Dienstleistungskonzession
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Eine Dienstleistungskonzession ist eine Form der Übertragung einer staatlichen oder kommunalen Aufgabe an Personen des privaten Rechts. Dienstleistungskonzessionen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Konzessionär als Gegenleistung für die Erbringung der Dienste statt oder neben einer Vergütung das Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung des Dienstleistungsentgelte erhält, so dass er das ganze oder überwiegende wirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsrisiko trägt. Häufig handelt es sich um ein Betreibermodell im Rahmen eines Public Private Partnerships.
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[Bearbeiten] Beispiele
Beispiele einer Dienstleistungskonzession sind z.B. das Recht zur Errichtung und zum Betrieb einer Feuerbestattungsanlage, die Verpachtung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes mit der vertraglichen Verpflichtung, öffentliche Parkeinrichtungen zu betreiben und die Vermietung/Verpachtung von Verkaufsstellen zum Prägen und zum Vertrieb von Kfz-Kennzeichen.
[Bearbeiten] Vergaberechtliche Betrachtung
Dienstleistungskonzessionen sind vom Anwendungsbereich des europäischen und deutschen Vergaberechts ausgenommen.
[Bearbeiten] Europarechtliche Betrachtung
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben aber öffentliche Stellen, die einen Vertrag über Dienstleistungskonzessionen abschließen, die Grundregeln des EG-Vertrages im Allgemeinen und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.
Zu den Vertragsbestimmungen, die speziell auf öffentliche Dienstleistungskonzessionen anwendbar sind, gehören u. a. Artikel 43 EG, nach dessen Absatz 1 die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats verboten sind, und Artikel 49 EG, der in Absatz 1 bestimmt, dass die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, verboten sind. Diese Regelungen umfassen neben dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit auch den allgemeinen Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter. Der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit schließen insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein, damit die konzessionserteilende öffentliche Stelle feststellen kann, ob sie beachtet worden sind. Dabei besteht die Transparenzpflicht darin, dass die genannte Stelle zugunsten der potenziellen Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen hat, der die Dienstleistungskonzession dem Wettbewerb öffnet und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind.
[Bearbeiten] Literatur
- Bettina Ruhland: Die Dienstleistungskonzession. Begriff, Standort und Rechtsrahmen der Vergabe, 2006, ISBN 978-3832920920
- Roderic Ortner: Vergabe von Dienstleistungskonzessionen (320 S.), 2008, Carl Heymanns Verlag, ISBN 978-3-452-26653-8
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