Bund der Versicherten

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Der Bund der Versicherten e. V. (Abk. BdV) ist eine im Jahr 1982 gegründete gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation, die für die Rechte von Verbrauchern im Versicherungswesen eintritt. Der Verein hatte 2006 etwa 50.000 Mitglieder.[1]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gründung

BdV-Initiatoren: Volker Brauns (Dozent) und Gerhard Graf (Marktforscher) gehörten zu den vielen, die bei der vorzeitigen Aufhebung von Kapital-Lebensversicherungen große Verluste erlitten haben. Sie wandten sich im Jahre 1981 an den gerichtlich zugelassenen Versicherungsberater Hans Dieter Meyer. Gemeinsam beklagte man die vielen Missstände im Versicherungswesen und beschloss, zur Abhilfe eine Interessenvertretung der Versicherten ins Leben zu rufen.

Am 24. Februar 1982 versammelten sich in Hamburg die drei Initiatoren, Petra Baugatz (Sekretärin), Gisela Dahlke (Hausfrau), Ingrid Richter (Buchhalterin) und Wilken Müller (Wirtschaftsprüfer) zur Gründung des „Bund der Versicherten“. Die Satzung wurde beschlossen, das Gründungsprotokoll unterzeichnet und die Eintragung im Vereinsregister beantragt, die am 24. März 1982 erfolgte. Erster BdV-Vorstand: Brauns (1. Vorsitzender), Graf (2. Vors.), Meyer (Geschäftsführer), Richter (Schatzmeisterin), Dahlke (Schriftführerin).

[Bearbeiten] Verein

Der unabhängige Verein wurde anfangs ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge finanziert.

Der Vereinszweck umfasst die Wahrnehmung von Interessen der Versicherten, die Information von Verbrauchern und die Beseitigung von Missständen im Versicherungswesen. Zum Angebot des Vereins gehört umfangreiches Informationsmaterial über unterschiedliche Versicherungsarten, das kostenlos auch online zur Verfügung gestellt wird. Dazu gehören neben Informationen zur Ermittlung des Versicherungsbedarfs auch Musterschreiben zur Einholung von Angeboten sowie zu Versicherungswechsel und -kündigung, Adresslisten günstiger Anbieter und Informationen über aktuelle Urteile.

Mitglieder des Vereins erhalten darüber hinaus Zugang zu sogenannten Gruppenversicherungen, das sind Versicherungsverträge mit unterschiedlichen Anbietern zu vom BdV ausgehandelten und in der Regel für den Verbraucher besonders günstigen Konditionen und Versicherungsbedingungen, die provisionsfrei vom BdV vermittelt werden.

Regelmäßig unterstützt der BdV zum Teil spektakuläre Klagen von Versicherungskunden gegen Versicherungsunternehmen. Besonders Kapitallebensversicherungen sieht der BdV als intransparente und für die Mehrzahl der Verbraucher ungeeignete Versicherungsform an und rät generell zu einer Trennung von Kapitalanlage und Risikoabsicherung. Bereits im Jahr 1983 wies das Landgericht Hamburg eine Klage des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen gegen die Aussage des Vereins „Kapitallebensversicherungen sind legaler Betrug.“ als unbegründet ab, da es sich hierbei um eine zulässige Meinungsäußerung handele. Im Jahr 2005 wurde ein für die Anbieter von Kapitallebensversicherungen nach Ansicht von Experten folgenschweres Urteil des Bundesgerichtshofs erwirkt, das die Rechte von Kunden gegenüber den Versicherern deutlich stärkt.

[Bearbeiten] Aktuelle Entwicklung

Der BdV finanziert sich inzwischen nicht mehr allein aus den Mitgliedsbeiträgen, sondern auch aus Mieteinnahmen für das Vermieten seiner Räume an eine Vermittlungsgesellschaft, die Gruppenverträge an BdV-Mitglieder vermittelt und dafür Gebühren einzieht. Die Vermittlungsgesellschaft gehört dem BdV zu 100 %, so dass Gewinne aus der GmbH dem BdV gehören.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Quellen

  1. 9. November 2007: Der BdV – Bund der Versicherten oder Bund der Verunsicherten? (abgerufen am 18. Mai 2008)
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