Böhmisches Landrecht

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Das böhmische Landrecht (tschech. zemský soud český) entstand im 13. Jahrhundert und war von der Mitte des 15. Jahrhunderts bis 1621 das höchste Gericht im Königreich Böhmen. Es war für alle zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten des böhmischen Adels zuständig. Die Herren und Ritter hatten das Privileg, sich vor keinem königlichen Gericht verantworten zu müssen. Die Richter am Landgericht gehörten ebenfalls dem böhmischen Adel an.

Die Rechtsprechung folgte dem alten tschechischen Gewohnheitsrecht, richtete sich außerdem nach den urkundlich dokumentierten Privilegien des Adels und folgte im 16. Jahrhundert den Prinzipien der Vladislavschen Landesordnung. Zur selben Zeit beeinflusste aber auch das an den europäischen Universitäten gelehrte Römische Recht zunehmend die Urteilsfindung.

Urteile des Gerichts wurden in den Landtafeln registriert. Die Amtsräume des Landrechts waren auf der Prager Burg in der Nähe des Vladislavsaals. Sie können heute besichtigt werden.

Das Landrecht existierte unter veränderten verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen auch nach der Niederschlagung der Böhmischen Konföderation (1621) bis ins 19. Jahrhundert hinein, als dann das moderne bürgerliche Recht überall in der Habsburger Monarchie eingeführt wurde.

Literatur

  • Otto Peterka: Rechtsgeschichte der böhmischen Länder in ihren Grundzügen dargestellt. 2 Bde. Reichenberg 1928-33.
  • Viktorin Kornel ze Všehrd: O práviech, súdiech i dskách země České knihy. 1499. (Verschiedene Nachdrucke u.a. Prag 1841)