Öffentlichkeitsgesetz
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| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung |
| Kurztitel: | Öffentlichkeitsgesetz |
| Abkürzung: | BGÖ |
| Art: | Bundesgesetz |
| Geltungsbereich: | Schweiz |
| Rechtsmaterie: | |
| SR: | 152.3 |
| Datum des Gesetzes: | 17. Dezember 2004 |
| Inkrafttreten am: | 1. Juli 2006 |
| Letzte Änderung durch: | keine Änderungen |
| Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! | |
Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ, Kurzform Öffentlichkeitsgesetz) ist das Informationsfreiheitsgesetz der Schweiz. Das Gesetz ist vom 17. Dezember 2004 und trat am 1. Juli 2006 in Kraft.
Die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen obliegt dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, der nunmehr Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter heisst.
[Bearbeiten] Siehe auch
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