Diskussion:Amtsenthebung (Kanonisches Recht)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Monaten von 2001:4DD5:311C:0:F0DA:10E4:9001:BDE2 in Abschnitt Lemma
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Artikelname und weitere Hinweise[Quelltext bearbeiten]

  1. Titel IX (Can. 145ff) des Kanonischen Rechtes behandelt in Kapitel 2( Can. 184) den Verlust eines Kirchenamtes, der durch Amtsverzicht (Artikel 1 - Can. 187ff), Versetzung (Artikel 2 - Can. 190f), Amtsenthebung (Artikel 3 - Can. 192ff) und Absetzung (Artikel 4 - Can. 196) erfolgen kann.
  • Es scheint mir nicht sinnvoll zu sein, nur deswegen, weil die Bezeichnung "Amtsenthebung" in anderen Rechtskreisen inhaltlich auch die Absetzung umfasst, sich nur am Wort festzuhalten. Das würde bereuten, dass in der Folge auch ein Artikel Amtsenthebung notwendig wäre. Ich würde darum empfehlen, die Artikelbezeichnung der amtlichen Bezeichnung "Verlust eines Kirchenamtes anzugleichen oder den Artikel einfach "Amtsenthebung und Amtsverlust (Kanonisches Recht). Vielleicht findet man sogar noch eine bessere Variante.
  1. Diese allgemeinen Normen sind nicht auf jedes Kirchenamt anzuwenden:
  • Die im Can 538 §1 enthaltene Erledigung eines Pfarramt weicht z. B. insoweit von der allgemeinen Regelung ab, als sie wohl eine Amtsenthebung aber keine Absetzung vorsieht. Bei der Amtsenthebung geht es darum, dass das Wohl der Gemeinde kim Vordergrund steht, gleichgültig, ob eine kirchenrechtlich strafbare Handlung gesetzt wurde, Unfähigkeit oder sonst ein wichtiger Grund vorliegt, die Situation zu bereinigen. (Vgl. Schwendenwein Hugo in Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Hrg. Listl, Müller, Schmittz. Regensburg Friedrich Puster, 1983, S 198)
  1. Text, auch in Deutsch Codex juris Cannonici
  2. Beim evangelischen Kirchenrecht ist darauf zu achten, dass die Evangelisch Kirche länderweise organisiert ist.
--Kath Erich 01:05, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten


Die Aufarbeitung des Kirchenrechts steht noch ziemlich am Anfang. Um Redundanzen zu vermeiden möchte ich die kirchenrechtlichen Begriffe des kanonischen Rechts zunächst isoliert definieren. Wenn wir eine genügende Zahl von "Bausteinen" zusammengetragen haben, mögen Artikelzusammenführungen oder Übersichtsartikel sinnvoll werden. Eine übergreifende Darstellung des evangelischen Kirchenrechts und des kanonischen Rechts halte ich gegenwärtig nicht für sinnvoll. -- Stechlin 07:42, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

