von Rasenflächen in Gärten, Parkanlagen oder ähnlichen Grünanlagen. Zur Bestimmung der Schnittiefe orientiert sie sich an der Bodenbeschaffenheit. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
50 Schredder / Zerkleinerer x Eine im Stand betriebene motorgetriebene Maschine mit einem oder mehreren Schneidaggregaten zur Zerkleinerung von organischem Material. In der Regel besitzt die Maschine eine Ladeöffnung, durch die das Material (eventuell mit einer Hilfsvorrichtung) zugeführt wird, ein Aggregat zum Zerkleinern des Materials (durch Schneiden, Hacken, Zermahlen oder andere Verfahren) und einen Auswurfschacht, durch den das zerkleinerte Material ausgeworfen wird. Daran kann ein Sammelbehälter befestigt sein. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
51 Schneefräse

(selbstfahrend, ausgenommen Anbaugeräte)

x Maschine zum Räumen von Schnee von Verkehrsflächen durch rotierende Aggregate, wobei der Schnee beschleunigt und durch ein Gebläse ausgeworfen wird. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
52 Saugfahrzeug x Fahrzeug mit Vorrichtung zur Aufnahme von Wasser, Schlamm, Schlick, Abfall oder ähnlichem Material aus Kanälen und Abflüssen oder ähnlichen Anlagen mit Hilfe von Unterdruck. Das Gerät kann entweder auf dem Fahrgestell eines speziellen Lastkraftwagens angebracht oder in einen eigenen Wagenkasten eingebaut sein. Das Gerät kann fest montiert sein oder sich wie austauschbare Aufbauteile an- und abmontieren lassen. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
53 Turmdrehkran x Turmauslegerkran, dessen Ausleger an der Spitze eines in etwa senkrechten Turms angebracht ist und in dieser Position bedient wird. Diese kraftgetriebene Maschine besitzt Vorrichtungen zum Heben und Senken von Lasten und für die Beförderung der Lasten durchA¨ nderung der Ausladung, durch Drehen oder Verfahren des gesamten Krans. Manche Kräne können verschiedene dieser Bewegungen, nicht aber unbedingt alle ausführen. Bestimmte Kräne können fest aufgestellt sein, andere verfügen über Vorrichtungen zum Verfahren oder Klettern.
54 Grabenfräse x Selbstfahrendes, geführtes oder fahrergesteuertes Gerät mit Ketten- oder Radantrieb und einer front- oder heckseitigen Baggerkupplung und einem Baggerteil. Es dient in erster Linie zum Ausheben von Gräben durch die gleichmäßige Fortbewegung der Maschine. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
55 Transport-

betonmischer

x Fahrzeug mit einer Trommel zum Transport von gebrauchsfertigem Beton aus Betonmischanlagen zur Baustelle. Die Trommel kann sich beim Fahren des Fahrzeugs drehen oder stillstehen. Die Trommel wird an der Baustelle durch Drehen der Trommel geleert. Die Trommel wird entweder durch den Motor des Fahrzeugs oder durch einen Zusatzmotor angetrieben. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
56 Wasserpumpe

(nicht für Unterwasserbetrieb)

x Maschine, die aus der eigentlichen Wasserpumpe und einem Antriebssystem besteht. Sie dient zum Pumpen von Wasser auf eine höhere Energieebene. Lediglich CE-Kennzeichnungspflicht
57 Schweißstromerzeuger x Rotierendes Gerät zur Erzeugung von Schweißstrom.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Werner Roesler, Handlungslokalisierung im Kudrunlied. Historische Genealogie oder literarische Typologie?, Veröffentlichungen des Instituts für Philologie I der Universität Tampere, Serie B. Nr. 4, Tampere 1978.
  • D. Blamires The Geography of "Kudrun", The Modern Language Review, Vol. 61, No. 3 (Jul., 1966), pp. 436-445.
  • Th. Frings - Zur Geographie der Kudrun (1924), Zeitschrift für deutsches Altertum und deutsche Literatur 61. Bd., 4. H. (1924), pp. 192–196.
  • R. Wisniewski Kudrun, Metzler; 2., überarb. u. erw. Aufl. Edition (1. Januar 1969).
  • L. Peeters Historische und literarische Studien zum dritten Teil des Kudrunepos.(1968):
  • E. Martin Kudrun (1883).
  • W. v. Ploennies - Kudrun Übersetzung und Urtext (Leipzig 1853), insb. Kapitel V Nr. 1.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Vgl. Lauri Seppänen] Reviewed Work: Handlungslokalisierung im Kudrunlied. Historische Genealogie oder literarische Typologie? Neuphilologische Mitteilungen Vol. 80, No. 1 (1979), pp. 88-90
  2. Vgl. den Nachdruck der von W. Roesler erstellten fiktiven Karte bei Menke in Niederdeutsches Wort - Beiträge zur Niederdeutschen Philologie, Band 26, 1986, Seite 15, Abbildung 1