Benutzer Diskussion:Opihuck

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Letzter Kommentar: vor 11 Tagen von Leyo in Abschnitt Stoffrecht
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Schengener Abkommen[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag, Opihuck, und danke für Deinen Großeinsatz beim Schengen-Komplex. Auf den für alle Leser etwas sperrigen Eingangsbaustein, kann nun verzichtet werden, denke ich, nachdem die Artikel zum Schengen-Besitzstand und zum Schengener Grenzkodex erstellt sind. Für die in der Dikussion als nötig angesehene Vereinfachung der Einleitung halte ich einen Verzicht auf die explizite Darstellung von Schengen I-III, die im Geschichtsteil hinreichend gut aufgehoben sind, für sinnvoll. Dafür sollten aber die wichtigsten „Schengenland“ konstituierenden Staaten (EU-Mitglieder abzüglich Großbritannien und zuzüglich Norwegen und Schweiz explizit benannt werden. Es wäre mir lieb, wenn meine Überarbeitungssschritte von Deiner Expertise unterstützt und begleitet würden. Mit Sonntagsgrüßen -- Barnos (Post) 12:24, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Hallo Barnos, vielen Dank für dein Interesse, das kann ich gern tun. Ich schaue mir das demnächst genauer an. Wenn jemand bei der Artikelüberarbeitung mitmacht, reaktiviere ich meine ins Stocken geratenen Überarbeitungspläne zu diesem Thema. Es gibt dort nach wie vor viel zu tun. Habe im Moment leider sehr wenig Zeit dafür. Beste Grüße --Opihuck 15:39, 14. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

FRONTEX ist ETIAS Zentralstelle gem EU Verordnung 2018/1240[Quelltext bearbeiten]

Gem. Artikel 7 der EU VO 2018/1240 ist die Europaeische Grenz- und Kuestenwache als ETIAS Zentralstelle eingerichtet. Bitte meine Version akzeptieren. Frontex hat dafuer schon eine Abteilung eingrichtet und an die 200 Mitarbeiter sind schon bei der Vorbereitung der Einfuehrung am arbeiten. --2A02:810B:111F:DF1C:8B3:C79F:F6AC:6713 16:26, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. In der Verordnung 2018/1240 wird die Abkürzung FRONTEX nicht verwendet, aber durchaus der vollständige Name der Agentur. Das habe ich übersehen. Sorry. Wenn du identisch bist mit der ersten IP-Adresse, sehe ich, dass du in dieser Sache offensichtlich auch besonders fachkundig bist. Danke. Viele Grüße --Opihuck 19:07, 21. Jan. 2024 (CET)Beantworten
PS: Ich habe deine Version natürlich wiederhergestellt.
Danke, ja ich arbeite bei Frontex in der Pressestelle :) --91.212.30.30 11:26, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten
So etwas Ähnliches dachte ich mir. Wenn du Unterstützung beim Sichten brauchst, melde dich bei mir. --Opihuck 17:45, 22. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Hallo, kann ich eine E-mail Adresse von dir bekommen; wuerde dir gerne was schicken und eine Frage stellen. Vielen Dank. mfg Reza Ahmari (Pingreza28) --Pingreza28 (Diskussion) 14:20, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Ich bin über wiki-mail erreichbar: Links in der Rubrik "Werkzeuge" und dann auf "E-Mail an diesen Benutzer senden" klicken. --Opihuck 17:15, 23. Jan. 2024 (CET)Beantworten
Oh, jetzt hat es bei mir geklickert. Wir sind uns sogar mal persönlich begegnet. Ist aber aber schon sehr lange her. Mail mir einfach deine Frage. --Opihuck 00:18, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hallo, das hat hierüber nicht funktioniert- irgendwie sagt mir Wiki ich kann keine Email über Werkzeuge etc senden, wie kommen wir jetzt zusammen, ohne hier alles öffentlich auszubreiten? Eine Idee? ….jetzt bin ich natürlich noch mehr neugierig 😳 --31.0.83.97 01:39, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Klicke den Reiter "Einstellungen" und gehe dann zu "E-Mail-Optionen". Dort trägst du deine E-Mail-Adresse ein, unter der du kommunizieren möchtest. Außerdem trägst du dort ein, inwieweit du via Wiki-Mail mit anderen Wikipedianern kommunizieren möchtest. Wahrscheinlich fehlt da irgendwo ein Haken. Schickst du dann per Wikimail eine Nachricht an mich, erfahre ich deine E-Mail-Adresse und und kann dir auch außerhalb von wikimail antworten. Bei einer Antwort erfährst du dann auch meine E-Mail-Adresse. Viele Grüße --Opihuck 09:29, 7. Feb. 2024 (CET) Du musst natürlich unter deinem Benutzernamen angemeldet sein, als IP funktioniert das nicht. --Opihuck 10:16, 7. Feb. 2024 (CET)Beantworten
E-Mail geschickt. --Opihuck 23:20, 15. Feb. 2024 (CET)Beantworten

