Direktruf

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Mit Direktruf wird in der Nachrichtentechnik das Herstellen einer Nachrichtenverbindung zu einer festgelegten Gegenstelle ohne Eingabe einer Zielinformation wie beispielsweise einer Rufnummer bezeichnet. Dabei handelt es sich um ein Vermittlungstechnisches Leistungsmerkmal. Die Verbindung wird von einer Vermittlungsstelle in einem Nachrichtennetz geschaltet.

Zur Zeit der Deutschen Bundespost war der Direktruf als Dienst umstritten, 1977 wurde er vom Bundesverfassungsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar bestätigt[1].

[Bearbeiten] Quellen

  1. Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Nachrichten (DirRufV) vom 24. Juni 1974
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