Diskussion:Altersteilzeit

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Dirk Schöttgen in Abschnitt Ist dieser Satz wirklich richtig?
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Regelfall[Quelltext bearbeiten]

Der Begriff "Regelfall" verwirrt, weil der Bezug nicht klar ist. Bei Frühverrentung für nicht Schwerbehinderte gibt es einen derzeit gesetzlich festgelegten Übergang für 3 Jahrgänge.

Geburtstag frühester Renteneintritt
Jan 1946 60 Jahre + 1 Monat
Dez 1948 63 Jahre

Wenn man als "Regelfall" das Renteneintrittsalter für alle später als Dez. 1948 Geborenen annimmt ist dies 63. Mit max. 36 Monaten vorgezogenem Renteneintritt und 0,3% Abschlag pro Monat würde sich dann 36 * 0,3% = 10,8 % max. Rentenkürzung berechnen. Vorausgesetzt, dies wäre die gültige Rechenregel für diesen "Regelfall". (nicht signierter Beitrag von 141.52.232.84 (Diskussion) 10:58, 15. Jul. 2006 (CEST))Beantworten

Einen guten Überblick über die aktuellen Renteneintrittsalter für die verschiedenen Gruppen und die geplanten Änderungen der Regierung hierzu findet man in einer Presseerklärung des BMAS unter Vereinbarung der Koalitionsarbeitsgruppe zur Umsetzung der Maßnahmen in der Alterssicherung.

Ich rege an die Gesetzesänderung abzuwarten und dann entsprechende Änderungen und Ergänzungen im Text vorzunehmen. (nicht signierter Beitrag von 84.146.250.52 (Diskussion) 02:30, 16. Nov. 2006 (CET))Beantworten

Unklarheit "20 Prozentpunkte"[Quelltext bearbeiten]

[keine Ahnung, ob ich das jetzt richtig mache, ist mein erster Wikipedia-Kommentar]

Die Beispielrechnung widerspricht der übrigen Darstellung, wonach in der das Teilzeitentgelt 70% vom bisherigen Brutto betrage, oder sogar noch mehr ("... In verschiedenen Bereichen gibt es einen höheren Betrag als 70 %, so ...").

Der Aufstockungsbetrag von 150 € in der Beispielrechnung stellt 10% vom Brutto dar, ergo beträgt das Teilzeitentgelt 60% vom bisherigen Brutto (€900 von €1500). (nicht signierter Beitrag von 84.176.255.59 (Diskussion) 13:31, 2. Jan. 2007 (CET))Beantworten

Altersteilzeitrechner[Quelltext bearbeiten]

Einen Altersteilzeitrechner befindet sich auf der Webseite von Bundesmisterium für Arbeit und Soziales BMAS - Altersteilzeit-Rechner http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/Teilzeit-und-Arbeitszeitmodelle/Service-und-Beratung/altersteilzeit-rechner.html

Tip von brufra (nicht signierter Beitrag von 194.97.210.181 (Diskussion) 19:01, 6. Apr. 2007 (CEST))Beantworten

Nach 31.12.2009?[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand, wie es ab 2010 mit der ATZ weitergeht soll / weitergehen könnte? Gibt es Tendenzen? - Aerocat (Diskussion) (Ceterum censeo ... ) 15:27, 2. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Aufstockung und post-2009[Quelltext bearbeiten]

Die Aufstockung bei Altersteilzeit (ATZ) läuft in zwei Schritten ab:

Zunächst werden tatsächlich 20% des ATZ-Bruttos aufgestockt, insoweit ist die Beispielrechnung korrekt. In einem zweiten Schritt wird ausgehend von einer sog. Mindestnettotabelle abgeglichen, ob der Beschäftigte in ATZ mindestens 70% des NETTOentgelts bekommt, das er erhielte, wenn er mit der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt wäre. Das hängt von den individuellen Abzügen ab. Berechnungsgrundlage bleibt jedoch das bisherige (Vollzeit-) Brutto. Es findet ein pauschaliertes Verfahren statt. Die zweite Aufstockung kommt nur dann zum Zuge, wenn das ermittelte ATZ-Netto zunächst unterhalb des Mindestnettowertes liegt. Ansonsten verbleibt es bei der benannten 20%-Aufstockung (Regelfall)