  1. Vollständig deiner Meinung! Ich habe das Recht der evangelischen Kirche nur deswegen angeführt, um aufzuzeigen, wie weitläufig eine Darstellung über das Kirchenrecht sein würde.
  2. Der rote Link in der nunmehrigen Version ist nicht schön. Er zwingt gerade dazu, einen eigenen Artikel zu schreiben, was in der Sache nichts bringt und zu aufwänig ist, oder ihn als ewigen Roter Link bestehen zu lassen.
  3. Ich habe häufig mit engagierten katholischen Laien und der Kirche fernstehenden Menschen Kontakt. Ich meine darum, dass sie alle mit einer abstrakten Behandlung des Themes nicht viel anfangen können. Die Absetzung und/oder die Zwangsversetzung eines Pfarrers, eines Bischofs und die eines Kardinals sind für sie interessant. Informativ für sie ist etwa auch die Frage, gilt das Kirchenrecht auch für den Papst? Was ist, wenn ein Pfarrer oder Bischof exkommuniziert oder suspendiert wird? Welche Bedeutung kommt dabei der Schriftlichkeit der Amtsenthebung zu? Es wäre schon sehr viel für Interessierte Menschen zur Amtsenthebung und zum Amtsverlust zu sagen. Doch dazu sollten die beiden Rechtsinstitute in einem Artikel vereint und zusammen behandelt werden und auch ein Wort über die zwangsweise Versetzung sagen.
  4. Selbstverständlich sind das alles Gedankensplitter, die später näher betrachtet und allenfalls berücksichtigt werden sollen. Die Änderung der Artikelbezeichnung sollte m. E jedoch noch im Frühstadium der Aufarbeitung des Kirchenrechtes diskutiert und verwirklicht werden.
--Kath Erich 13:16, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Nun, ich hatte durchaus vor einen, wenn auch sehr kurzen Beitrag zu Absetzung (Kanonisches Recht) einzustellen. Ich bin mir einfach noch nicht sicher genug, um bereits jetzt sagen zu können, welche Artikelstruktur der Darstellung am ehesten gerecht wird, zumal in der großen Kategorie:Recht immer noch eine Umstellung vorgenommen wird, die auch die kanonischen Rechtsartikel nicht unbeeinflusst lassen wird.
Wenn ich ein wenig abschweifen darf: das größte Problem, daß ich für Wikipedia sehe, ist Redundanz. An die Stelle des gemeinsamen Ringens um einen neutralen Standpunkt kann nur zu leichtz die Darstellung verschiedener Standpunkt in verschiedenen Artikeln treten, was für die Auffindbarkeit von Problemen und Erkenntnissen erheblich nachteilig sein dürfte. Diese Tendenz wird durch ausgezeichnete Artikel, die von ihren "Hauptautoren" gehütet werden und essayartige Darstellung gefördert. Im Bereich systematischer Wissenschaften halte ich daher sehr viel von "Bausteinen", in denen möglichst kleine Partikularprobleme (Begriffe) untersucht werden und aus denen die größeren Artikel dann zusammengesetzt sind, möglichst so, dass Änderungen immer zuerst im Baustein und dann im Kontext eingearbeitet werden sollen. Dies an den schon weitgehend aufgearbeiteten Themengebeiten zu demonstrieren, dürfte nur sehr schwer möglich sein, weswegen ich dachte, im kanonischen Recht erst einmal eine Begriffssammlung anlegen zu können, die wir dann behutsam systematisieren können.
Zurück zum Kern: ich bin mir weder sicher genug, welche Schicksale Artikel wie Absetzung, Amtsenthebungsverfahren, Versetzung etc. nehmen werden, um ihnen seitens des kanonischen Rechts nur einen Übersichtsartikel entgegenstellen zu wollen; vor allem bin ich mir über das Entwicklungspotential der hiesigen Artikel zu sehr im Zweifel: die privatio officii und die amotio lassen sich gegenwärtig schön in einen Artikel Amtsbeendigung wiedergeben, vielleicht auch zusammen mit der translatio und den Besonderheiten bei der Abberufung von Pfarrern. Gilt das aber auch für die geschichtliche Entwicklung der Institute? Ihre praktische Bedeutung? Die Quellen- und Literaturlage? Ich habe das alles noch nicht geprüft, weil ich eigentlich noch dabei war, meinen Steinbruch anzulegen.
Ich will aber auch keinesfalls pedantisch auf meinen Ideen beharren. Wenn Du jetzt bereits den größeren Artikel schreiben magst, sehe ich dem mit Interesse entgegen. -- Stechlin 16:02, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für deine ausführlichen Darlegungen. Gerne übernehme ich den Versuch, den Artikel zu bearbeiten. Allerdings bin sich schon im vorgeschrittenen Alter und daher nicht mehr so einsatzfähig, wie ich es gerne haben möchte. Um in den bestehenden Artikel nicht nur in unregelmäßigen Abständen einzugreifen, habe ich das Konto Benutzer:Kath Erich/Baustelle4 angelegt. --Kath Erich 20:29, 5. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Korrekt sollte das Lemma Amtsenthebung (kanonisches Recht) lauten, also kanonisches kleingeschrieben sein. --2001:4DD5:311C:0:F0DA:10E4:9001:BDE2 20:23, 12. Nov. 2023 (CET)Beantworten