GÜB[Quelltext bearbeiten]

Hallo Opihuck, grundsätzlich gebe ich dir recht, allerdings habe ich selbst auch schon praktische Berühungspunkte mit meiner Version gehabt, dass die GÜB trotzdem visiert wird, obwohl sie kein Reisedokument ist (habe ich in meiner Version auch nicht behauptet, dass die GÜB ein Reisedokument darstellt), auch wenn das nicht so häufig vorkommt (nicht vorgesehen).

Willst Du den Passus trotzdem weglassen? Da Du da wahrscheinlich eher das Fachwissen im Ausländerrecht hast.

Grüße und einen schönen Mittag Dir

--Yuseifudo500 (Diskussion) 16:42, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Hallo Yuseifudo500, danke, dass du bei mir vorbeischaust.
Ich weiß nicht so recht, was du mit "visiert" meinst und worin der Sinn einer Stempelung (mit welchem Stempel denn? Einreise-Grenzkontrollstempel?) liegen soll. Ich weiß auch nicht, was die beiden Blogs zu dem Thema beitragen können, ganz abgesehen davon, dass sie nicht zitierfähig sind. Soweit ich das lese, wird dort durchweg gesagt, dass die GÜB kein Aufenthaltstitel ist und damit weder ein rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, noch in einem Schengen-Staat begründet wird. Trifft in der Sache zu.
Die GÜB ist nur ein Nachweispapier für das tatsächliche Verlassen des Bundesgebiets. Für ausländische Behörden hat sie keinerlei Bedeutung. Derjenige, der in sein Heimatland zurückkehrt, hat im allgemeinen seinen Nationalpass dabei, falls er irgendwo angehalten wird. Sollte das ein Schengen-Staat sein, weil der Rückflug ins Heimatland z. B. aus der Schweiz stattfindet, ersetzt die GÜB weder den deutschen Aufenthaltstitel noch das für die Schweiz dann erforderliche Visum. Der Aufenthalt ist damit in der Schweiz illegal. Ein Einreise-Grenzkontrollstempel, den es an der Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz übrigens auch gar nicht gibt, da Schengen-Binnengrenze, würde daran nichts ändern.
Sinn würde allenfalls ein Schweizer Ausreise-Grenzkontrollstempel am Flughafen machen, weil das die Ausreise aus dem Schengen-Raum beweisen könnte. Aber warum sollten Schweizer Behörden das tun? Sie müssten die gestempelte GÜB einbehalten und nach Deutschland zurücksenden. Ja, könnte man tun, vielleicht sind die Schweizer so nett und leisten ungefragt Amtshilfe, müssen sie aber nicht. Viele Grüße --Opihuck 17:27, 16. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Hallo @Opihuck,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Erstmal bitte ich um Verzeihung, dass ich erst jetzt antworte, da ich die letzten Wochen erkrankt war.
Mit "visiert" meinte ich auf der GÜB, dass z. B. die schweizerischen Behörden oder slowenischen Behörden die GÜB unten abstempeln zum Nachweis der (Ein-)und Ausreise. Da der Sinn der GÜB ja darin besteht, die Ausreise aus D und dem Schengen-Raum nachzuweisen, stempeln die genannten Behörden die GÜB als Nachweis ab, da die Passkontrolle ja seit dem Schengener Abkommen immer beim Verlassen des Schengen-Raums durchgeführt wird und nicht an der Binnengrenze. Darauf wollte ich hinaus, dass die GÜB mit einem Schengen-Ausreisestempel versehen wird und an den Beteiligten zurückgegeben wird. Mein Kollege bei der Ausländerbehörde meinte auch, dass er so eine GÜB auch schon mal in der Hand hatte, welche mit einem Ausreisestempel eines Schengen-Staates versehen war.
Dass die slowenischen Behörden/schweizer Behörden den Beteiligten trotzdem dulden, ist deren Problem. Meines Wissens nach wird eine GÜB von diesen Behörden auch nicht einbehalten, sodass die Beteiligten oftmals die GÜB einfach bei der Botschaft einreichen oder per Post retournieren. Amtshilfe wird meines Wissens nach nicht gemacht.
Allerdings denke ich nicht, dass wohl das Forum als auch "mein Kollege bei der ABH" zitierfähig wären oder? Weil dann würde es so passen und bedanke mich für die Korrektur.
Ich wünsche Dir einen schönen Abend! --Yuseifudo500 (Diskussion) 00:02, 7. Mär. 2024 (CET)Beantworten
o.k., das leuchtet mir ein - Schengen-Ausreisestempel auf der GÜB zum Selbstnachweis der Ausreise. Ist wohl nicht EU-konform (der Stempel ist kein Andenken oder Souvenirstempel), sondern ein amtliches Dokument, das in den Reisepass gehört. Aber in der Not ... Ansonsten d'accord mit dem, was du schreibst. Und - ach ja - nee, Kollege der ABH, vielleicht noch mit Telefon- und Telefaxnummer, und auch das Forum sind nicht zitierfähig - das siehst du richtig. LG --Opihuck 19:11, 12. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Schengen-Raum bzw. Karte[Quelltext bearbeiten]

