Datenverarbeitungsregister

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Das Datenverarbeitungsregister (DVR) in Österreich ist eine zentrale Meldestelle für Unternehmen, welche elektronische Datenbanken führen. Es ist bei der Datenschutzkommission eingerichtet (wenn auch räumlich von dieser getrennt), basiert auf § 16 DSG 2000 und sein Tätigkeitsbereich wird durch eine Verordnung basierend auf dem Datenschutzgesetz 2000 näher definiert.

Das Datenverarbeitungsregister vergibt, sofern keine Ausnahme von der Meldepflicht gilt, eine siebenstellige Registernummer an die Unternehmen. Man kann jederzeit beim Datenverarbeitungsregister gebührenfrei abfragen, welchem Auftraggeber eine bestimmte DVR-Nummer zugeteilt ist. Die DVR-Nummer muss vom Unternehmen bei jedem Kontakt mit dem Betroffenen angeführt werden.

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