Beispiel für zweite Aufstockung:

  • Bisheriges Brutto: 3.000,00 €
  • Lohnsteuer: -969,75 € (SKL V, keine Kinder, keine Kirche)
  • SolZ: -53,33 €
  • KV: -222,00 € (13% AN/AG + 0,9% AN)
  • PV: -25,50 € (1,7 % AN/AG)
  • RV: -298,50 € (19,9 % AN/AG)
  • AV: -97,50 € (6,5 % AN/AG)
  • bisheriges Netto: 1.333,42 €
  • ATZ-Brutto: 1.500,00 €
  • Aufstockung 20%: 300,00 € (wird bei Steuer, SV nicht berücksichtigt)
  • Lohnsteuer: -370,33 €
  • SolZ: -20,36 €
  • KV: -111,00 €
  • PV: -12,75 €
  • RV: -149,25 €
  • AV: -48,75 €
  • ATZ-Netto: 1.087,56 € (ATZ-Brutto + Aufstockung - individuelle Abzüge)
    • Mindestnettobetrag: 1.244,71 (Nach Mindestnettotabelle, von der Arbeitsagentur herausgegeben)
  • -> zweite Aufstockung auf 70% des bisherigen Nettoarbeitsentgelts (pauschaliert)

Aufstockung: 157,15 €

  • ATZ-Netto: 1244,71 €

Es wird klar, daß eine ATZ-Berechnung nicht ganz einfach ist. Schwieriger wird es bei zusätzlichen Bezügebestandteilen, die z.B. nicht in die Aufstockung, wohl aber in die Sozialversicherung einfließen (z.B. Rufdienstzulagen o.ä.). Tariflich sind im übrigen weit höhere Aufstockungsleistungen vereinbart. Der Spielraum liegt im Großen und Ganzen zwischen 81% und 84%.

Am 31.12.2009 läuft die gesetzliche ATZ in ihrer bisherigen Form aus. Es werden bereits jetzt Stimmen in der SPD und Gewerkschaften laut, die nach einer Verlängerungsregelung verlangen. Andererseits fordern Arbeitgeberverbände und Teile der CDU, daß dies die frisch beschlossene Rentenreform torpedieren würde. Die Diskussion ist noch nicht wirklich entflammt, befindet sich jedoch in den Startlöchern. Eine ATZ, wie wir sie kennen, wird es nicht weiter geben, meint der Verfasser, dafür Altenativen, die aber längst nicht derart attraktiv sein werden wie die ATZ.

(MightyWicki) (nicht signierter Beitrag von 213.252.170.246 (Diskussion) 13:15, 8. Jun. 2007 (CEST))Beantworten

Verständnisproblem[Quelltext bearbeiten]

Ich werde bereits aus der Einleitung nicht schlau.

"Altersteilzeit ist in Deutschland und Österreich eine Möglichkeit, über eine Reduzierung der Arbeitszeit oder eine vorzeitige Beendigung der Arbeit den Übergang in den Ruhestand vorzubereiten. Um dieses Modell attraktiver zu gestalten, wird die Altersteilzeit von den beiden nationalen Arbeitsmarktverwaltungen finanziell unterstützt."

