Diskussion:Aktenzeichen (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Kulturkritik in Abschnitt Ungenauigkeiten
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Ich glaube nicht, dass das Datum in Urteilen, dasjenige der Publikation ist, sondern der Verkündung! (nicht signierter Beitrag von 217.91.116.85 (Diskussion | Beiträge) 17:37, 6. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. [Rw] !? 20:44, 6. Aug. 2009 (CEST)

Aktenzeichen vs. Geschäftszeichen - was ist Teil wovon?[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel:
Das Aktenzeichen (Abk. Az.) [...] wird gerne mit dem Geschäftszeichen verwechselt, weil es häufig in diesem zitiert wird.
weiter unten hingegen:
Das Geschäftszeichen (Gz.), auch Registerzeichen genannt, ist im strengen Wortsinn dabei nur der Teil des Aktenzeichens, der auf ein bestimmtes Aktenregister verweist.--Marschner 11:40, 7. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ich würde die Begriffe „Aktenzeichen“ und „Geschäftszeichen“ für Synonyme halten, kann aber keine Quellen liefern. --[Rw] !? 12:38, 7. Jan. 2010 (CET)Beantworten
Aha! Du denkst messerscharf, wenn einmal A siegt und B Zweiter wird, das nächste Mal jedoch B siegt, während A Zweiter wird, dann sind beide gleich gut? Okay. Schau dir allerdings den WP-Artikel Geschäftszeichen an:
Das Geschäftszeichen (fälschlicherweise häufig Aktenzeichen genannt) wird auf Schriftstücken (und anderen Gegenständen) zur Kennzeichnung des Geschäftsfalls (Vorgangs) angebracht, zu dem sie gehören.[...]. Bestandteile des Geschäftszeichens sind unter anderem:[...] das Aktenzeichen.
Noch irgendetwas klar? :) --Marschner 16:00, 7. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Die Verwirrung ist 4 Jahre später immer noch in dem Artikel. In der Einleitung: "Das Aktenzeichen wird oft mit dem Geschäftszeichen verwechselt, ist allerdings nur ein Teil des Geschäftszeichens." Weiter unten: "Das Geschäftszeichen (Gz.), auch Registerzeichen genannt, ist im strengen Wortsinn dabei nur der Teil des Aktenzeichens, der auf ein bestimmtes Aktenregister verweist." Ich schlage vor, beide Sätze zu löschen, dann ist mindestens ein Fehler weniger in der WP. --Carl B aus W (Diskussion) 20:48, 13. Jun. 2014 (CEST)Beantworten

Beide Sätze stimmen, je nach Kontext. Die Verwirrung rührt daher, dass das Wort „Aktenzeichen“ in Rechsprechung und Verwaltung je eine andere Bedeutung hat:
  • In der Justiz (im engeren Sinne) heißt das Dokumentenkennzeichen „Aktenzeichen“, bestehend aus Abteilung, Registerzeichen, Nummer, Jahreszahl (§ 4 Abs. 2 AktO).
  • In der Justizverwaltung heißt das Dokumentenkennzeichen „Geschäftsnummer“, bestehend aus Aktenzeichen(!), Abteilungszeichen und Unterscheidungszeichen (§ 7 Generalaktenverfügung). „Aktenzeichen“ meint dabei ein Sachgebietskennzeichen (§ 6 GenAktVfg) und entspricht somit funktionsmäßig etwa dem Registerzeichen des Justiz-Aktenzeichens (wobei formal das Justizverwaltungs-Aktenzeichen aus arabischen Ziffern, das Justiz-Registerzeichen aus Buchstaben oder –im Fall der freiwilligen Gerichtsbarkeit– aus römischen Ziffern besteht).
  • Ähnlich der Generalaktenverfügung, aber noch etwas komplexer die Registratur­richtlinie der Bundesministerien: das Dokumentenkennzeichen heißt „Geschäftszeichen“, bestehend aus Organisationseinheit, Aktenzeichen(!) und ggf. Vorgangs-/Dokumentenkennzeichen (§ 11 Abs. 1 RegR). Das „Aktenzeichen“ wiederum setzt sich zusammen aus dem Kennzeichen des Aktenplans (siehe § 12 und Anlage 2 RegR; Sachgebietskennzeichen), das um ein Ableitungskennzeichen ergänzt sein kann, der Ordnungsnummer der Einzelsachakte und ggf. dem Kennzeichen der Sondersachakte (§ 11 Abs. 2 und Anlage 3 RegR). --Scriptorix (Diskussion) 14:55, 24. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Fehlende Registerzeichen[Quelltext bearbeiten]

In der -soweit ersichtlich- nahezu vollständigen Liste gerichtlicher Registerzeichen fehlen noch "Qs" für Beschwerden vor den Landgerichten und "Ws" für Beschwerden vor den Oberlandesgerichten, jeweils in Strafsachen--Hajo-Muc 01:49, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Warum sind die "Beispiele für Registerzeichen" nicht vollständig? So heißt S vermutlich auch noch Sozialgerichtsbarkeit? Siehe auch unten in Kapitel 5 "L? AS?" --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 11:16, 25. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Aktenzeichen als eindeutiges Kennzeichen[Quelltext bearbeiten]

