Benutzer Diskussion:Thomas Maierhofer/Bastelecke

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Die Krematorien in der NS-Zeit:

Hallo Thomas, ich habe mir erlaubt den folgenden Satz aus dem Artikel vollkommen zu löschen:

"Die Betriebsweise und der Einsatz dieser technischen Geräte ist bei Friedhofskrematorien mit dem Feuerbestattungsgesetz von 1934 nicht zulässig, da Einzelverbrennung und getrennte Aschesammlung dort vorgeschrieben waren und sind. Es dürfen auch keine beschleunigenden Maßnahmen wie Saugzuggebläse eingesetzt werden."

Selbstverständlich haben "Friedhofkrematorien" Saugzüge, auch Sauzuggebläse, vergleiche IFZW, Heinike, Ing. Ruppmann, Fakulativie Technologie, etc. Das FB-Gesetz von 1934 (NS-Regierung) regelt lediglich, dass die Einäscherung nur "mittels heißer Luft" und ohne die Verwendung der Beschleunigung mittels weiterer Energiezuführung zu erfolgen hat. Eine EE ohne Saugzug oder auch Saugzuggebläse ist technisch und thermisch gar nicht möglich, da ohne Sauerstoff keine Oxidation stattfinden kann. Und selbstverständlich ist die Leistungsfähigkeit durch die doppelte bzw. dreifache Belegung der HV-Muffel und die unvollkommende Oxidation der Knochenasche ein erheblicher Zeitfaktor, der die Krematorien in den NS-Vernichtungslagern viel leistungsfähiger gemacht hat!

--78.48.35.181 02:23, 15. Apr. 2008 (CEST)