Benutzer Diskussion:Hiltibold

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Ich freue mich über sachliche Kritik an dieser Stelle.
Auch Tipps und Hilfe sind mir willkommen.

Hallo Hiltibold, bitte sei doch so gut und belege solche Edits mit einer belastbaren Quelle (Siehe WP:Belege und WP:TF). Unabhängig davon, möchte dich darauf hinweisen, dass der Begriff Raubgrabung auch in einschlägigen Urteilen, wie z.B. diesem, Verwendung findet. Wenn Du dich mit diesem Thema weiterhin auseinander setzten möchtest, würde ich vorschlagen, Du stellst die sprachlichen Feinheiten und die praktische Verwendung differnziert da. Natürlich mit den entsprechenden Belegen. Dann wird sich auch niemand daran stören. Wenn Du recherchieren möchtest, stelle ich Dir auch gerne den Kontakt zu Denkmalbehörden oder versierten Polizeibeamten her. Gruß --Hannibal21 18:22, 14. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]

Hallo auch. Das von dir hier angeführte Urteil bezieht sich 1. auf §246 des deutschen Strafgesetzbuches; und dieser Paragraph betrifft "Unterschlagung"; und 2. auf § 984 BGB, in dem "Schatzfunde" behandelt werden http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html http://dejure.org/gesetze/BGB/984.html Soll heißen, dieses Urteil bestätigt nicht, dass der Begriff Raubgrabung im deutschen Strafgesetzbuch explizit vorkommt; selbst dann nicht, wenn ein Gericht meint, ihn in seinem Urteil verwenden zu müssen. Behördenvertreter und Gerichte benutzen auch ständig den Begriff Raubkopie, und trotzdem ist es im betreffenden Wikipedia-Artikel möglich, auf die sachliche Unrichtigkeit (Dysphemismus) hinzuweisen. Wieso nicht auch im Falle von Raubgrabung? Ich dachte übrigens, dass ich gerade in meiner letzten Editierung die sprachliche Differenzierung durchaus herausgearbeitet habe. Und zu belegen, dass der Begriff Raubgrabung in der deutschen Rechtskodifizierung nicht vorkommt (in der österreichischen kommt er übrigens ganz sicher nicht vor, wie ich mir mittlerweile von einem Juristen habe bestätigen lassen: http://www.jusline.at/gesetze.html), dürfte naturgemäß schwer fallen. Wenn, dann müsste schon die Gegenseite belegen, dass er sich dort findet (was sie natürlich nicht kann). Also, wie soll es weiter gehen? Dass der ganze Diskussionsstrang zu dem Thema gelöscht wurde, der ja ursprünglich nicht einmal von mir initiiert wurde ,ist jedenfalls ein starkes Stück. Selbst wenn man sich an einem Teil meiner Ausführungen stoßen sollte (mir ist klar, dass Ironie und Sarkasmus nicht jedermanns Sache sind), so ist sachlich nicht begründbar, wieso plötzlich auch ältere, bisher nicht beanstandete Diskussionsbeiträge anderer Nutzer zu diesem Thema, in den Orkus wandern sollen. --Hiltibold (Diskussion) 20:33, 14. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]