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Datei:DEU Neustrelitz COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
English: of the German city of Neustrelitz.
Français : de la ville allemande de Neustrelitz.
Blasonierung
InfoField
Deutsch: „In gespaltenem Schild vorn in Rot ein aus einer silbernen Wolke am Spalt wachsender silberner Arm mit Ärmel, an dessen Saum eine fliegende Schleife, in der Hand ein goldener diamantenbesetzter Ring; hinten in Gold ein hersehender schwarzer Stierkopf mit aufgerissenem Maul, silbernen Zähnen, ausgeschlagener roter Zunge, abgerissenem Halsfell, dessen Randung bogenförmig ausgeschnitten ist und sieben Spitzen zeigt und mit silbernen Hörnern, auf der Stirn eine goldene Fürstenkrone, von der fünf mit Blattornamenten und Perlen abwechselnd besteckte Zinken sichtbar sind.“
English: „Per pale Gules and Or issuant from a cloud Argent at the partionline an arm with ribbons of the same, holding a diamantine ring Or in the hand; a crowned Or, horned Argent and langued Gules bull-head guardant Sable.”
Referenzen
InfoField
Deutsch: § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung der Stadt Neustrelitz vom 26.01.2012.
Datum 1731
date QS:P571,+1731-00-00T00:00:00Z/9
Provenienz
Deutsch: Das Wappen wurde 1731 von Adolf Friedrich III., Herzog zu Mecklenburg-Strelitz genehmigt und unter der Nr. 216 der Wappenrolle von Mecklenburg-Vorpommern registriert. Der vordere Teil entstammt dem Wappen der früheren Herrschaft Stargard und der hintere Teil dem Wappen der Herrschaft Werle, von dem auch das Mecklenburger Landeswappen abgeleitet ist.
English: The arms were granted in 1731. The part dexter was derived from the arms of the Lords of Stargard and the part sinister from Lords of Werle, from which the arms of Mecklenburg state is derived too.
Künstler
InfoField
Autor/-in unbekanntUnknown author für die Stadt Neustrelitz
Quelle

emecklenburg.de: Informationen zur Stadt Neustrelitz mit Abbildung des Wappens nach Hupp

Genehmigung
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Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
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