Diskussion:Amtsbezirk (Preußen)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Definitiv in Abschnitt Dopplung und Falschbehauptungen
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wortwörtliche Kopie einer Internetseite[Quelltext bearbeiten]

Kann es sein, dass es sich im Abschnitt Amtsbezirke nach der preußischen östlichen Kreisordnung um eine wortwörtliche Kopie der Internetseite [1] im Abschnitt Glossar handelt?(nicht signierter Beitrag von Verwaltungsgliederung (Diskussion | Beiträge) 12:43, 7. Mär. 2009 (CET))Beantworten

Schon ähnlich, aber nicht (mehr?) wortwörtlich.--Ciao • Bestoernesto 02:47, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Definition erweitern[Quelltext bearbeiten]

Die Zentrierung des Begriffs auf preußische Verhältnisse greift viel zu kurz. Der Begriff des Amtes als landesherrschaftliche Organisationseinheit war in ganz Deutschland zu finden. Vielmehr war Preußen Vorreiter bei der Ablösung der territorialen Gliederung in Ämter durch die Gliederung in Landkreise. --Brühl 00:26, 12. Dez. 2009 (CET)Beantworten

Dieser Artikel zentriert sich nicht nur auf die preußischen Verhältnis, sondern auf die Verhältnisse in den östlichen Provinzen. Auch im Rest Preußens gab es Amtsbezirke, z. B. in Schleswig-Holstein seit 1889. Die Aussagen treffen weitgehend auch darauf zu, aber Eigenamtsbezirke nur an der schwachen Finanzkraft der Kreise festzumachen ist m. E. falsch, da auch größere, „reichere“ Landgemeinden Eigenamtsbezirke bildeten. --ClausG 10:14, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Na dann ergänze doch. --Ulrich Waack 14:28, 2. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Im Prinzip gerne, jedoch fehlen mir außerhalb Schleswig-Holsteins einfach zu viele Details und auch für S.-H. stecke ich nicht so in Selbigen, als dass ich den Artikel umarbeiten könnte. --ClausG 12:09, 3. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Dopplung und Falschbehauptungen[Quelltext bearbeiten]

Der ganze Artikel ist eine Dopplung zu Amt (Kommunalrecht)#Preußen. Wäre nicht weiter tragisch, wenn hier nicht so pauschalisierender Unfug behauptet würde. Richtig ist, dass jederzeit und überall in Preußen für den Begriff Amtsbezirk auch der Begriff "Amt" verwendet wurde, wobei "Amt" grundsätzlich der gängigere Begriff war. Hier soll etwas suggeriert werden, was nie stimmte. Lesetipp zum Beispiel: das preußische Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebiets und die in diesem Gesetz zahlreich erwähnten Ämter.--(nicht signierter Beitrag von Definitiv (Diskussion | Beiträge) 14:58, 22. Aug. 2022 (CEST))Beantworten