Moin Opihuck, Du hast meine Überarbeitung zurückgesetzt, ich verstehe aber Deine Begründung nicht ganz, vielleicht reden wir aneinander vorbei. Mein Punkt ist, dass die Legende der Karte derzeit behauptet, dass in Türkis die Länder Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstaat dargestellt seien. Das stimmt so aber nicht, Andorra ist nicht türkis eingezeichnet. Da der Status Andorras bzgl. "de facto" etwas komplizierter ist als der der anderen Länder (so gibt es zum Beispiel noch Grenzstationen mit gelegentlichen Kontrollen) kann man sicherlich für beides (Andorra ist de-facto-Schengen oder ist es nicht) Argumente finden, aber derzeit ist halt ein direkter Widerspruch zwischen dem, was in der Karte dargestellt ist, und dem, was die zur Karte gehörende Legende behauptet. Das wollte ich ansich auflösen. --131Platypi (Diskussion) 10:07, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Moin 131Platypi, danke für die Rückmeldung. Das mag so sein, wie du es beschreibst, aber was ist jetzt besser: Der fehlende hellblaue Punkt auf der Karte mit einer Wiederholung dieses Fehlers in der Legende, die in Widerspruch zum Artikeltext steht, oder nur die Hinnahme des (wenn man nicht darauf aufmerksam gemacht wird, auch kaum wahrgenommenen) fehlenden hellblauen Punktes? Ich habe jetzt so viele Quellen, auch solche, die nicht als reputabel gelten (z. B. hier) gelesen, die alle in die gleiche Richtung weisen: Systematische Personengrenzkontrollen an den Grenzen zu Frankreich und Spanien (nur darum geht es) gibt es aufgrund von Abkommen, die Andorra mit diesen beiden Ländern geschlossen hat, nicht. Das hat auch das Auswärtige Amt bestätigt. Andorra und die EU haben sogar eine Zollunion, trotzdem gibt es, auch - wegen der diversen Steuervergünstigungen in Andorra - Zollkontrollen, insbesondere des Frachtverkehrs. Zollkontrollen sprechen nicht gegen die faktische Zugehörigkeit Andorras zum Schengenraum. Das sehen wir am Beispiel Deutschland-Schweiz. Um die Umwandlung des grauen in einen hellblauen Punkt bemühe ich mich gerade auf Commons, daher auch hier @Xolani: zur Info. Es ist leider sehr mühsam, voranzukommen. Viele Grüße --Opihuck 17:44, 3. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Moin. Wenn da in der Karte Andorra erblaut, wäre der Widerspruch auch weg. Eventuell wäre es bis dahin auch sinnhaft, die Aufzählung der Länder zu streichen, um Verwirrung aufzulösen? Ich sehe natürlich das Problem, dass die allesamt sehr klein sind und je nach Bildschirm und Sehstärke nicht so einfach zu erkennen (das Türkis hat