Betriebsart
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Betriebsart hat folgende Bedeutungen:
- Modus, eine Vorgehensweise mit beschränkter Gültigkeit, beispielsweise Zeit oder Dauer (temporal), Ablauf (final) oder Verkettung (kausal)
- Betriebsart (Funktechnik) und Betriebsart (Amateurfunk), Modulation bzw. Übertragungsarten in der Funktechnik
- Nennbetriebsart, Nennbetriebsarten von elektrischen Maschinen
- Betriebsarten von automatischen Werkzeugmaschinen (Bearbeitungszentren)
- Betriebsart (Recht), juristisch unterschiedenene Arten von Betrieben
- Oberbegriff für Handbetrieb und Automatikbetrieb in der Automatisierungstechnik
- Betriebsverfahren, Art und Weise der Betriebsführung auf einer Eisenbahnstrecke
- Arbeitpunkteinstellung bei Leistungsverstärkern
- Modus, ein Chiffrierverfahren mit beispielsweise (Blockverschlüsselung oder Stromverschlüsselung)
- Betriebsart (Waldbau), ein Waldbausystem
Siehe auch:
| Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe. |