CEMT-Genehmigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 29. September 2016 um 08:58 Uhr durch 194.180.57.12 (Diskussion) (→‎Voraussetzungen für die Erteilung: https://www.bag.bund.de/SharedDocs/FAQ/DE/Gueterkraftverkehr/CEMT.html;jsessionid=B4158A565C3B2E2253176DDD8F8BD111.live21301?nn=12994). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

CEMT ist die Abkürzung für die Europäische Verkehrsministerkonferenz (englisch: European Conference of Ministers of Transport (ECMT), französisch: Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT)). Die derzeit der CEMT angehörenden 43 europäischen Staaten bilden den CEMT-Raum. Dieser besteht aus den europäischen Staaten der OECD sowie einigen ost- und südosteuropäischen Staaten.[1] Der Güterverkehr innerhalb des CEMT-Raumes ist durch ein System von Genehmigungen geregelt.

Für Fahrten z.B. nach Albanien, Kroatien, Russland oder in die Türkei muss eine CEMT-Genehmigung mitgeführt werden. CEMT-Genehmigungen sind multilateral, d. h., sie erlauben den Güterverkehr zwischen allen CEMT-Staaten.

CEMT-Genehmigungen erteilt in der Bundesrepublik das Bundesamt für Güterverkehr, ihre Anzahl ist begrenzt. Ihre Gültigkeit ist befristet auf ein Jahr (Jahresgenehmigung), in besonderen Fällen auf 30 Tage (Kurzzeitgenehmigung).

Genehmigungen für Russland sind „gedeckelt“. Das bedeutet: Fahrzeuge mit CEMT-Genehmigungen, die mit einem roten Sperrstempel für Russland („RUS“-Sperre) versehen sind, dürfen in Russland nicht be- und entladen werden. Das Bundesamt weist ausdrücklich darauf hin, dass Fahrten im russischen Transitverkehr wegen der bilateralen Genehmigungen weiterhin möglich sind.[2]

Die CEMT-Genehmigung erlischt, wenn in dem vom BAG ausgehändigtgen Fahrtenberichtsheft weniger als 26 Fahrten im Gültigkeitszeitraum nachgewiesen werden bzw. wenn über drei Monate keine Fahrtätigkeit im Zuge der CEMT-Genehmigung zu verzeichnen war.[3] Ausgeschlossen sind sogenannte Kabotageverkehre innerhalb eines Mitgliedstaates.

Die Genehmigung und das mit der Erteilung der Genehmigung vom Bundesamt für Güterverkehr ausgehändigte Fahrtenberichtsheft (nicht zu verwechseln mit dem fahrzeugbezogenen Fahrtenbuch) müssen für jede Fahrt - mit oder ohne Ladung - mitgeführt und vor Fahrtantritt ausgefüllt werden. Der Nachweis muss gegenüber dem Bundesamt binnen 14 Tagen nach Fahrtende erfolgen; bei Fehlen einer solchen Fahrt ist dem BAG ein Fehlbericht zu übermitteln.[3]

Der Einsatz einer CEMT-Genehmigung darf nur mit lärm- und schadstoffarmen Fahrzeugen erfolgen. Derzeit ist dies nur bei Fahrzeugen ab Euro-4-Abgasnorm möglich.[4]

Voraussetzungen für die Erteilung

  • Zulassung für den Güterkraftverkehr
  • Mindestens 26 Auslandsfahrten innerhalb eines Jahres
  • Fahrzeuge: mindestens Euro 3
  • Geltungsbereich: Transporte innerhalb der Mitgliedstaaten der CEMT
  • Kabotage: verboten
  • Dreiländerverkehr: erlaubt
  • Anzahl: begrenzt (kontingentiert)
  • Geltungsdauer: 1 Kalenderjahr, Wiedererteilung auch 1 Jahr, CEMT-Lizenz muss ausgenutzt werden
  • Ausgabe: beim BAG
  • EU-Lizenz oder Erlaubnis nach dem GükG, bei einer Wiedererteilung die Ausnutzung der vorherigen CEMT-Lizenz[5]

Literatur

  • Fahren lernen C - Lehrbuch Zusatzwissen für die Klassen C, C1, und CE, C1E. 2. Auflage.
  • Martin Voth: Leistungsprozesse. Informationshandbuch Spedition und Logistik. 11. Auflage. Troisdorf 2015, Bildungsverlag EINS, ISBN 978-3-427-31612-1

Einzelnachweise

  1. M e r k b l a t t für Inhaber von CEMT-Genehmigungen 2016 auf bag.bund.de vom Oktober 2015, abgerufen am 22. September 2015
  2. Wichtige Änderungen beim Einsatz von CEMT-Genehmigungen im Jahr 2011. auf der Webseite des Bundesamtes für Güterverkehr, 18. November 2010.
  3. a b Thema: GüKG / Genehmigungspflicht im grenzüberschreitenden Verkehr
  4. Tabelle über die Entwicklung der Abgasnormen
  5. Genehmigungen für internationalen Güterverkehr/

Weblinks