auch keinen starken Kontrast zu dem Grau). Was die Materie angeht, will ich da gar nicht so tief reindiskutieren, ich habe (Achtung TF) 2017 halt vor Ort erfahren, dass man aus Nutzersicht zunächst einmal beides begründen kann - was natürlich das Auswärtige Amt oder andere nicht aushebelt, aber deswegen würde mir per se keine der beiden Versionen (mit oder ohne Andorra als "De-Facto-Schengen") in irgendeiner Form aufgefallen sein, nur eben die Text-Karte-Schere. Alternativ wäre es sonst vielleicht auch möglich, die Karte ist eventuell originär für einen anderssprachigen Artikel erstellt worden, die Unterschrift bis zum Vorliegen einer für unseren Text geeigneteren Karte anzupassen? Ist halt die Frage, wie hoch der Aufwand für mehrere parallele Karten ist, aber so oft muss die ja nicht angepasst werden. --131Platypi (Diskussion) 09:54, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Moin, an der Legende der Karte wird so viel herumgebastelt - ich glaube, ursprünglich fehlten Einzelheiten zu den Ländern, dann meinte jemand, die kleinen Staaten verbal aufführen zu müssen. Dann kam jemand und hielt auch Madeira, Azoren und die Kanaren, die man auf der Karte gar nicht sieht, für erwähnenswert. Wenn man genau hinsieht, fehlt auch Helgoland. Es gibt so viele Karten zum Thema, die alle ihre "Macken" haben, und dem einen gefällt die Karte, dem anderen jene.
Als ich den Artikel vor vier Jahren schrieb, hatte die Karte den Zweck, eine Aussage über die Mächtigkeit des Schengenraums zu treffen, mehr kann sie bei dem Format auch gar nicht leisten. Damals war sie ganz schlicht und sah so aus. Die Kleinststaaten, die nun überproportional in der Karte dargestellt werden, aber in der Schengenproblematik so bedeutungslos sind, dass die EU auch nach über 30 Jahren Schengenraum nicht mal Anstrengungen unternimmt, sie auch formaljuristisch als Mitgliedstaaten aufzunehmen (betroffen sind nur 34' [SM], 80' [AD], 500 [VA] und 40' [MC], also gerade mal 155.000 Bürger in Anbetracht von 420 Millionen Schengen-Bürgern), entsprechen sinnbildlich einem "halben Krümel". Was schwerer wiegt: Das Hin und Her bei diesem Streit um praktisch Nichts ist frustrierend. Beim Thema Schengener Abkommen habe ich schon vor drei Jahren meine Mitarbeit eingestellt, hier bin ich, nicht nur wegen der Karte, kurz davor. --Opihuck 10:48, 4. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Frage zur Dublin-3-Verordnung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich schreibe Abitur in 2 Tagen und habe noch eine Frage. Wäre sehr dankbar für eine Antwort.

