Bildmarke
Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).[1] Somit sind alle visuellen Abbildungen möglich, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden und können als Bildmarke beim DPMA angemeldet und geschützt werden.
Allgemeines
Grundsätzlich ist jede Abbildung, die geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, als Bildmarke eintragbar (§ 3 Abs. 1 MarkenG).
Wie jede andere Markenform, müssen auch Bildmarken Unterscheidungskraft aufweisen und dürfen den Grundsätzen für die Eintragung in das DPMA-Register nicht widersprechen. Nicht unterscheidungskräftig in diesem Sinne sind beispielsweise in der Regel einfache geometrische Figuren. Insbesondere bedeutet dies, dass die bloße Abbildung der Ware oder der Dienstleistung (sofern möglich) nicht als Bildmarke eintragbar ist, sofern nur typische Merkmale der Ware bzw. der Dienstleistung dargestellt sind.
Gegenüber der Wortmarke ist bei der Bildmarke auch die Festlegung einer oder mehrerer charakteristischer Farbtöne (beispielsweise Pantone, RAL, HKS u. a.) möglich. In Kombination als Wort-Bild-Marke gilt dieses ebenso.
Werden der Bildmarke ein oder mehrere Wörter beigefügt, so spricht man von einer Wort-Bild-Marke. Diese unterscheidet sich hierdurch von der reinen Bildmarke und wird nach den Kriterien der Wortmarke und der Bildmarke doppelt geprüft.
Der Inhalt einer Bildmarke wird mit der Wiener Klassifikation beschrieben.
Beispiele für Bildmarken
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Markenformen www.dpma.de, abgerufen am 16. Oktober 2013