Das Aktenzeichen ist nicht unbedingt an die physische Begrenztheit eines Aktenbandes (-büschels..) gebunde. Es ist schlicht und ergreifend das eindeutige Kennzeichen für eine Akte. Aus meiner Praxis kenne ich es, dass Aktenbände doch wohl alles das gleiche Aktenzeichen haben. Zudem sehen viele DMS gar keine Aktenbände mehr vor. Also Aktenband ist ungleich Akte! Belege kann ich bei Bedarf gerne nachliefern. Zudem würde ich eine allgemeinere Einführung (hier Schwerpunkt auf der Bundesverwaltung???)) anregen. Aktenzeichen sehen nicht überall gleich aus. -- Juligrinch 10:08, 8. Mär. 2010 (CET)Beantworten

Umbenennung[Quelltext bearbeiten]

Die vorgenommene Umbenennung von »Aktenzeichen« zu »Aktenzeichen (Deutschland)« ist unsinnig, genauso wie die jetzt unter dem ursprünglichen Titel zu findende BKL. Aktenzeichen ist ein Begriff, der als solcher existiert, und die Artikel, auf die jetzt verwiesen sind, handeln gar nicht von Homonymen, so daß eine BKL angemessen wäre. Ich schlage also vor, sie auf die Lemmata

usw. (es fehlen noch Frankreich, Rußland, China ...) zu verschieben, und ansonsten den Artikel »Aktenzeichen« wiederherzustellen. -- Humbug 12:07, 16. Jan. 2011 (CET)Beantworten

L ? AS ?[Quelltext bearbeiten]

Aus aktuellen Anlass, was heißt bei dem Urteil die folgende Sache Az.: L 19 AS 129/13 und zwar das L und das AS ??? (L = Zwangsverwaltungsverfahren ?) MfG --Dark-Water (Diskussion) 19:59, 11. Okt. 2013 (CEST)Beantworten

  • Kuckst Du hier. "L" bedeutet "Landessozialgericht", "AS" bedeutet "Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende". Die im Artikel vorgehaltene Liste der Aktenzeichen ist höchst unvollständig; ganze Gerichtsbarkeiten fehlen vollständig. Gruß! Henning Blatt (Diskussion) 10:33, 5. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Strichcodes[Quelltext bearbeiten]

Die Justiz in Deutschland ist dazu übergegangen, zumindest im internen Schriftverkehr (Staatsanwaltschaft <--> Gericht) das Akten-/Geschäftszeichen auch in Form eines Strichcodes anzugeben. Auch die Polizei garniert ihre Strafanzeigen oft mit Strichcodes für ihr Aktenzeichen. Weiß jemand, wie diese Strichcodes aufgebaut/kodiert sind? -- Holger Engelke (Diskussion) 11:28, 16. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Zs Beschwerden gegen Amts- und Staatsanwälte (GenStA)

Aktenordnung beim Reichsgericht[Quelltext bearbeiten]

§ 24 der Geschäftsordnung des Reichsgerichts (Fassung 1896) spricht von „erlassenen oder zu erlassenden Vorschriften über Einrichtung der Gerichtsschreiberei bei dem Reichsgericht“. Hat es diese Vorschriften je gegeben, wurden sie je veröffentlicht? --Scriptorix (Diskussion) 13:33, 24. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Das RG war wohl zu groß, um eine AktO nur in wenigen Ausfertigungen als Abschriften zu haben, jedenfalls nach der Reichsgründung. Wenn sie gedruckt vorliegt, dürfte sie in der Bibliothek des BGH, die die Bibliothek des Reichsgerichts aufgenommen hat, aufzufinden sein. Problematisch: deren Titel sind noch nicht alle im OPAC. Einfach anrufen und schauen, was passiert. --Aalfons (Diskussion) 14:47, 24. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Danke für die Antwort. Oder wenn nicht veröffentlicht, vielleicht im Bundesarchiv, Berlin-Lichterfelde – mal sehen ... --Scriptorix (Diskussion) 19:31, 24. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
In Lichterfelde gibt es eine eigene Amtsdruckschriftenstelle, als ich sie mal benutzt habe, noch ohne OPAC. BGH ist trotzdem besser. Auch in NRW gibt es irgendwo eine solche Stelle, ich glaube ein OPAC der Behördenbibliotheken. --Aalfons (Diskussion) 19:45, 24. Jul. 2018 (CEST) Nachtrag: Hier Fehlanzeige. --Aalfons (Diskussion) 20:12, 24. Jul. 2018 (CEST)Beantworten
Der Tipp BGH war gut: da finden sich Vorschriften über Einrichtung der Gerichtsschreiberei bei dem Reichsgerichte. Leider nur in einer einzigen Ausgabe von 1879 (nicht später) und natürlich „keine Fernleihe“. Aber immerhin. --Scriptorix (Diskussion) 22:28, 24. Jul. 2018 (CEST)Beantworten

Ungenauigkeiten[Quelltext bearbeiten]

Da wird einiges durcheinander geworfen: Im Zivilrecht ist meist das Datums des Eingangs bei Gericht entscheidend, im Strafrecht gilt der Tatzeitpunkt. Ansonsten sehe ich nicht, was das mit dem Art 101 GG zu tun hat. --Kulturkritik (Diskussion) 13:46, 15. Jan. 2024 (CET)Beantworten