Die Verordnung besagt ja, dass der EU-Staat, der von dem Migranten als erstes betreten wurde, für Prüfung des Asylantrags zuständig ist.

  1. Muss derjenige Staat, der den Antrag prüft, den Migranten auch aufnehmen sofern der Antrag nicht abgelehnt wird? Wie ist die solidarische Verteilung?
  2. Was passiert bei einer Ablehnung des Asylantrags?
  3. Als Kritik hatten wir in der Schule aufgeschrieben, dass der Schengenraum eine Möglichkeit für Schleuser ist, illegal Flüchtlinge in die EU zu bringen. Nur verstehe ich nicht ganz warum.

Danke im Voraus!

Gruß Süffisante Miene (Diskussion) 17:54, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Und es gibt ja noch eine brandneue Reform mit Verschärfung. Setzt diese die Dublin-3-Verordnung außer Kraft? --Süffisante Miene (Diskussion) 17:58, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich bin zwar momentan in einer Auszeit, aber ich helfe natürlich zum Gelingen des Abis (wenn ich das wirklich kann) gern, frage mich aber gerade, ob du die Abi-Fragen schon kennst und woher. LOL. Ich zähle nicht eine Frage, sondern vier. Nun gut.
zu 1) Ja, natürlich. Der Staat muss den Asylbewerber nicht nur zur Durchführung des Asylverfahrens, sondern auch nach einer Schutzstatusanerkennung aufnehmen. Eine solidarische Verteilung (so wie etwa bei in Deutschland angekommenen Asylbewerbern nach dem Königsteiner Schlüssel für die gleichmäßige Verteilung auf die Bundesländer) gibt es nicht. Das wird ja von den südeuropäischen Staaten (vor allem Italien) oft beklagt. Der Staat des Schengenraums, in dem der Migrant den Boden zuerst betreten hat, ist grundsätzlich für die Aufnahme und Prüfung des Asylantrags zuständig. Dort hat er im Falle einer Anerkennung auch grundsätzlich zu bleiben und seinen Wohnsitz zu begründen. Es gibt aber gewisse Ausnahmen bei Familienangehörigen, deren Familieneinheit gewahrt bleiben soll (Art. 8 bis 11 Dublin-III-Verordnung).
zu 2) Im Falle einer Ablehnung ist der Aufnahmestaat für die Rückführung ins Heimatland zuständig. In Deutschland ergeht eine Antragsablehnung nebst Abschiebungsandrohung, ggf. (wenn das möglich ist) auch die Abschiebung, wenn keine freiwillige Rückkehr erfolgt.
zu 3) Der Schengenraum als solcher schafft keine Vergünstigungen für Schleusungen, außer, dass wenn man eine Schengenaußengrenze überwunden hat, eben auch in jeden weiteren Mitgliedstaat in der Regel unbehelligt weiterreisen kann. An den Schengenaußengrenzen herrschen strenge Personengrenzkontrollen. Es ist das Geschäft der Schleuser, sie zu überwinden. Sie schaffen es, die Flüchtlinge in Booten über das Meer oder mit falschen Dokumenten über die Land- und Luftgrenzen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu bringen.
zu 4) Kann ich noch nicht sagen, da ich den Text nicht kenne, aber womöglich ja (Dublin-IV-Verordnung).
Viel Erfolg beim Abi. --Opihuck 19:49, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Ich weiß nicht, ob das im Abi drankommen wird, aber könnte sein. Danke fürs Helfen. --Süffisante Miene (Diskussion) 22:37, 15. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Stoffrecht[Quelltext bearbeiten]

Hallo Opihuck, wie du oben siehst, ist der Link inzwischen blau, d.h., kürzlich wurde ein Artikel angelegt. Auch wenn dieser durch R2Dine erweitert wurde, ist er deutlich weniger umfangreich als Benutzer:Opihuck/Stoffrecht. Je nachdem könntest du Teile deines Entwurfs, die „bereit“ sind, in den Artikel übertragen. --Leyo 14:39, 19. Apr. 2024 (CEST)Beantworten