Bettlägerigkeit

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Bettlägerigkeit bezeichnet die (ungewünschte) Notwendigkeit, dass jemand das Bett hüten muss, also weder gehen, stehen, noch im Rollstuhl sitzen kann – sei es infolge einer Krankheit, aufgrund eines Unfalls oder aufgrund allgemeiner Schwäche. Auf kleine Kinder, die ihre Lagerstatt noch nicht aus eigener Kraft verlassen können, wird der Begriff nicht angewandt.

Bettlägerige Personen sind der Hilfe und Versorgung durch andere, zumeist auch der Pflege bedürftig. In der Pflege wird versucht, der Bettlägerigkeit und ihren unerwünschten Folgen, wie dem Abbau von Muskulatur, durch Mobilisation entgegenzuwirken.

Siehe auch

Literatur

  • Elisabeth Höwler: Bettlägerigkeit bei alten Menschen vorbeugen: Verhängnisvolle Kaskade durchbrechen. In: Pflegezeitschrift, 2006, 59. Jg.