Diskussion:Aktive Brandvermeidung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Dasichs in Abschnitt Einsatzfeld
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Aktive Brandvermeidung - ein Eigenbegriff oder nicht?[Quelltext bearbeiten]

Muss (A,a)ktive nicht eigentlich großgeschrieben werden, weil die Wortkombination ein Eigenbegriff ist, und "aktiv" hier nicht alleine die Funktion eines Adjektivs zukommt? (nicht signierter Beitrag von 62.48.87.98 (Diskussion) 16:17, 21. Mai 2012 (CEST)) Beantworten


Freie Begehbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Die versicherungstechnische Seite fehlt völlig!

Für den "geschützten" Aufenthalt in sauerstoffreduzierten Bereichen von 15% ist gemäß BG eine erfolgreiche Untersuchung G.28 (ehem. G.26.2) notwendig.

Das sorgt für Aufwand:

Das Vorliegen (nicht die Durchführung selbst) einer gültigen Untersuchung hat der Arbeitgeber nicht nur für die eigenen Mitarbeiter sicher zu stellen, sondern sogar für Fremdpersonal. (nicht signierter Beitrag von 217.6.168.18 (Diskussion) 17:34, 13. Mai 2014 (CEST))Beantworten

Einsatzfeld[Quelltext bearbeiten]

Wo wird so etwas eingesetzt? Dasichs (Diskussion) 22:42, 19. Sep. 2019 (CEST)Beantworten