Wieso will der Staat das Modell attraktiver machen? Wieso ist der Staat bemüht, dass die Leute möglichst früh in Rente gehen? Das entzieht sich komplett meiner Logik. Rente mit 67, Pension mit 67 usw. - überall geht es darum, dass die Menschen möglichst lange arbeiten sollen. Und nun steht hier in dem Artikel, der Staat wolle das Modell attraktiv machen, ohne jegliche weitere Erklärung. Das kommt mir etwas seltsam vor. (nicht signierter Beitrag von 91.36.182.177 (Diskussion) 16:16, 28. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

Habe versucht, die Einleitung etwas klarer zu fassen. Die Förderung gibt es ja immer nur, wenn der freiwerdende Arbeitsplatz mit einem jüngeren Arbeitnehmer neu besetzt wird. Letztlich lässt sich der Widerspruch zwischen dem Trend zur späteren Pensionierung und der Förderung einer Frühpensionierung aber nicht vollständig auflösen - das liegt weniger an der Logik der Einleitung des Wikipedia-Artikels, sondern mehr an der Logik politischer Entscheidungsbildung. --TWH 21:50, 28. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
So wird die Sache schon klarer. Gute und sinnvolle Änderung. (nicht signierter Beitrag von 91.36.182.177 (Diskussion) 23:44, 28. Jul. 2008 (CEST))Beantworten

Links müssen aktualisiert werden[Quelltext bearbeiten]

Der Uni-Link funktioniert nicht mehr.

Ist das vielleciht die Seite : http://www.aus-portal.de/cgi-bin/suchen/searchln.cgi (nicht signierter Beitrag von 85.178.141.27 (Diskussion) 00:15, 28. Dez. 2010 (CET)) Beantworten

chronologischer Fehler?[Quelltext bearbeiten]

Im folgenden Satz ist nach meinem Leseverständnis ein chronologischer Fehler: "Die Altersteilzeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) geregelt, das am 1. August 1996 an der Stelle der Vorruhestandsregelung in Kraft trat und ab 1990 auch für die neuen Bundesländer galt."

EIn Gesetz, dass ab 1996 in Kraft trat, kann doch nicht bereits vorher dann auch für die neuen Bundesländer gegolten haben oder liegt da ein Verständnisfehler meinerseits vor? (nicht signierter Beitrag von 78.42.226.252 (Diskussion) 21:13, 24. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Stichtagsregelung[Quelltext bearbeiten]

Für den Personenkreis, der von der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 J. betroffen war (besonders 1947 - 1954) gab es eine Stichtagsregelung: war die Altersteilzeitvereinbarung vor diesem Stichtag vereinbart, so war dieser Personenkreis nicht von der beginnenden schrittweisen Renteneintrittsalteranhebung betroffen (sog. Bestandschutz): angedacht war der 29.11.2006 aber es waren auch der 1.11.2006 bzw. der 23.10.2006 im Gespräch. Diese Stichtagsregelung sollte mit dem korrekten Stichtagsdatum noch mitaufgeführt werden. (nicht signierter Beitrag von 217.110.254.125 (Diskussion) 07:43, 15. Mai 2012 (CEST)) Beantworten

Völlig veraltet - Stand 2009[Quelltext bearbeiten]

da wäre mal Qualitätssicherung nötig

Fehlend: Betriebliche & Angebote im Öffentlichen Dienst[Quelltext bearbeiten]

Hungchaka (Diskussion) 11:20, 31. Jan. 2019 (CET), das fehlte.Beantworten

Ist dieser Satz wirklich richtig?[Quelltext bearbeiten]

Sofern durch die Altersteilzeit älterer Arbeitnehmer neue Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer geschaffen werden, wird die Altersteilzeit von den jeweiligen Arbeitsmarktverwaltungen finanziell unterstützt, in Deutschland werden jedoch nur noch solche Arbeitnehmer gefördert, die ihre Arbeitszeit vor dem Jahr 2010 vermindert haben.


Nach meinen Recherchen ist es aktuell noch möglich in Deutschland in Altersteilzeit zu gehen.

Von der Seite der Arbeitsagentur:

Förderleistungen der Agentur für Arbeit gibt es nur, wenn die Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2010 begonnen hat. Alle nötigen Anträge und Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.

Auch nach diesem Datum können Sie Altersteilzeit mit Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinbaren. Diese kann jedoch nicht mehr von der Arbeitsagentur gefördert werden.

--Dirk Schöttgen (Diskussion) 18:16, 8. Dez. 2022 (CET)Beantworten