Beschleunigter Personenzug

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Der Beschleunigte Personenzug (BP) war eine Zuggattung der Deutschen Reichsbahn.

Beschleunigte Personenzüge fuhren von 1922 bis 1928 zuschlagfrei mit Wagen der zweiten bis vierten Wagenklasse über sehr weite Strecken (z. B. von Berlin nach Aachen, Frankfurt am Main, Köln, München, Ostpreußen oder Schlesien). Von der Reisegeschwindigkeit her waren sie mit Eilzügen vergleichbar. So benötigte der schnellste zuschlagpflichtige FD-Zug von Berlin nach Köln acht Stunden, der Beschleunigte Personenzug jedoch rund zwölf Stunden. Durch die niedrigen Fahrpreise in der vierten Wagenklasse sollte jedoch eine preiswerte Fahrgelegenheit für Fahrgäste mit geringem Einkommen geboten werden. Oft fuhren die BP-Züge nachts oder in Tagesrandlage, um den geringverdienenden Fahrgästen einen (unbezahlten) Urlaubstag zu ersparen.

Die meisten Zugläufe verkehrten auch nach 1928, wurden aber nicht mehr als gesonderte Zuggattung BP in den Fahrplänen gekennzeichnet.

Die Deutsche Reichsbahn in der DDR (bzw. später ihre Rechtsnachfolgerin in den neuen Bundesländern) setzte beschleunigten Personenzügen vergleichbare Züge bis in die 1990er Jahre ein. Diese Züge hielten nicht auf allen Unterwegsbahnhöfen, waren jedoch in den Fahrplänen nicht besonders gekennzeichnet und auch nicht zuschlagpflichtig.