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Datei:Vat. lat. 3311, 101v of Claud. Ruf. 1361–1376 by Julius Pomponius Laetus.png

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Originaldatei(2.201 × 3.142 Pixel, Dateigröße: 3,7 MB, MIME-Typ: image/png)

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Beschreibung

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English: Manuscript of Claudian In Rufinum 1361–1376 written and commented by Julius Pomponius Laetus. Vaticanus latinus 3311, folium 101 verso; 15th century.
Deutsch: Handschrift mit dem Text von Claudian In Rufinum 1361–1376, aufgeschrieben und kommentiert durch Julius Pomponius Laetus. Vaticanus latinus 3311, folium 101 verso;15. Jahrhundert.
Datum 15. Jahrhundert
date QS:P,+1450-00-00T00:00:00Z/7
Quelle 2D copy of the original manuscript by Julius Pomponius Laetus
Urheber w:Julius Pomponius Laetus

Lizenz

Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 70 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 70 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika, 80 in Kolumbien; Guatemala und Samoa haben jeweils 75 Jahre, Werke aus der Sowjetunion haben 74 Jahre Schutzfrist für bestimmte Autoren. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Honduras hat eine allgemeine Schutzfrist von 75 Jahren, aber in diesem Land wird der Schutzfristenvergleich angewandt.

Dies ist eine originalgetreue fotografische Reproduktion eines zweidimensionalen Kunstwerks. Das Kunstwerk an sich ist aus dem folgenden Grund gemeinfrei:
Public domain

Dieses Werk ist gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 100 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.


Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.
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aktuell00:33, 20. Jul. 2011Vorschaubild der Version vom 00:33, 20. Jul. 20112.201 × 3.142 (3,7 MB)Πυλαιμένης

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