Benutzer:Slartu/Arbeitspflicht (SGB)

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Info zur Seite[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Es gibt bereits eine Begriffsklärung-Seite zu Arbeitspflicht, aber keine Seite zur Arbeitspflicht im SGB.

Opener[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Sozialgesetzbuch (SGB) sind die Pflichten zur Erfüllung einer Leistungsberechtigung hinterlegt. Bei Pflichtverletzungen können die Sozialleistungen sanktioniert werden. In Deutschland besteht eine Pflicht zur Aufnahme einer zumutbaren Arbeit.

Pflichtverletzungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im § 31a SGB II sind die Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen hinterlegt. Diese beinhalten Sanktionen im Leistungsbezug. Bei wiederholten Pflichtverletzungen kann der Leistungsbezug von Arbeitslosengeld II entfallen.