Bodensee-Schifffahrts-Ordnung

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Die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) (ausführlich: Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee) ist der Name der von den drei Anrainern des Bodensees (Schweiz, Österreich und Deutschland) erlassenen gleichlautenden Verordnungen, die die Schifffahrt auf dem Bodensee regeln. Grundlage sind das am 1. Juni 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft geschlossene Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee sowie die gleichzeitig abgeschlossenen bilateralen Verträge zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Republik Österreich bzw. der Bundesrepublik Deutschland andererseits über die Schifffahrt auf dem Alten Rhein und über die Schifffahrt auf dem Untersee und dem Rhein zwischen Konstanz und Schaffhausen.

Der Gültigkeitsbereich[1] der Bodensee-Schifffahrtsordnung erstreckt sich vom Alten Rhein von der Brücke Rheineck-Gaissau über den gesamten Bodensee bis in die Rheinstrecken zwischen Konstanz und Stein am Rhein sowie den weiterführenden Hochrhein bis Schaffhausen (Straßenbrücke Schaffhausen-Feuerthalen). Der (neue) Alpenrhein oberhalb des Bodensees ist nicht schiffbar.

Zudem werden Teilbereiche der Bodensee-Schifffahrtsordnung, beispielsweise die Abgasnorm mit den Schadstoffklassen BSO I, BSO II und BSO III (BSO III in Planung) von anderen Verordnungen zur Regelung betreffend der Zulassung von Wasserfahrzeugen als Bedingung verwendet.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. SR 747.223.1 Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee: Art. 0.01