Diskussion:Ad acta

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Deutscher Sprachraum[Quelltext bearbeiten]

Gerade lese ich in einer Usenet-Gruppe, dass der Ausdruck „ad acta“ („ad acta legen“) eine Besonderheit ausgerechnet des deutschen Sprachraumes sein soll, was mich eigentlich überrascht. Gerade in den dem Latein viel „näherstehenden“ romanischen Sprachen hätte ich den Ausdruck als bekannt und geläufig angenommen. Kann das bestätigt werden? (nicht signierter Beitrag von 87.193.42.142 (Diskussion) 13:49, 31. Mär. 2006 (CEST)) [Beantworten]

Nur weil z.B. Italienisch Latein viel ähnlicher ist, müssen diese gehobenen Floskeln nicht in der Sprache existieren. Man darf nicht vergessen, dass diese Sprachen als Vulgärlatein betrachtet werden.--Explosivo (Diskussion) 00:35, 6. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

Sollte der Seitentitel ({{SEITENTITEL:lemma}}) nicht besser „ad acta“ (kleingeschrieben) lauten? --Seth Cohen (Diskussion) 23:43, 4. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Es gibt keine kleingeschriebene Lemmata.--Explosivo (Diskussion) 00:32, 6. Sep. 2013 (CEST)[Beantworten]

war selbst verwirrt[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma hatte mich bei meiner Suche allerdings auch verwirrt. Wenn schon keine kleingeschriebenen Lemmata (was natürlich verständlich ist!), dann sollte der Erklärungstext evtl. wie folgt lauten:

«Der Ausdruck "ad acta" (‚zu den Akten‘) ist eine lateinische Phrase...» (nicht signierter Beitrag von 80.153.159.169 (Diskussion) 09:44, 20. Jan. 2017 (CET))[Beantworten]