Daumenschraube

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Wechseln zu: Navigation, Suche
Daumenschraube
Daumenschraube aus der Constitutio Criminalis Theresiana

Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstrument zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Mittelalter und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.

Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden, welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können.

Sehr oft wurde diese Form der Folter zu Geständnissen bei der Hexenverfolgung eingesetzt.

Die Folter wurde oft von Medizinfachkundigen durchgeführt, wobei die Daumenschraube nur so weit zugedreht wurde, dass die Finger nicht gebrochen waren.

[Bearbeiten] Verwendung in der Umgangssprache

Die umgangssprachliche Redewendung „die Daumenschrauben anziehen“ bedeutet "Druck ausüben" oder "zwingen".

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

 Commons: Daumenschraube – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Mitmachen
Drucken/exportieren
Werkzeuge
In anderen Sprachen